Hallo zusammen
Wir sind daran, ein Haus im Kanton Zürich zu bauen. Allerdings benötigen wir mehr Baumasse als zulässig (ca. 40 m3 mehr), daher hat "unser" Architekt vorgeschlagen, Baumasse vom Nachbar zu übernehmen, der einen Überschuss an Baumasse hat (sein Haus steht bereits). Der Nachbar hat uns zugesichert, die von uns gewünschte Baumasse abzugeben bzw. zu verkaufen zu Lasten des Architekten.
Nun hat uns der Architekt, kurz vor Unterzeichnung des Reservationssvertrages und vor der Anzahlung von CHF 20'000.-- für die Reservierung des Grundstückes, mitgeteilt, dass er unser Projekt bei der Baubehörde einreichen möchte, ohne dass der Nachbar seine Baumasse übergibt bzw. verkauft, in der Meinung (bzw. Hoffnung), dass die Gemeinde nicht bemerkt, dass wir zu viel Baumasse haben.... /emoticons/default_rolleyes.gif
Der Architekt behauptet, dass sobald einmal die Baubewilligung definitiv erteilt (mit der zu hohen Baumasse), die Gemeinde uns nicht nachträglich belangen kann, z.B. finanziell oder gar mit dem Zwang, eine Garage oder den bedeckten Sitzplatz abzureissen, damit die Baumasse wieder korrekt ist /emoticons/default_additional/30.gif
Meine Frage: Ist diese Behauptung des Architekten korrekt? Kann sich der Bauherr für immer und ewig auf die erteilte Baubewilligung stützen oder müsste ich theoretisch mit einer Klage rechnen (sofern jemand klagen würde), sollte irgend jemand dies nachträglich bemerken? /emoticons/default_confused.png
Ich möchte einfach beruhigt sein, dass rechtlich alles korrekt abläuft und keine Probleme entstehen könnten, z. B. bei einem allfälligen Wiederverkauf...
Thx für eure Antworten und Ratschläge /emoticons/default_biggrin.png
Wir sind daran, ein Haus im Kanton Zürich zu bauen. Allerdings benötigen wir mehr Baumasse als zulässig (ca. 40 m3 mehr), daher hat "unser" Architekt vorgeschlagen, Baumasse vom Nachbar zu übernehmen, der einen Überschuss an Baumasse hat (sein Haus steht bereits). Der Nachbar hat uns zugesichert, die von uns gewünschte Baumasse abzugeben bzw. zu verkaufen zu Lasten des Architekten.
Nun hat uns der Architekt, kurz vor Unterzeichnung des Reservationssvertrages und vor der Anzahlung von CHF 20'000.-- für die Reservierung des Grundstückes, mitgeteilt, dass er unser Projekt bei der Baubehörde einreichen möchte, ohne dass der Nachbar seine Baumasse übergibt bzw. verkauft, in der Meinung (bzw. Hoffnung), dass die Gemeinde nicht bemerkt, dass wir zu viel Baumasse haben.... /emoticons/default_rolleyes.gif
Der Architekt behauptet, dass sobald einmal die Baubewilligung definitiv erteilt (mit der zu hohen Baumasse), die Gemeinde uns nicht nachträglich belangen kann, z.B. finanziell oder gar mit dem Zwang, eine Garage oder den bedeckten Sitzplatz abzureissen, damit die Baumasse wieder korrekt ist /emoticons/default_additional/30.gif
Meine Frage: Ist diese Behauptung des Architekten korrekt? Kann sich der Bauherr für immer und ewig auf die erteilte Baubewilligung stützen oder müsste ich theoretisch mit einer Klage rechnen (sofern jemand klagen würde), sollte irgend jemand dies nachträglich bemerken? /emoticons/default_confused.png
Ich möchte einfach beruhigt sein, dass rechtlich alles korrekt abläuft und keine Probleme entstehen könnten, z. B. bei einem allfälligen Wiederverkauf...
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