Baurecht - Heimfall

odioso

Mitglied
01. Juli 2008
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Ich habe Interesse an einer Wohnung. Leider besteht ein Baurecht. Dort steht bezüglich Heimfall folgendes drin:

Für das Gebäude bezahlt der Grundeigentümer der Bauberechtigten eine Entschädigung, die den dannzumaligen Verkehrswert entspricht. Dieser wird wie folgt errechnet:

Realwert (dannzumaliger Bauwert abzüglich Altersenwertung) plus normaler Ertragswert nach Abzug des Landwertes.

Ergebnis : 2 = dannzumaliger Verkehrswert.

Sorry, Kann mir jemand anhand fiktiven Daten erklären, was man ungefähr bekommen wird.

Annahme: Baujahr 1970. 4.5 Zimmer. Laufzeit 80 Jahre. Agglomeration Baden. Typische Wohnung aus dieser Zeit.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was willst Du denn nun erwerben?

Eine Wohnung..oder ein Gebäude? Das sind ja zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Willst Du kaufen... oder verkaufen.. (Du schreibst, was "man dafür ungefähr bekommen wird"????

Wenn Du kaufen möchtest, dann solltest Du die Erklärung beim Verkäufer oder dem Notar einholen. Oder anders formuliert, solltest Du einfach einen klaren Kaufpreis verlangen, den Du zahlen sollst. Wobei es dann letztlich wieder egal wäre, aus welcher Formel dieser gebildet würde...irgendwie muss es einen "Preis" geben, den Du dann zahlen sollst, wenn Du dies dann noch möchtest.

 
Hallo Pfälzer

Ich habe Interesse an einer Wohnung in einem Mehrmfamilienhaus. Der Kaufpreis ist klar (350'000). Ich wollte einfach wissen, was ich ungefähr in 37 Jahren bekäme (Ich weiss, das ist noch lang), wenn der Heimfall eintritt und die Wohnung dem Grundeigentümer gehört.

Wenn man dann nur Bruchteil des Wertes bekommt wird der Preis der Wohnung jährlich sinken, weil irgendwann niemand mehr bereit ist etwas für die Wohnung zu zahlen. Dann kann ich plötzlich die Wohnung nicht mehr verkaufen ohne starke Verluste.

 

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