Baulinie

mabala

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03. Nov. 2007
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Baulinie

Auf unsere Nachbarsparzellle ist der Bau seit ca 1 Jahr fertig, der Bau wurde über die Baulinie hinausgebaut. Hat man nun rechtliche möglichkeiten gegen den Hausbesitzer (Nachbar) vorzugehen. Baulinie gem Plan der Gemeinde 4 Meter Abstand zu Strasse. Der Herr Nachbar hat seinen Eingang überdacht und hat den Eingang mittels zweier Pfosten ca 2Meter Abstand zur Strasse abgestützt. Die Breite des Eingang ist ca 4 Meter.

Diese zwei Stützen sind ausserhalb der Baulinie und eigentlich nicht gestattet.

Dies sind nicht alle ungereimtheiten bei diesem Bau.

Der Grundstücksbesitzer ist ein Herr der sich von Berufeswegen mit den Vorschriften gut auskennen müsste.

Der Grund dieser Frage ist das Grundstücksbesitzer bei uns eine 4 Seitige Einsprache /emoticons/default_additional/201.gif gegen unseren Neubau eingereicht hat. Genau 2 Punkte sind gerechtferigt und können durch uns ohne Probleme anders nach Baugesetzt gelöst werden, wurde im voraus auch mit der Baukommision so besprochen.

merci

 
Bist du sicher, dass der Nachbar das Zonenreglement nicht eingehalten hat? Ich frage nur, weil normalerweise ein Bauinspektor das Ganze abnimmt resp. kontrolliert. Hast du die Gemeinde direkt kontaktiert und deine Bedenken geäussert? Meistens gibt es immer eine Erklärung. Im zukünftigen Dorf hat ein Nachbar auch sein Carpot auf den ersten Blick zu nah an der Strasse gebaut. Im Gemeindeblatt stand dann, dass das Zonenreglement von diesem Nachbar eingehalten wurde. Die Gemeinde hat dann die gegenüberliegende Strassenseite einfach erweitert.

 
Ja die Baulinie wurde überschritten, denn sie ist ja definiert auf 4 Meter Abstand zu Strasse. im Bereich 4 Meter zu Strasse darf man gar nicht bauen, weder Autounterstand, Wintergarten noch Velounterstand oder ähnliches.

So steht es im Gestaltungssplan. Ich nehme mal an das Die Baukommision und der Bau inspektor dies übersehen haben. Sind auch nur Menschen...

Aber meine Frage ist eigentlich, kann man den Rückbau oder ähnliches verlangen in einem solchen Fall.

 
Scheint ja ein toller Nachbar zu sein mit 4-seitiger Einsprache /emoticons/default_additional/61.gif

Ich würde dir auch raten, zuerst abzuklären, ob die Vorschriften wirklich nicht eingehalten wurden. Schliesslich wurde für den Bau eine Baubewilligung erteilt. Selbst wenn die Baulinie überschritten ist, kann es möglich sein, dass dies bewilligt wurde.

Auch wir haben in unserem laufenden Baugesuch eine Überschreitung des Grenzabstands vorgelegt.

Ich gehe davon aus, dass du im Kt. SO zuhause bist, deshalb folgendes:

Auszug aus der kantonalen Bauverordnung Kt. SO:

§ 48.2) Vorspringende Bauteile

An bestehenden oder im Nutzungsplan enthaltenen Strassen dürfen vorspringende

Bauteile wie Erker, Balkone, Vordächer sowie Wintergärten bis

2 m über die Baulinie, jedoch nicht in den öffentlichen Strassenraum hineinragen.

Dabei muss die Verkehrssicherheit auf der Strasse und die Begehbarkeit

der Trottoirs gewährleistet sein.

Wie du siehst, müssen bei Vordächern die 4 m nicht eingehalten werden. Weil auch Wintergärten erwähnt werden, die Wände aufweisen, gehe ich davon aus, dass auch die Stützen des Vordachs gesetzeskonform sind.

Grüsse von

VanTor

 

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