Bauland angeboten von "Entress Wenger Partner Advokatur, Aadorf"

Kaffeebart

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28. Apr. 2015
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Hallo zusammen

wir wollen auch bald den Traum vom Eigenheim verwirklichen und sehen uns dafür schon einige Zeit nach einem schönen Stück Bauland um.

Jetzt haben wir etwas gefunden, wo mir allerdings die Art wie es angeboten wird ein wenig komisch vorkommt.

Über Immoscout wird keine Kontaktperson genannt und lediglich auf eine eigene Homepage verwiesen. Auf dieser Homepage gibt es ein paar wenige Infos zu dem Gelände und ein Formular mit dem man Interesse anmelden kann. Es gibt aber weder ein gescheites kontaktformular noch die Angabe eines Impressum.

Die Seite ist registriert auf "Entress Wenger Partner Advokatur, Aadorf"

Nun meine Frage: Hat schonmal jemand mit dieser Advokatur zu tun gehabt? Wie seriös ist dieses Unternehmen? Der erste Eindruck ist eher unseriös - und leider gibt es immer wieder schwarze Schaafe in der Branche und arme Kunden die darauf herein fallen.

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

MfG

Stefan

 
Lieber Stefan

Tönt vielleicht schon etwas speziell. Aber falls es die Advokatur (schon länger) gibt, spricht ja nichts dagegen, dort mal Dein Interesse zu bekunden. Für mich tönt es nach jemandem, der sein Grundstück verkaufen will, ohne selber in Erscheinung zu treten, möglicherweise auch eine Erbengemeinschaft, welche die Advokatur angestellt hat, das ganze Zeug zu bereinigen.

Vorsichtig musst Du werden bei Anzahlungen, Vorverträgen usw. Letzteres würde ich (egal von wo das Land kommt) kritisch von jemandem prüfen lassen, den Du bezahlst.

Die wichtigsten Infos, die Du erhalten solltest:

- Grundbuchauszug (kopie) mit allen Pflichten!

- Katasterplan (eine grobe Kopie kannst Du Dir auch aus dem INternet herunterladen)

- ich würde ein KAtasterplan mit Bauzonen, Grenzabständen und ähnlichem haben wollen.

- Irgendwem hat das Grundstück ja auch schon gehört, also dürfte mindestens eine Steuertechnische Schätzung (Wie immer das heissen mag) in irgend einer Form vorliegen.

- Ich würd mir ein Baureglement der Gemeinde besorgen, selber.

- Ich würd wissen wollen, wem die Erschliessungsstrasse gehört

- Ich würd wissen wollen, wo die Erschliessung mit Werkleitungen durchgeht (d.h. mit wem Du relativ schnell direkt Kontakt haben wirst.)

Haba

 
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Lieber Kaffeebart

Als Teetrinker gebe ich Dir ergänzend zu Haba und unserem Nachtfalken noch den Tipp, das Grundstück auch noch im Kataster für Bodenverschiebungen zu prüfen. Etwas verwirrlich, dies sind eigentlich auch Altlasten, aber eben in obigem Verzeichnis nicht enthalten. Dies sind unter Umständen Altbaugebiete (allerhand für Belastungen möglich), Rebbaugebiete (Kupfer, Blei, Cadmium) und ähnliches.

Und, wie Haba geschrieben hat kann dies durchaus ein seriöses Angebot sein von jemandem der nicht selber öffentlich als Verkäufer auftreten will. Habe so auch schon einmal eine Parzelle in Kommission gekriegt. Aber eben, bezahl erst etwas wenn Du sicher bist, dass es koscher ist!

Viel Erfolg beim Landerwerb, Urs

 
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Vielen Dank für Eure Rückmeldungen /emoticons/default_wink.png

Ich werde die Punkte beachten.

Dass der Verkäufer selber nicht in Erscheinung treten will ist ja noch ok. Aber dass der Verwalter also die Advokatur in diesem Fall auch jegliche Kontaktmöglichkeit verbirgt war für mich etwas komisch.

- Irgendwem hat das Grundstück ja auch schon gehört, also dürfte mindestens eine Steuertechnische Schätzung (Wie immer das heissen mag) in irgend einer Form vorliegen.
Ja das Ding hat vorher wem gehört aber wenn ich das richtig einschätze war dieses riesige Gelände vorher Landschutzzone welches jetzt auf 17 neue Parzellen aufgeteilt wird.

 
Hallo Kaffeebart

Deren Originalhomepage, der Kanzlei als solche, sieht doch eher "normal" aus... dort siehst Du im Teambild zumindest die möglichen Akteure für den Verkauf.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie dies dauerhaft als Immo-Profis machen.. daher wohl auch die etwas einfach gestrickte Verkaufs-Homepage der Parzelle.

