Baulinie
Auf unsere Nachbarsparzellle ist der Bau seit ca 1 Jahr fertig, der Bau wurde über die Baulinie hinausgebaut. Hat man nun rechtliche möglichkeiten gegen den Hausbesitzer (Nachbar) vorzugehen. Baulinie gem Plan der Gemeinde 4 Meter Abstand zu Strasse. Der Herr Nachbar hat seinen Eingang überdacht und hat den Eingang mittels zweier Pfosten ca 2Meter Abstand zur Strasse abgestützt. Die Breite des Eingang ist ca 4 Meter.
Diese zwei Stützen sind ausserhalb der Baulinie und eigentlich nicht gestattet.
Dies sind nicht alle ungereimtheiten bei diesem Bau.
Der Grundstücksbesitzer ist ein Herr der sich von Berufeswegen mit den Vorschriften gut auskennen müsste.
Der Grund dieser Frage ist das Grundstücksbesitzer bei uns eine 4 Seitige Einsprache /emoticons/default_additional/201.gif gegen unseren Neubau eingereicht hat. Genau 2 Punkte sind gerechtferigt und können durch uns ohne Probleme anders nach Baugesetzt gelöst werden, wurde im voraus auch mit der Baukommision so besprochen.
merci
Auf unsere Nachbarsparzellle ist der Bau seit ca 1 Jahr fertig, der Bau wurde über die Baulinie hinausgebaut. Hat man nun rechtliche möglichkeiten gegen den Hausbesitzer (Nachbar) vorzugehen. Baulinie gem Plan der Gemeinde 4 Meter Abstand zu Strasse. Der Herr Nachbar hat seinen Eingang überdacht und hat den Eingang mittels zweier Pfosten ca 2Meter Abstand zur Strasse abgestützt. Die Breite des Eingang ist ca 4 Meter.
Diese zwei Stützen sind ausserhalb der Baulinie und eigentlich nicht gestattet.
Dies sind nicht alle ungereimtheiten bei diesem Bau.
Der Grundstücksbesitzer ist ein Herr der sich von Berufeswegen mit den Vorschriften gut auskennen müsste.
Der Grund dieser Frage ist das Grundstücksbesitzer bei uns eine 4 Seitige Einsprache /emoticons/default_additional/201.gif gegen unseren Neubau eingereicht hat. Genau 2 Punkte sind gerechtferigt und können durch uns ohne Probleme anders nach Baugesetzt gelöst werden, wurde im voraus auch mit der Baukommision so besprochen.
merci