Hallo zusammen
Bei meiner Baueingabe habe ich einen Carport vorgesehen gehabt. Dieser konnte aber aus Kostengründen vorerst nicht realisiert werden. Die Abnahme duch das Bauispektorat hat die Bauabnahme auch ohne den Carport gemacht und dies im Bericht zur Abnahme so vermerkt. Nun bin ich aber früher als vorgesehen zu weiterem Kapital gekommen und möchte den Carport doch noch machen. Die Baubewilligung ist an und für sich noch gut ein halbes Jahr gültig. Kann ich den Carport jetzt trotz erfolgter Bauabnahme noch erstellen und diesen einfach zur nochmaligen Abnahme anmelden? Oder muss ich ein neues Baugesuch stellen?
Bei meiner Baueingabe habe ich einen Carport vorgesehen gehabt. Dieser konnte aber aus Kostengründen vorerst nicht realisiert werden. Die Abnahme duch das Bauispektorat hat die Bauabnahme auch ohne den Carport gemacht und dies im Bericht zur Abnahme so vermerkt. Nun bin ich aber früher als vorgesehen zu weiterem Kapital gekommen und möchte den Carport doch noch machen. Die Baubewilligung ist an und für sich noch gut ein halbes Jahr gültig. Kann ich den Carport jetzt trotz erfolgter Bauabnahme noch erstellen und diesen einfach zur nochmaligen Abnahme anmelden? Oder muss ich ein neues Baugesuch stellen?