Bei Interesse einfach mal dort nachfragen und dann erfährst Du ja, was genau angeboten wird. Dein ja offensichtlich schon vorhandener GU, kann Dir dann auch hinsichtlich der Bebauung und der Rahmenbedingungen direkt und konkret weiter helfen.

Viel Erfolg mit Deinem GU und der Projektrealisierung..

 
... das Grundstück auch noch im Kataster für Bodenverschiebungen

Viel Erfolg beim Landerwerb, Urs
Lieber Stefan, Lieber Urs

Danken an Urs für die Präzisierung. Altlasten- und PBV gehört für mich zum Kataster dazu. (Darum nicht separat erwähnt.)

Als «Fachperson Bodenverschiebung» weiss ich, wieviel Ärger der Eintrag im PBV geben kann. Unzählige Bauherren lassen grüssen...

Im GIS vom Kt. ZH lassen sich unzählige Infos rausholen. Würd ich für eine Parzelle, welche mich interessiert, unbedingt tun.

Liebe Grüsse

Haba

(@Urs. Gehöre auch eher zu Deiner Sorte. Kaffee ist ein hervorragendes Büro-Doppingmittel. Zum Genuss ziehe ich eine schöne Tasse Golden-Yünnan vor.)

 
Das einfache zuerst: Wo ist die Parzelle? Hinfahren, gucken. Könnte ich dort wohnen wollen?

Kontakt über Formular ist ein gängiges Mittel, spam-mails zu verhindern und mailverkehr vorzusortieren.

Mach mal eine elektronische Anzeige "Bauland in xyz zu verkaufen. Infos unter "info@vielemails.ch" und gucke was du in der mailbox von info@vielemails.ch dann alles findest, was dich nun wirklich überhaupt nicht interessiert.

Die Ostfriesen sollen gutgläubigen Schweizern schon bei Ebbe Land mit Meeranstoss verkauft haben.

Beim Verkauf sollten Zahlungen über den Notar laufen, der nicht Partei ist, sondern von Amtes wegen auf korrekte Abwicklung der Handänderung achtet. Da du als Käufer den Notar bezahlst, wählst du ihn auch und er muss die Zulassung für die Gemeinde haben, wo das Land ist (wichtig!).

Sicherstellung des Kaufpreises auf Notarkonto vor Unterzeichnung des definitiven Kaufvertrages, Überweisung erst nach Eintrag im Grundbuch, Rückbehalt für Grundstückgewinnsteuern und andere Lasten, für die das Grundstück haftet - oder schriftliche Bestätigung der Gemeinde, dass keine solchen Lasten bestehen - dann sollte es eigentlich klappen, selbst wenn du den Voreigentümer nicht kennst.

Der Notar überprüft auch, dass der Verkäufer Eigentümer oder von diesem bevollmächtigt ist.

Wenn eine Anzahlung oder Reservationsgebühr verlangt wird, sollte man vorsichtig sein und sich vorgängig beraten lassen - nicht einfach 30k auf ein Treuhandkonto in Moldawien einzahlen!

 
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Lieber Emil

Ich habe immer gedacht, dass die Ostfriesen lustige Gesellen seien. Nun stellt sich ja heraus, dass diese ganz fiese Geschäftemacher sind.

 
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Das einfache zuerst: Wo ist die Parzelle? Hinfahren, gucken. Könnte ich dort wohnen wollen?
Das ist bei uns ohnehin der erste Schritt, bevor wir überhaupt mit irgendwelchen Maklern oder Vermittlern oder sonstig lästigen Personen näher in Kontakt treten /emoticons/default_wink.png

Ich brauche auch niemanden von den oben genannten Personen, die bei der Besichtigung neben mir stehen und alles schön malen. Es wird immer erst ein eigenes Bild vom Land, Ort und Umgebung gemacht.

Der Tipp mit dem Notar ist noch gut und sicher brauchbar. Etwas ähnliches habe ich auch im Kopf gehabt (ging eher Richtung Treuhänder - das aber sicher nur weil ich noch nicht die Erfahrung habe, welche Berufsgruppe hier die korrekte ist.)

Vielen Dank für die Tipps

Achja, was ich im GIS von Thurgau entnehmen konnte sind auf dem Grundstück keine Altlasten verzeichnet. Paar Meter weiter ist eine kleine Fläche mit der Altlast Rebberg bezeichnet aber dieses Grundstück ist clean ;-)

Werde aber die anderen Kataster auch noch einfordern, wenn es zu näheren Verhandlungen kommt um wirklich sicher zu sein.

Merci nochmal an alle die ihre Tipps hier mit uns teilen.

