Baulinie

chaja

Mitglied
07. Apr. 2009
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Hallo zusammen

Wir haben ein Problem mit einer "prov.Baulinie" auf unserem zukünftigen Grundstück. Ich versuche dies mal zu erklären:

Wir haben die Baueingabe gemacht, die Gemeinde hat unser Projekt vorgeprüft und bemängelt, dass unsere Grenzabstände nicht stimmen. Wir haben dann alles geändert, so wie von der Gemeinde gesagt. Die Gemeinde sagte dann auch, dass es ok ist und hat unser Projekt öffentlich ausgeschrieben. Leider kam dann eine Einsprache, dass wir eben diese Baulinie nicht beachtet haben (wir und unser Architekt wussten nichst von dieser Baulinie) Nun haben wir auf der Gemeinde angerufen und gefragt was los ist. Antwort von denen: Ja Baulinie ist da aber ist nur eine provisorische, die Gemeinde dachte diese prov. Linie müsse nicht beachtet werden, dem ist aber nicht so und sie muss doch beachtet werden (also die Gemeinde wusste schon von anfang an dass die Linie da ist, hat uns aber nichts gesagt) Nun will die Gemeinde diese Linie um 2m verschieben (aktuell geht sie 6,5 m parallel der Grenze entlang)

Unser Problem ist jetzt der Termin auf dem Grundbuchamt für den Kaufvertrag, wir wollten den Termin verschieben, doch die stellen sich leider quer und finden wir können das Grundstück trotzdem erwerben.

Ist es denn nicht so, dass uns der Grundstückverkäufer über diese Baulinie informieren hätte sollen?

Und wenn es nicht klappt mit der Verschiebung der Baulinie (öffen.Ausschreibung/Einsprachen) wäre wohl das Grundstück weniger Wert, mann könnte dann ja nicht mal mehr eine normale Garage neben dem Haus bauen?

sorry wurde mega lang, ich hoffe jemand kommt draus

liebe Grüsse Chaja

 
Hallo Chaja,

Du hast recht, der Verkäufer hätte Dir diese "Linie" nicht verschweigen dürfen, wenn er sie kannte (?), da dies ja erhebliche Auswirkungen auf die Bebaubarkeit hat... oder gar eine normale Bebauung überhaupt nicht möglich macht.... damit das ganze für Euch wertlos ist.

Auch die Gemeinde hätte Euch darüber aufklären müssen... gerade wenn sie schon Probleme bei den Grenzabständen sah.... dann ist es doch naheliegend, auch diese Baulinie zu erwähnen.... ggf. auch mit dem Hinweis, dass sie dies anderst sehen würde..... aber ansprechen hätten sie dies müssen...

Ich würde daher, wenn er es wusste, nochmals ein ernstes Wort mit dem Verkäufer wechseln... auch in Bezug auf den Notartermin...

Wenn es diese Baulinie gibt, dann bestand dafür ja auch ein passender Grund? Diese wird ja nun durch Kauf der Parzelle nicht plötzlich weg sein, oder?

Wenn Du den Kauf...Notartermin trotzdem wahrnehmen möchtest, dann aber vorsorglich nur mit der verbindlichen Auflassung, dass dies positiv erledigt werden muss.... ansonsten trittst Du von dem Kaufvertrag (ohne Kosten) zurück!

Alles andere wäre hier ein teures Pokerspiel.

 
Bei uns ist die Bauline zur Grenze 5 Meter. Unser Generalunternehmen hat die Pläne schon so gezeichnet. Wusst das der Architekt nicht?? Wenn ihr die Garage näher bauen wollt und nebenan wohnt noch einer. Musst ihr zum Nachbarn gehen und ein Nahbaurecht verlangen. Ich hoffe auf ein gutes Gelingen.

 
Vielen Dank für eure Antworten.

Die ganze Grenzabstand Sache ist eben sehr suspekt. Die prov.Baulinie bezieht sich auf einen Wald-und Güterweg (Eigentümer Gemeinde) normal wäre der Grenzabstand 2,5m, dann kam eben die Reklamation von der Gemeinde, dass wir 5m Abstand halten müssen, wo dies festgehalten ist weiss ich auch nicht!

Und jetzt eben die Sache mit der Baulinie, wo wir 6,5m Abstand halten sollten.

Dass dieser Weg einmal ausgebaut wird ist sehr unwahrscheinlich (gemäss Gemeinde).

Da es sich ja "nur" um eine prov.Baulinie handelt ist diese auch nicht im Grundbuchplan eingezeichnet, darum wusste unser Architekt nichts davon. Aber eben, spätestens bei der Vorprüfung des Baugesuchs hätte uns dies die Gemeinde mitteilen müssen.

So wir werden nun auf jeden Fall am Montag mal einen Bauherrenberater kontaktieren. Ich hoffe das bringt uns dann weiter.

lg Chaja

 
Hallo Chaja,

dann wünschen wir Dir, dass die Angelegenheit schnellstmöglich geklärt und Deinem Projekt nichts mehr im Wege steht.

 
hoi Chaja

du hast recht, die die ganze sache mit der provisorischen baulinie ist ein bisschen suspekt. entweder hat es eine baulinie, welche öffentlich (zonenplan) ersichtlich und gültig ist, oder es hat keine. eine provisorische baulinie ist meines erachtens nur in einem vernehmlassungsverfahren denkbar, d.h. die gemeinde beabsichtigt eine baulinie zu ändern, deren gültigkeit ist jedoch noch nicht rechtskräftig. je nach ausmass/grösse der änderungen der baulinien, müssen diese öffentlich bekanntgegeben werden, sind diese vernehmlassungsverfahren zeitlich (!) befristet und...die betroffenen grundeigentümer werden in jedem fall darüber orientiert. es liegt dann an den landeigentümern gegebenenfalls einsprache zu erheben.

in deinem fall würde ich nichts unterschreiben bevor der verkäufer den sachverhalt mit der baulinie verbindlich geklärt hat.

ps: die grenzabstände zu strassen und wegen sind entweder in der bauzonenordnung der gemeinde, und/oder im baugesetz des kantons, und/oder im strassengesetz des kantons geregelt.

ps: in kleineren gemeinden kommt es ab und zu mal vor, dass die verantwortlichen amtsstellen nicht sonderlich sattelfest sind, d.h. deren schlussfolgerungen/entscheide sind nicht korrekt und durchaus anfechtbar.

falls du in Neunkirch bauen willst, und dich über die gesetzeslage schlau machen willst, findest du diese unter folgenden links:

bau-und nutzungsordnung gem.neunkirch:

Online-Schalter

baugesetz kanton schaffhausen (700.100):

Rechtsbuch Schaffhausen : 70 Raumplanung und Bauwesen

strassengesetz und strassenverordnung kanton schaffhausen (725.100 und 725.101):

Rechtsbuch Schaffhausen : 72 Werke

zu beachten gilt, ist nichts in der bauordnung der gemeinde geregelt, gelten die kantonalen vorschriften.

viel spass beim lesen /emoticons/default_biggrin.png

gruss

marco

 
Hi corre

Vielen Dank noch für deinen Beitrag.

Die Gemeinde hat die Verschiebung der Baulinie veranlasst, hoffe das Ganze geht problemlos durch, kann ja wieder jeder Einsprache machen...

Den Termin auf dem Grundbuchamt haben wir verschoben. Leider werden wir desweg von der Verkaufspartei terrorisiert und mit ungerechtfertigten Vorwürfen beworfen. Ich könnte echt heulen, es ist einfach gemein, immer sitzen wir am kürzeren Hebel /emoticons/default_mad.png

 

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