Bauland...und plötzlich kostet es mehr

Jermeen

Donator
06. Juli 2009
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Hallo zusammen

Wir haben vor fast einem Jahr eine Baulandparzelle mit 590 m2 schriftlich reservieren lassen. In dieser Reservation steht unter anderem, dass als m2-Preis Fr. 350.-- oder etwas mehr vorgesehen sei. Dieser Preis werde jedoch erst definiert werden können, wenn die Kosten der Erschliessungsanlagen bekannt seien. Ein paar Monate später wurde uns dann der definitive m2-Preis mit 370.-- bekannt gegeben. Soweit so gut.

Nun sind weitere 5 Monate vergangen und wir haben die Reservationsvereinbarung zum unterzeichnen erhalten. Darin wird unsere Parzelle nur noch mit 565 m2 angegeben. Dazu kommen jedoch 39 m2 Anteil Quartierstrasse sowie 26 m2 Anteil Spielplatz! Total 630 m2.

Trotz stetem Kontakt wurde uns von diesen Mehrkosten nie etwas gesagt. Wir sind immer von den 590 m2 x CHF 370 gemäss Reservation ausgegangen. Macht das doch nun knapp CHF 15'000 mehr. Wir haben umgehend das Gespräch gesucht, doch die Gegenseite zeigt kein Entgegenkommen. Wir finden das nicht ganz gerecht. Wie seht Ihr das, können wir evtl. etwas dagegen unternehmen?

 
Hallo Jermeen

Nicht schön, dies hier von Dir lesen zu müssen. Leider.

Ich möchte zwar den Experten hier aus dem rechtlichen Teil nicht vorgreifen, aber ich persönlich sehe da, ausser dem moralischen Aspekt (ja aber wo ist der am Bau schon häufig anzutreffen... gell) keine so grosse Möglichkeiten.

Klar kann man es versuchen, aber wie Du ja schon feststellen konntest, zeigt man kein Interesse daran, Dir das einzuhalten, was mir man Dir ursprünglich abgeboten hatte. Egal ob sie damals zu unbedarft ran gingen, etwas "postitv" mogelten.. oder ob sie nun durch geschickte Verschiebung und Verteilung, nochmals weitere Plätze erzielen konnten... egal, sie werden (wenn passende Nachfrage besteht?) wohl kaum einlenken.

Du hattest bislang ja wohl nur mündliche Vorgaben (oder Angebote..) über die "möglichen" Endgrössen... aber wie Du ja weisst, zählt für Dich nur das, was Du schriftlich in Händern hast! Das hast Du nun gerade mit dem Reservationsvertrag vorliegen!

Da ist guter Rat teuer... wie es so schön heisst... wenn Du Dich nicht anderweitig umschauen möchtest.. dann wirst Du dort wohl landen, wo sie es Dir eben vorschlagen.

 
Das mit der Quartierstrasse kann ich nachvollziehen (schliesslich muss man ja irgendwie zu eurem Haus hinkommen). Aber der Anteil für den Spielplatz würde ich nochmals hinterfragen. Sind es denn mehrere Parzellen, welche sich diesen Spielplatz teilen und wenn ja wie viele? Solche gemeinschaftlichen Flächen kenne ich nur von ETWs. Bei einem Haus würde ich das nicht haben wollen. Wer Pflegt diese gemeinschaftliche Fläche und wie sehen Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten aus? Bist du bereit, in 10 Jahren neue Spielgeräte mitzubezahlen, obwohl deine Kinder altershalber evtl. nicht mehr damit spielen?

 
spielplatz:

haftungspflicht auch nicht vergessen... wer ist verantwortlich, wenn was passiert und durchsetzung der sicherheitsmassnahmen.

 
Hallo

sieht danach aus, dass die Reservationsvereinbarung zuwenig exakt aufgesetzt wurde. Ob das möglich gewesen wäre, kann ich nicht beurteilen. - Ich würde prüfen, ob

Du von der Vereinbarung zurücktreten kannst. Falls Du das überhaupt willst. Andernfalls die Kröte schlucken und ab sofort, professionelle Beratung zuziehen. Es wird

Dich etwas kosten, aber Du siehst selber was rauskommt, wenn Du darauf verzichtest....

herzlich

Roland

 
Wenn der Verkäufer nachträglich einen höheren Preis fordert, ist das mehr als ärgerlich. Soweit der Reservationsvertrag nicht durch einen Notar beurkundet wurde, kann dieser rechtlich jedoch nicht durchgesetzt werden.

Alle Verträge betreffend Liegenschaften bedürfen zur Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung. Ansonten schliesse ich mich dem Vorredner an: Offenbar wurde die Vereinbarung zu wenig detailliert aufgesetzt. Ich würde versuchen, einen Kompromiss zu verhandeln, wenn das nicht geht mich fragen, ob mir das Grundstück diesen Mehrpreis Wert ist.