 
Hallo
 
wir haben einen ersten Vertragentwurf für das Land bekommen :-D Der Kontakt zur Advokatur hat also schonmal funktioniert *gg*
Nun sind uns und unserem Kundenberater der Bank ein paar Sachen aufgefallen, die wir komisch finden, bzw. nicht richtig verstehen.
 
Das Angebot war mit folgenden Worten ausgeschrieben: 

Die Preise umfassen den Landpreis im heutigen Erschliessungszustand, also inklusive den üblichen Werkleitungen (Kanalisation, Wasser, Versorgung EW), die schon in die einzelnen Parzellen geführt sind. Die Anschlussgebühren der Gemeinde werden später fällig.

  • keine Nebenverpflichtungen
ist unter dieser Formulierung eine voll erschlossene Parzelle zu vertsehen?

5. Vermessung und Vermarkung: Die Kosten für die Vermessung des Kaufsobjektes gehen zulasten der veräussernden Partei. Die Kosten für die Vermarkung des Kaufsobjektes, welche erst nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt, gehen zulasten der erwerbenden Partei.
Das Gelände wird für den Kauf in mehrere Parzellen aufgeteilt, ist es üblich, dass die Vermarkung zulasten Käufer geht? Wieso kann die Vermarkung erst nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgen?

8. Erschliessungskosten: Das Kaufsgrundstück wird von der erwerbenden Partei im derzeitigen Erschliessungszustand (Kanalisation, Wasser und Strom gemäss Erschliessungsplan der Gemeinde Wängi, dat. März und April 2011) erworben. Sämtliche zukünftigen Erschliessungskosten und Anschlussgebühren gehen zulasten der erwerbenden Partei.
Das Gelände ist nach meinem Verständnis bereits erschlossen (Katasterpläne für EW, Wasser und Abwasser liegen mir vor) was kann noch auf uns zukommen? Ist dieser Absatz lediglich Standard oder steckt da noch mehr hinter?

Anschlussgebühren ist klar, dass die zu unseren Lasten gehen.

11. Bekanntgabe voller Wortlaut: Die erwerbende Partei verzichtet bezüglich der vorstehend stichwortartig aufgeführten Anmerkungen auf die Bekanntgabe des vollen Wortlautes bzw. auf die wörtliche Wiedergabe in diesem Vertrag.
Was ist dieser genaue Wortlaut?

12. Projektmutation: Die Vertragsparteien werden darauf aufmerksam gemacht, dass die in der Mutation Nr. (hier steht eine Parzellennummer der gegenüberliegenden Strassenseite - vermutlich falsch) festgehaltenen Grenzen auf dem Terrain nicht abgesteckt sind. Die Vermarkung kann erst nach Bauausführung erfolgen. Sollten die Grenzen nach Vollendung der Bauten und Anlagen und nach definitiver Ver-messung Änderungen erfahren, müssen diese mit einer neuen Mutation korrigiert werden. Die erwerbende Partei verpflichtet sich, die sich daraus ergebenden Rechtsgeschäfte (Landabtretungen, Landerwerbe, Pfandänderungen, Bereinigungen etc.) vorzunehmen. Falls sich beim Kaufsobjekt Flächenänderungen ergeben sollten, sind die Mehr- oder Mindermasse mit Fr. (Kaufpreis) pro m2 zu entschädigen. Sämtliche Geometerkosten (Projektmutation, Nachmutation, Vermarkung, Gebäudeaufnahme etc.) sowie alle im Zusammenhang mit einer allfälligen Nachmutation entstehenden Grundbuchgebühren sind von der erwerbenden Partei zu bezahlen.
Wieder, wieso kann erst nach Bauausführung vermarkt werden?

Wieso sollte es im Nachgang noch Mutationen geben, für die dann wieder Gebühren anfallen?

13. Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen: Die erwerbende Partei wird darauf hingewiesen, dass auf dem Kaufsobjekt öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (Nutzungsvorschriften und -beschränkungen, Bau- und Strassenlinienpläne, baurechtliche Vorschriften und Auflagen, Altlasten, usw.) unabhängig von einer Eintragung oder Anmerkung im Grundbuch rechtsgültig bestehen können. Die erwerbende Partei hat sich über solche Beschränkungen bei den zuständigen Amtsstellen direkt zu informieren.
Was für Amtsstellen können hier noch gemeint sein?

Altlasten habe ich soweit möglich geprüft - Meine Recherche deckt sich mit den AUssagen des Verkäufer -> keine Altlasten und eingetragenen Pflichten.

Vielen Dank für Euer Feedback und eure Erfahrungen zu diesen Themen.
 

