Bauland/Landwirtschaftsland - gleicher Preis?

Sunny

Mitglied
10. Sep. 2006
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Hallo zusammen /emoticons/default_smile.png

wir sind auf der Suche nach Bauland und nun auf ein schönes Grundstück gestossen, das uns sehr gefallen würde. Nun ist es aber so, dass es sehr gross ist. Insgesamt 1400m2.... davon sind ca. die Hälfte BAuland, die Hälfte LAndwirtschaftsland. Nun möchte er pro m2 200.-- (dazu kämen dann noch die Perimeter-Kosten ca. 60-70 CHF/m2). ER macht keinen Unterschied zwischen BL und LWL. Nun meine Fragen:

1. glaube ich schon mal gelesen zu haben, dass LWL normalerweise weniger *wert* ist, da man darauf ja nicht bauen kann und dadurch begrenzt ist in der VErwendung. Liege ich da falsch?Müsste er nicht zwei verschiedene Preise ansetzen?

2. was sollen diese PErimeterkosten überhaupt bedeuten? für was /wen zahlt man diese eigentlich? /emoticons/default_smile.png

danke für eure ANtworten

herzliche Grüsse

Claudia

 
Hallo!

In der Regel ist Landwirtschaftsland günstiger als Bauland; sei es für den Eigentümer (Steuern) oder

den potentiellen Käufer.

Daran denken, dass Landwirtschaftsland zuerst noch umgezont werden muss, bevor gebaut werden kann!

(Auch ev vorgänig Grundbuch einsehen, ob allfällige Lasten / Pflichten eingetragen sind.

Gruss

 
Hallo,

der Verkäufer kann verlangen was er will, und du entscheidest, ob Du es bezahlen willst.

Den vollen Baulandpreis würde ich jedoch keinesfalls für Landwirtschaftsland bezahlen.

Bei meinem Grundstück ist nur ca 1/4 Bauland, 3/4 sind Wald/Wasser, worauf nicht gebaut werden darf/kann und die auch nicht zur Ausnutzung zählen.

Wir haben das so geregelt:

Wir haben bei der Gemeinde abgeklärt, wie gross wir dort bauen dürfen (es gab spezialregelungen für diesen Bereich, konnte nicht einfach nachgesehen werden).

Dann haben wir das damit verglichen, wie gross ein "normales" (voll bebaubares) Grundstück in der Nachbarschaft sein müsste, damit wir auf dieselbe erlaubte Bruttogeschossfläche kommen würden. Daraus ergab sich dann eine fiktive Grundstückgrösse.

Den Bauland-Preis haben wir dann für diese fiktive Fläche bezahlt. Erstaunlicherweise hat der Verkäufer für die Restfläche nichts gerechnet.

Diese Berechnung halte ich für sinnvoll, denn der Wert für Bauland ist direkt davon abhängig, wie gross gebaut werden darf, insbesondere in Gegenden mit wenig Bauland. Alles drumrum ist nahezu wertlos und dient bestenfalls dazu, dir eine schöne Aussicht oder etwas mehr Platz zu gewähren.

Je nachdem, wieviel dir diese Zusatzfläche wert ist, kannst du ja auch für die Restfläche noch etwas bieten. Ich würd da keinesfalls mehr als 50 Franken pro m2 zahlen.

Gruss

 
Wir hatte fast die selbe Ausgangslage mit einem 50:50 Grundstück. Der Landpreis pro m2 war ein Mischpreis, so dass wir natürlich nicht den üblichen Baulandpreis der Umgebung bezahlt haben. Sieht so aus, als ob dies bei dir mit den 200 CHF ähnlich ist. Um dies beurteilen zu können, wäre ein m2-Preis der Nachbargrundstücke (reines Bauland) wertvoll.

Zu Landwirtschaftsland ist folgendes zu sagen: Tolle Sache, wenn du einen grossen Garten billig haben willst. Jedoch gibt es "theoretisch" relativ starke Auflagen. So darf darauf kein Gartenhaus, keine Kinderschaukel und wenn man es ganz scharf auslegt, eigentlich auch kein Zierrasen angelegt werden. Aber eben "theoretisch". Wo kein Kläger...

 
wie schon richtig gesagt wurde, vermute ich hier auch einen michpreis. ich hoffe das LWL ist bereits aus dem bäuerlichen bodenrecht entlassen, sonst darf es von privaten gar nicht erst erworben werden. vergleiche, was im Ort für m2-Preise im Angebot stehen, Das Landwirtschaftsland (wenn es denn wirklich so im Zohnenplan definiert ist) hat theoretisch CHF 6.00 wert. Es kann aber durchaus schon vorgesehen sein, dieses einzuzonen, es ist vielleicht nur noch eine Frage der Zeit, dann sieht die sache anderst aus.

Perimeter sind eine heisse Sache. Die werden pro m2 (aber wahrscheinlich nur Bauzone) erhoben, für die Erschliessung eines neuen Baugebietes. Damit werden Strassen und Werkleitungen bezahlt, die von der Gemeinde vorgeschossen sind. Normaler weise gibt es dort auch eine Quartierplan, worin alles mögliche geregelt ist. Die Gemeinde kann dir hier genaue Infos geben.

 
Um zu präzisieren: dem bäuerlichen Bodenrecht (das die Existenz von Landwirtschaftsbetrieben sichern soll und daher landwirtschaftliche Nutzflächen der Bodenspekulation entzieht) unterstehen bezüglich Handänderungen nur Parzellen ab 2500m2 Fläche. Solche können selbstverständlich auch von Nicht-Landwirten erworben werden, aber es wird nach Abschluss des Kaufvertrages im Amtsblatt publiziert, dass jeder Selbstbewirtschafter, der Landwirt ist, diese Fläche zum amtlich geschätzten Ertragswert (z.B. 6 Fr für Ackerland, 10 Rappen für steinige abgelegene Gebirgsweide) erwerben kann. Meldet sich keiner, kann der Kauf abgewickelt werden.

Kleinere Parzellen kann man einfach so kaufen, allerdings müssen Pachtverträge übernommen werden.

Der LW-Anteil der Parzelle wird nicht der AZ angerechnet und dafür sind selbstverständlich auch keine Erschliessungskosten fällig. Was du dann auf der Fläche machst, solange Du nichts baust (auch keinen Carport oder so) dürfte in der Praxis keinen interessieren.

 

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