Bauland vor Baubewilligung kaufen?

schoenenberj

Mitglied
21. Nov. 2009
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Guten Tag

Wir möchten unser Eigenheim mit einem Generalunternehmer bauen.

Das Bauland wird durch jemanden anders verkauft. Wir haben noch keine Baubewilligung eingereicht. Wann kauft man in der Regel das Bauland?

Aus meiner Sicht denke ich erst, wenn man auch mit dem Hausbau startet und die Bewilligung ok ist.

Welche Schritte sollte ich vor dem Baulandkauf noch prüfen? (Grundbuchamt und was sonst noch alles?)

Herzlichen Dank für die Hilfe

 
Wir haben das Land gekauft, 3 Monate später die Baubewilligung gehabt, 4 weitere Monate später dann gebaut.

Was soll daran falsch sein, Land kaufen und direkt bauen macht man nur wenn man ein Haus in ein Überbauung kauft.

 
Hallo, uns geht es auch so, wir haben gerade das Land zugesagt

und der Notartermin ist übernächste Woche.

Wir hoffen die Baubewilligung noch vor Weihnachten einzureichen

und dann im März anzufangen.

Einzug soll Ende Oktober sein, es wird ein Holzhaus mit Teilfertigelementen.

Von daher wenn der Preis für das Land gut ist würde ich zugreifen.

 
Guten Tag. Auch wir kauften zuerst das Land und beschäftigten uns erst danach mit dem Hausprojekt. Vielleicht wäre ja das Land gar nicht mehr verfügbar gewesen, bis wir unser Projekt ausgearbeitet gehabt hätten.

 
Wir kaufen das Land erst bei erfolgter Bewilligung. Risiko ist zu gross falls das Projekt abgeändert werden müsste und nicht mehr dem Wunschhaus entspricht.

Vorkaufsvertrag wurde aber gemacht.

 
hallo

ich würde zuerst das bauland kaufen, bzw. "sichern",z.B.durch eine art vorkaufsrecht. dazu müsstest du allerdings bereit sein eine investition zu leisten, welche bei u.U. verloren ginge...das ist die eine möglichkeit.

eine andere möglichkeit wäre, vor dem kauf abzuklären, was auf dem baugrund überhaupt realisierbar ist! für einen generalunternehmer oder architekten eine eintagesübung. falls du jemanden findest, der dir die umsetzung deiner wünsche garantieren kann, würde ich dies festhalten, und das land kaufen.

eine bauparzelle erst nach erfolgter (und bewilligter!) baueingabe zu kaufen, ist evt. nur dann möglich, wenn der arch oder generalunternehmer auch eigentümer des landes ist.(?)

gruss

 
Wir haben das Bauland gekauft nachdem die Gemeinde unser Vorprojekt abgesegnet hatte. Der Landeigentümer hätte nicht bis zur Baubewilligung gewartet.

 
Hallo

auch wir haben unser Land ohne konkretes Bauprojekt gekauft. Vorgängig hatten wir aber diverse Gespräche über die Realisierung unseres Traumhauses mit dem Architekten geführt.

Viel Erfolg und einen angenehmen Sonntag!

2610

 
Hallo zusammen

mit einem GU ist das evtl anders. Wenn man individuell baut, kauft man zuerst das Land und reicht dann die Baubewilligung ein.

Wo liegt da das Problem ?

Die Bauordnung ist jedem zugänglich. So kann jeder nachlesen, ob sein Traumhaus realisierbar ist. Evtl sind noch kleinere Abänderungen nötig,

die einen bestimmt nicht zum Abbruch des Projektes veranlassen.

Als Landeigentümer würde ich nie solange warte, bis einer eine Baubewilligung hat und zum Schluss noch ade sagt. /emoticons/default_ohmy.png

1. Bauordnung lesen und mit "Traum" vergleichen

2. Land kaufen

3. Bauantrag einreichen

Gruss moudi

 
Ich würde das Land nur kaufen, wenn ich mal ungefär wüsste, was da überhaupt gemäss Vorschriften gebaut werden kann. Ohne diese Abklärung würde ich das Land sicherlich nie kaufen.