 
Allgemein, ein Forum kann und soll keine Rechtsberatung ersetzen. Den Vertrag von einem in solchen DIngen versierten Juristen durchsehen lassen kostet wenig verglichen mit dem Ärger, den das Unterzeichnen eines schlechten oder einseitigen Vertrages verursachen kann. Man sollte verstehen, was man unterschreibt.

Auch ist es nicht gut, solche Verträge mit Nennung der Firma in öffentlichen Foren zu zitieren. Solche Dinge sind vertraulich und sollten so behandelt werden, zumal dann wenn der Vertragspartner von dem der Text stanmmt der Veröffentlichung nicht explizit zugestimmt hat.

Meine (unwesentliche) Meinung zu den einzelnen von dir zitierten Punkten:

Um hinten anzufangen:

zu 13) gehört zur selbstverständlichen Sorgfaltspflicht eines jeden Landkäufers. Der Verkäufer will damit die Einrede entkräften, man habe ein Stück Land mit einem verborgenen Mangel erworben.

Zur Sicherheit Passus in den Vertrag, dem Verkäufer seien keine solchen Einträge bekannt.

12) Die sollen einen verbindlichen Parzellenplan erstellen und Kosten für eine Nachmutation wegen fehlerhafter Planung oder davon abweichendem Bau selber übernehmen - und dir erklären, warum erst später aufgeteilt wird. Vermutlich gibt es einen einleuchtenden Grund.

11. Unklar, Verkäufer soll in verständlichem Deutsch sagen was der meint. Ist der Vertrag vertraulich, oder wird auf irgendwas verwiesen, oder ???

8. Dürfte so üblich sein.

5. Gemeint sind wohl Kosten für die definitive Vermessung und Erstellung der Katasterpläne.

Hier sollte irgendwo stehen, dass die Ausführungspläne und der Aufteilungsplan in verschiedene Einheiten (offenbar wird eine grosse Parzelle nach der Überbauung erst geteilt und jeder Teil separat veräussert) Bestandteil des Vertrages sind. Schliesslich willst du wissen, was du kaufst.

Ebenso sollte im Vertrag stehen, wie die Zufahrten zu den erst entstehenden Einzelparzellen geregelt sein werden (Wegrechte, Wegparzelle im Miteigentum, ???)

 
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Hallo Emil

danke für deine Rückmeldung.

Nein ich will mir hier keine Rechtsberatung erschleichen und mir ist durchaus bewusst, dass die Aussagen hier nicht verbindlich sind. Mich interessieren ja auch eher die Meinungen anderer Personen die auch mal so einen Vertrag gesehen haben - Insbesondere ob der ein oder andere passus so üblich ist und deswegen einfach mit genannt wird.

Das Gelände grenzt an eine öffentliche Strasse, welche der Gemeinde gehört, wodurch die Zufahrt aus meiner Sicht nicht seperat erwähnt werden muss.

Zum 5. Ja genau so ist es eine Parzelle wird in mehrere Stücke geteilt. dies ist bereits im GIS eingetragen. Warum aber können die Markierungen erst nach Beendigung der Bauphase gesetzt werden und wieso sollte es da noch Landmutationen geben? - Das verstehe ich nicht soganz.

Wenn es da nämlich noch Mutationen gibt kann das ja schnell mal teuer werden mit den ganzen Gebühren.

 
Warum aber können die Markierungen erst nach Beendigung der Bauphase gesetzt werden und wieso sollte es da noch Landmutationen geben? - Das verstehe ich nicht so ganz.

Wenn es da nämlich noch Mutationen gibt kann das ja schnell mal teuer werden mit den ganzen Gebühren.
Genau deshalb würde ich das einfach den Vertragspartner fragen. Dass man die Steine erst setzt nachdem die Umgebungsgestaltung abgeschlossen ist, leuchtet ein - warum dann aber die Grenzen anders sein könnten als geplant, ist nicht ersichtlich. Die sollen doch einfach dort bauen, wo es im Plan steht. Mit modernen GPS-Geräten sollte es technisch möglich sein, das hinreichend genau hinzubekommen. Wenn dann ein Garage 7cm näher bei Mekka steht als geplant, ist das ja keine Katastrophe und kein Grund, gleich die ganze Parzellierung nochmal zu machen.

Wenn die Grenzen genau in der Mitte von Trennwänden bei zusammengbauten Häusern einer Ueberbauung liegen sollen, muss man halt bei der Grundsteinlegung etwas besser aufpassen.

Hoffenlich will sich der Bauträger nur dagegen absichern, dass jemand einen Aufstand macht, weil in seinem Vertrag steht, die Grundstücksfläche sei 298m2 und nach der Vermessung sind es dann nur 296, 4 m2. Solche Leute gibt es eben auch.

Also frage - und erzähle uns von der Antwort!

 
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