 
Das mit der Quartierstrasse kann ich nachvollziehen (schliesslich muss man ja irgendwie zu eurem Haus hinkommen). Aber der Anteil für den Spielplatz würde ich nochmals hinterfragen. Sind es denn mehrere Parzellen, welche sich diesen Spielplatz teilen und wenn ja wie viele? Solche gemeinschaftlichen Flächen kenne ich nur von ETWs. Bei einem Haus würde ich das nicht haben wollen. Wer Pflegt diese gemeinschaftliche Fläche und wie sehen Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten aus? Bist du bereit, in 10 Jahren neue Spielgeräte mitzubezahlen, obwohl deine Kinder altershalber evtl. nicht mehr damit spielen?
Das ist ganz normal wenn der Bauträger eine Areal-Überbauung mit mehreren EFH macht, da gibt es wie bei den ETW gemeinsam genutzte Flächen wie alle Wege, Spielplatz, Einstellhalle, Briefkästen etc.Dafür gibt es auch einen Unterhaltsfond und Eigentümerversammlungen an denen bestimmt wird was mit dem Fond gemacht wird und die Nutzungsreglemente festgelegt werden.

 
Wenn es einen Quartierplan und eine Erschliessung gibt, müssen alle Landeigentümer mitmachen, ob sie wollen oder nicht. Daszu gehört nicht nur, dass man für Strassen und Spielplätze anteilig Fläche abgeben muss, man darf diese Anlagen nachträglich auch noch bezahlen. Wenn also im Kaufvertrag nicht "voll erschlossen" steht, könnte es nachher nochmals kosten. Die Gemeinde hält sich immer an die jeweiligen Eigentümer.

Um herauszufinden, wie gross die gemeinte Landfläche nun ist, müsste man wissen, ob die Fläche vor oder nach dem Plan bzw. der Erschliessung gemeint war, und ob die Parzellengrösse im Reservationsvertrag angegeben war.

Machen können werdet Ihr nicht viel; der Eigentümer verkauft halt dann die Parzelle einem anderen. Klare Angaben in Verträgen würden jedoch solchen Ärger vermeiden.

Zur Frage, ob kinderlose Bauherren sich an Spielplätzen beteiligen müssen: Das ist eine Gemeinschaftsanlage; bezahlen und Fläche abgeben müssen alle, genauso wie bei einer Eigentumswohnung der unten auch an den Lift bezahlt und der ganz oben auch an eine leisere Haustüre.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
klare Sachlage:

Ein "unverbindlicher Reservationsvertrag mit ca. Angaben" ist kaum anzufechten. Immerhin handelt es sich um eine Vereinbarung, die von beiden Steiten zur Einhaltung vorgesehen ist.

Grundbuchrechlich ist der Fall klar, ohne Beurkundung.... kein Recht.

Zivilrechtlich kann ein Vertrag eingeklagt werden, es kommt aber auf den Vertrag und dessen Wortlaut an. Sinn macht das ohnehin nicht so viel... da bei Baubeginn so ein Streit wohl niemand wünscht.

Sollte es sich um Bauland mit nicht so reissendem Absatz handeln, macht es durchaus Sinn, darüber mit dem Verkäufer zu diskutieren. Es kommt auch darauf an, ob die Nachbarparzellen alle schon verkauft sind. Wenn nicht, vielleicht kommt noch ein Käufer, der lieber eine grössere Parzelle hätte. So genügte vielleicht die Zusage des Verkäufers, dass er so eine nachträgliche Parzellenänderung unter Umständen begrüssen würde.

Je nachdem Ihr mit dem nun klar definierten und nun höheren Preis umgehen könnt... oder nicht. Es gibt nur 3 Möglichkeiten:

1. So kaufen (Spielplatz gibt es eigentlich nur mit Gestaltungs- oder Quartierplan) da erübrigt sich diese Diskussion

2. Parzelle nicht kaufen, und nach einem neuen Baugrund suchen.

3. Mit dem Verkäufer eine kreative Lösung suchen... vielleicht die Grenzen etwas verschieben um Kaufpreis zu sparen vielleicht ist ein anderer sogar froh. Machmal wird noch ein vergessener Kehrichtplatz benötigt, den niemand will. So könnte die Bereitschaft so einen Kehrichtplatz auf dieser Parzelle zu positionieren gegen ein Entgelt das Problem auch lösen. Oder es kommt noch eine Anfrage für ein Näherbaurecht (oder so), vielleicht sogar eine Bitte um Ausnutzungstransfer, das könnte dann auch noch Geld einbrigen, das den Kaufpreis verkraftbarer macht.

Noch wegen dem Spielplatz: Wenn das bisher nicht kommuniziert wurde, wundert mich dass die anderen Käufer da nicht rebellieren. Immerhin ist das kein Bauplatz und rechtfertigt somit auch nicht den selben m2-Preis. Hier sind Disskusionen aber nur angebracht, wenn der Verkäufer nicht 10 Interessenten für diese Parzelle hat.

LG maf

 

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