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chris 65
Guest
Hallo zusammen
Seit bald zwei Jahren wohnen wir nun in unserem neuerstellten Haus. Bei der Übernahme, teilweise auch später, monierte ich kleinere Baumängel (Dellen in Alusimse, leicht abstehende Latte der Holzfassade, Absplitterungen bei Dachziegeln). Alle Haus-Rechnungen habe ich bereits bezahlt.
Anhand der bald ablaufenden 2-Jahres-Garantiefrist, rügte ich per eingeschriebenen Brief diese Mängel nochmals und gab ihm für die Behebung eine Frist bis Ende Mai – keine Reaktion...
Ein Jahr nach Einzug liess ich vom gleichen Holzbauer einen Carport erstellen und nutze ihn bereits seit mehreren Monaten. Eine Rechnung hat er bisher nicht gestellt.
Darf ich diesen Betrag (ca. Fr. 3'000.–) zurückbehalten, bis er die Garantiearbeiten am Haus erledigt hat?
Viele Grüsse
Chris
Seit bald zwei Jahren wohnen wir nun in unserem neuerstellten Haus. Bei der Übernahme, teilweise auch später, monierte ich kleinere Baumängel (Dellen in Alusimse, leicht abstehende Latte der Holzfassade, Absplitterungen bei Dachziegeln). Alle Haus-Rechnungen habe ich bereits bezahlt.
Anhand der bald ablaufenden 2-Jahres-Garantiefrist, rügte ich per eingeschriebenen Brief diese Mängel nochmals und gab ihm für die Behebung eine Frist bis Ende Mai – keine Reaktion...
Ein Jahr nach Einzug liess ich vom gleichen Holzbauer einen Carport erstellen und nutze ihn bereits seit mehreren Monaten. Eine Rechnung hat er bisher nicht gestellt.
Darf ich diesen Betrag (ca. Fr. 3'000.–) zurückbehalten, bis er die Garantiearbeiten am Haus erledigt hat?
Viele Grüsse
Chris