Baulandkauf mit Hindernissen

Lillet

Mitglied
08. Mai 2012
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Hallo zusammen!

Wir sind zwei Parteien und wollen gemeinsam mit einem Architekten unser ZFH bauen.

Wir stehen kurz vor Vertragsunterzeichnung für den Baulandkauf.

Dieser Vertrag sieht eine Anzahlung von 10% vor, die Kaufpreisrestanz 20 Tage

nach Erteilung der Baubewilligung. Für diese Frist von 8 Monaten

(Planung bis Eingabe Baugesuch) möchte der Landverkäufer einen Zins.

Diesen sind wir auch bereit bis zur Baueingabe zu zahlen.

Der Landverkäufer besteht jedoch bis zur Erteilung der Baubewilligung auf eine Zinszahlung.

Da mögliche Einsprachen die Baubewilligung auf unabsehbare Zeit hinauszögern

könnten, ist uns dieses finanzielle Risiko zu gross.

Bleibt dies nun Verhandlungssache oder hat uns jemand einen wertvollen Rat.

Vielen Dank!

 
Hm das würde mich auch interessieren, scheint mir eher ungewöhnlich aber ich hab da keine wirkliche Ahnung von.

Ich dachte immer es gibt einen festen Preis für das Land, egal ob sich die Baubewilligung verzögert, so würde er ja zum Landpreis noch mehr verdienen oder sehe ich das falsch?

 
Wir haben das bauland im november auch nur reserviert (mit anzahlung) und nachdem wir letzte woche die baubewilligung erhalten haben, gehts nun zum notar. Wir zahlen keinen zins. Wenn er ursprünglich nicht darauf eingegangen wäre, hätten wir das land nicht genommen. Wir haben aber natürlich nur gute 3 monate für die vorbereitungen zeit gehabt und hatten erst anfangs dezember einen architekten gesucht!

 
ich kann den verkäufer schon auch verstehen. es ist ja nicht sein problem, wenn ihr ein projekt zu bewilligen versucht, das nicht zonen- oder nachbarschaftsverträglich ist. in der regel verkauft der landbesitzer sein land und für ihn ist die sache dann erledigt. immerhin könnte ja in der zwischenzeit ein käufer kommen, der sofort kaufen möchte... somit kommt euch der verkäufer ja schon so weit entgegen, dass ihr erst kaufen müsst, wenn ein bewilligtes projekt vorliegt.

bei uns war es so, dass wir das land kauften und danach mit der planung und baueingabe begannen. so ist's wohl auch die regel.

 
Eindeutige gesetzliche Regeln gibt es da nicht, es gibt nur gesetzliche Rahmenbedingungen, die mir aber eingehalten scheinen. Grundsätzlich spielt Angebot und Nachfrage; ist die Nachfrage sehr gross (sind noch andere Interessenten im Spiel), so kann der Verkäufer innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen verlangen, was er will. Ihr könnt darauf eingehen oder nicht. Tut ihr es nicht, so kommt der Verkäufer euch nur vielleicht entgegen, vielleicht nimmt er einfach einen anderen Käufer, der mit allem einverstanden ist. Das ist jetzt euer Risiko!

 

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