 
Hallo

grundsätzlich spricht nichts dagegen, das Grundstück zu kaufen und dann die Baubewilligung zu beantragen. Wichtig erscheint mir, im Vorfeld gute Abklärungen über die Bebaubarkeit durchzuführen und nach Möglichkeit auch erste konkrete Studien ausarbeiten lassen, welche aufgrund der kommunalen und kantonalen, sowie anderen Vorschriften abgestimmt sind. Das muss nicht ein definitives Projekt sein, sollte aber im "gros" eingehend durchgeprüft sein.

Grundsätzlich ist ein bebaubares Land auch immer bebaubar. Die Frage und das Risiko was besteht, ist hierbei, dass allfällige Rekurse eingehen könnten (diese Rekursanträge müssen aber nach kantonalem Baugesetzen substanziell schon als wichtige Gründe eingestuft sein, ebenso muss man unmittelbarer Nachbar sein, um eine Einsprache zu machen), was terminliche Verschiebungen mit sich bringen würde und natürlich auch Zinskosten entstehen (Hypothek). Anderseits kann es durchaus sein, dass die Gemeinde, trotz Stimmigkeit mit Vorschriften, dennoch andere Gestaltungsideen hat, welche abgeändert werden müssen.

Beim Landkauf selber ist zu achten, dass im Kaufvertrag allfällig auftretende Altlasten zu Lasten der Verkäuferschaft geht, es empfiehlt sich aus Efahrung einen Betrag von z.Bsp. 10000.-- erst nach erfolgten Aushubarbeiten zu bezahlen (Sicherstellung). Nachträglich Gelder einfordern kann sehr sehr schwierig sein. Weiter muss unbedingt, eine provisorische Grundstückgewinnsteuer vom Steueramt durch die Verkäuferschaft organisiert werden, dieser Betrag wird bei der EIgentumsübertragung direkt an's Steueramt gezahlt. So ist man sicher, dass die Behörden nicht das Grundstück verpfänden werden, falls der ehemalige Eigentümer seine Steuerschuld nicht zahlt.

Hoffe Dir ein paar wichtige Tipps gegeben zu haben.

Gruss

Architekt

 
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Hallo

Wir möchten auch mit einem GU Bauen,das Land wäre auch schon ausgesucht,aber gehört nicht dem GU sondern einer Privatperson,die es über einen Makler verkaufen will.Jetzt meine Frage,mein GU meint ich müsse jetzt einen Vertrag mit dem Makler machen und eine Anzahlung von mehreren Tausend SFR.- leisten damit das Land reserviert wird.Was ist wenn das Haus aber nicht so draufpasst wie wir wollen und doch ein anderes Landstück brauchen??Dann ist ja mein Geld weg,oder?!Wir haben von der Bank auch noch keine Zusage wegen dem Baukredit erhalten (mündlich meinten Sie es ginge schon müsse aber von "Oben" noch abgesegnet werden).Wir würden schon gerne dort Bauen,wenn aber von der Bank nur ein kleinerer Betrag Finanziert wird,könnten wir dieses ausgesuchte Haus nicht Bauen,da es zu teuer währe.Wie ist das bei Euch abgelaufen?

Gruss und Danke im voraus

cofe

 
Wenn das Grundstück gross genug ist seit ihr ja nicht an einen speziellen GU gebunden. Im Gegenteil habe viele GU's gute Häuser, darum wählt man nicht nach dem Katalog aus sondern zuerst das Grundstück.

Da gilt allgemein

1. Lage

2. Lage

3. Lage

wenn das für euch passt dann kauft das Land, es verdirbt ja nicht...

Wenn man nicht von einem TU kauft dann kauft man das Land immer separat, wenn ihr über das Grundbuch den Eigentümer ausfindig macht eventuell sogar ohne Makler und spart damit dessen Gebühren/Provision.

 

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