Hoi Mike
Ja richtig, meist ist der Verkehrswert etwa der Marktwert. Der Verkehrswert einer Liegenschaft entspricht dem mittleren Wert, zu dem eine Liegenschaft gleicher oder ähnlicher Grösse, Lage und Beschaffenheit in der betreffenden Gegend verkauft werden kann. Dieser wird sowohl vom Landwert, wie auch vom Mietwert der Gebäude beeinflusst. Ungewöhnlich oder persönliche Verhältnisse bleiben dabei aber unberücksichtigt. Zudem bildet der Verkehrswert zugleich den Steuerwert einer Liegenschaft.
Der Verkehrswert gilt als Richtwert für eine Handänderung (Kauf oder Verkauf der Liegenschaft).
Der Markt- und Handelswert einer Liegenschaft zielt auf jenen mutmasslichen Grundstückspreis, welcher im Grundstücksverkehr unter Dritten aufgrund einer kurzfristigen Nachfrage und Markterfahrung realisierbar erscheint. Nimmt also noch stärker auf mögliche Besonderheiten einer Parzelle Rücksicht.
Falls also z.B. eine Nachbarparzelle die die selben Voraussetzugen mitbringt wie jene von nadja zu einem höheren m2-Preis verkauft wurde als der Verkerswert der Parzelle von Nadja bestimmt wurde, würde ich versuchen, den höheren Marktwert gegenüber der Bank geltend zu machen. Sicher, die Differenzen sind in der Regel gering, wenn das Eigenkapital dann einbezahlt werden muss, ist es dann aber meist nicht egal obs 5000.-- mehr oder weniger sind.
Schönen Abend und Gruss