Bauland mit auflagen

sthu66

Mitglied
24. Sep. 2008
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hallo, 1. was darf man unter personaldienstbarkeit verstehen?

2. würdet ihr ein durchleitungsrecht quer durch das bauland akzeptieren?

3. was haltet ihr von diesem § "der jeweilige eigentümer ist verpflichtet, allfällige emissionen, welche dem bestand und dem betrieb auf der nebenparzelle, bestehende zentrale und den damit zusammenhängenden starktstromleitungen entstammen, zu dulden und keine forderungen zu stellen". zu erwähnen ist, das auf der nebenparzelle (ca. 500m entfernt ein wasserkraftwerk steht). danke für die rückmeldung.

stefan

 
Hallo sthu66

Deine Fragen sind sehr komplex und ich rate Dir dringend, diesen Landkauf genau zu überlegen und alle vorgesehenen Dienstleistungen etc. mit einem Baujuristen zu prüfen, aber nicht mit irgend einem Anwalt, sondern wirklich einem Fachmann dazu.

Gruss

Bauexperte

 
Danke für die Info! Werden die Lage mit einem Experten vor Ort besprechen.

Gruss

Stefan

 
2. würdet ihr ein durchleitungsrecht quer durch das bauland akzeptieren?

3. der jeweilige eigentümer ist verpflichtet, allfällige emissionen, welche dem bestand und dem betrieb auf der nebenparzelle, bestehende zentrale und den damit zusammenhängenden starktstromleitungen entstammen, zu dulden und keine forderungen zu stellen".

stefan
Hallo Stefan,

zu 2. > "Quer" niemals!

Höchstens längs der Grenze, in Flächen die Du eh nicht bebauen würdest oder dürftest! Und nur, wenn Du selbst nicht für den Unterhalt verantwortlich bist und der Nutzer "alle Pflichten" und entsprechende "Haftungen" übernimmt.

zu 3. Das klingt nach "Freibrief" für alles was da kommt! Und Du könntest, bzw. dürftest nichts dagegen sagen oder unternehmen.

Mein Rat: Suche Dir ein anderes Grundstück/Bauland. Dies wäre ausschließlich zu Deinem Nachteil.

Gruß vom Pfälzer

 

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