Bauklo

choetzu

Mitglied
25. Juli 2009
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Guten Tag

unser "neuer" Nachbar baut das bestehende Haus in den nächsten 1,5 Jahren um. Nun hat er für die Handwerker neben unserem Sitzplatz, ca. 2 Meter von der Grenze, ein Bauklo platziert. Das Problem liegt darin, dass das "Geschäft" nicht in einen verschlossenen Behälter fällt, sondern in ein darunter gegrabenes Loch, welches in keine Kanalisation führt. Jetzt kann man sich vorstellen, wie das im Heisssommer bei >30 Grad wird. Die Grillsaison lässt grüssen...Herrlich... /emoticons/default_wink.png Meine Frage: Gibts zu Bauklos Vorschriften?

Liebe Grüsse

choetzu

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Chötzu

Ja, gibt es.

https://www.sta.be.ch/belex/d/7/721_1.html    Artikel 77

Meines Wissens ist das schon seit langem verboten.

Ich würde das meinem Nachbarn mal ganz höflich mitteilen, wenn dann nichts passiert -> Meldung an die Gemeinde.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Herzlichen Dank für die Hilfe. Ist das ein Berner (BE) Gesetz oder gilt dies auch für andere Kantone. In meinem Fall Solothurn?

 
Lieber Chötzu

Grundsätzlich. Das wäre wahrscheinlich illegal (Gewässerschutz, Entsorgungsvorschriften, usw.). Frag bei Deiner Baubehörde nach, die müssen nämlich mit dem Baugesuch für die Baufreigabe (z.B. Kt. ZH) auch den Installationsplan genehmigen.

Du kannst auch einfach deinen neuen NAchbarn auffordern, das Klo woanders hinzustellen, Du fändest das unappetitlich. Miteinander sprechen hilft meist.

Haba

 
Hallo Chötzu

Das gilt sinngemäss auch im Kanton Solothurn.

(Sorry, in Deinem Profil steht Wohnort Bern...........)

 

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