Die Handänderungskosten gehen generell im Normalfall zu Lasten des Käufers. Das ist keine freiburgische Spezialität (/emoticons/default_biggrin.png), sondern die Regel.
Natürlich kann man versuchen, sich mit dem Verkäufer auf einen anderen Modus zu einigen, Anspruch auf eine Kostenbeteiligung des Verkäufers hast Du aber keine. Je nach dem, wie die Angebot/Nachfrage-Situation bei Euch ist, wird Dir nicht viel anderes übrigbleiben, als die Kosten zu übernehmen.
Wir haben übrigens den Vertrag auch gleich beim Notar unterschrieben, ohne vorher eine Kopie davon bekommen zu haben. Wozu auch? Ueber den Preis waren wir uns einig, die Konditionen waren klar (Steuern zu Lasten des Verkäufers, Handänderungskosten zu Lasten des Käufers) und viel mehr steht in so einer Urkunde ja nicht nicht.
Mirella /emoticons/default_smile.png