Bauland. Unterschied Beurkundung und Eigentumsübertragung

Teig

Mitglied
19. Mai 2009
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Hallo

Hoffe bin hier im richtigen Forum teil für mein Anliegen!

Kurze Vorgeschichte:

Mein GU möchte (muss wohl wegen seiner Liquidität) jetzt das Land zuerst selber von der Geminde abkaufen. --> Vertraglich abgemacht ist, dass ich es direkt der Gemeinde abkaufe. Er würde mir das Land dann bei Bezug verkaufen. Mein einziger Vorteil dabei ist, dass ich kein Zins für das Land während der Beuzeit bezahlen muss.

Jetzt hat er mir angeboten, dass er das Land kauft und wir danach sofort (1h später) das Land auf meinen Namen beurkunden, aber die Eigentumsübertragung erst am Ende bzw. bei der Hausübergabe geschiet.

Was für Sicherheiten bringt mir diese Beuurkundung ohne das ich Eigentümer bin?

- Bekomme ich so 100% das Land. D.h. der Eigentümmer kann gar nicht mehr zurücktretten?

- Kann der Eigentümmer danach noch etwas am Land ändern (z.B. Näherbaurechte eintragen lassen)?

Was sind generell die Vor- und Nachteile einer Beurkundung ohne Eigentumsübertragung?

Bin euch Dankbar für Auskünfte!

Gruss

Teig

 
hallo Teig

sprich doch mal mit einem notar darüber.

der notar wird ja nach preis bezahlt. je nach dem, ob du nun ein stück land oder land mit haus kaufst, sind die verschreibungsgebühren anders. ich verstehe nicht ganz, wie es nun beim vorschlag deines gu aussehen sollte.

irgendwie erscheint mir das ganze sehr undurchsichtig. ich würde mich da lieber an einfache verfahren halten.

spätestens seit der bankenkrise weiss man, dass verschachtelte prozesse und konstrukte am schluss überraschende wendungen nehmen können...

viel glück

rollwett

 
Hallo Rolwett

Muss wohl mit einem Notar am Montag darüber sprechen, denn bis jetzt habe ich hier aus dem Forum ja noch kein Wissen erhalten.

Wir im Kanton Zürich haben keine Handänderungsgebühren so fällt dein Argument weg. Verschachtelt ist da auch nichts, denn das Land wird einfach später überschrieben und hat weiterhin nichts mit dem Bau direkt zu tun, ausser das es erst bei Bauvollendung an mich verkauft wird.

Gruss

Teig

 
Grundsätzlich ist es so, dass land dir erst dann gehört, wenn es im grundbuch als dein land eingetragen ist.

nehmen wir also an, du hast mit dem eigentümer (ob gu oder sonst wer ist egal) einen kaufvertrag abgeschlossen und das land bezahlt, gehört es dir dennoch noch nicht. geht also der verkäufer konkurs, so fällt das land in die konkursmasse und du bist ein gläubiger wie jeder andere auch. also, land erst anlässlich der eigentumsübertragung/anmeldung im grundbuch bezahlen!!

 
@adi68

ich kläre das heute mit dem notariat ab, wo der unterschied ist bei der öffentlichen beuurkundung und der eigentumsübertragung. normalerweisse werden ja beide geschäfte auf einmal gemacht, sodass der laie es als ein geschäft warnimmt.

aus irgend einem grund ist am GU seine bank ja auch nicht mit dem einverstanden! ich glaube eben, dass so das land nicht mehr belastet werden kann!

 
@adi

also vorweg ich bezahle sicher kein land das mir nicht gehört (hatte dir vergessen auf diesen punkt zu antworten) und das will der gu auch gar nicht.

er will das land "nur" als sicherheit, damit er geld von seiner bank bekommt! er muss eben viel vorfinanzieren und wir bezahlen das meiste erst bei einzug, bzw. einen rechten teil sogar erst 90 tage nach einzug!

aber es ist schon so die öffentliche beurkundung ist nur ein versprechen, dass man das land bekommt, aber so lange man nicht eigentümmer ist, kann der verkäufer machen damit was er will, ausser anderweitig verkaufen.

So zumindest habe ich es vom notariat mitbekommen (sie war etwas kompliziert)

Gruss

Markus

 
dann würde das mit dem landkauf dem gu ja nur etwas bringen, wenn das land von der gemeinde unter wert verkauft würde. wegen seiner liquidität kanns ja kaum sein, da er ja jetzt erst mal geld für die gemeinde in die hand nehmen muss und dieses danach auch noch zu verzinsen hat.

und die bank wird ihm für das land ja auch kaum mehr vorfinanzieren, als dass das land wert ist (und der gu der gemeinde zu bezahlen hat).

also, wo liegt nun der vorteil des gu bei dieser vorgehensweise? eigentlich bloss darin, dass er seine vorarbeiten auf seinem land durchführen kann. und so viel vorschuss sollte ihm die bank eigentlich schon geben. oder anders und glaub auch schon früher mal gesagt: wenn der gu nicht mehr kredit bei seiner bank hat, dann ist wohl wirklich äusserste vorsicht geboten.

wäre ich banker, wäre es mir in einer solchen situation lieber, der gu baut auf fremdem land, denn da wäre sicher, dass der landeigentümer diese leistungen ja zahlt bzw. wenn nicht, hätte ich bei einer pfändung ja das gebäude plus land als sicherheit.

jedenfalls kann ich, selbst mit viel fantasie, keine vernünftige andere logik hinter diesem vorgehen vorstellen - ausser vielleicht, dass der gu hofft, dass er jemandem das projekt teurer verkaufen kann als dir. aber eben, da ist dann schon sehr viel fantasie meinerseits dahinter.

 
das mit deiner fantasie sehe ich leider auch so! wobei das projetk auf den cm genau von mir entworfen wurde. aber vieleicht ist mein geschmack sehr gut!

eine treuhanderklärung seitens der bank vom gu habe ich ja. die will mir aber keine finanzierung machen, wenn der gu das land nicht kaufen kann. bzw. sie will wohl das bauen verhindern, obwohl der vertrag schon seit 2 1/2 monaten steht (klar ich kann ja zu jeder anderen bank gehen).

hat der gu das land so gehört diesem auch das haus und so kann seine bank ihm das haus vorfinanzieren. er ist so kreditwürdig.

gehört das land mir, dann hat die bank keine direkte sicherheit. klar kann sie sagen, dass wenn es denn nicht klappt kann er auf den landbesitzer zurück greifen, aber das wäre wohl ein sehr unseriöses vorgehen. eine treuhanderklärung abgeben, aber von anfang an unseriös arbeiten.

klar dürfte der gu auch kein interesse haben, denn er muss jetzt auch noch das land vorfinanzieren. das kostet ihn unnötigerweisse zusätzliches geld!

aber ich glaube, dass es eben seine bank will, damit diese ihm die liquidität geben kann die er für den bau benötigt.

 

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