Ich habe Interesse an einer Wohnung. Leider besteht ein Baurecht. Dort steht bezüglich Heimfall folgendes drin:
Für das Gebäude bezahlt der Grundeigentümer der Bauberechtigten eine Entschädigung, die den dannzumaligen Verkehrswert entspricht. Dieser wird wie folgt errechnet:
Realwert (dannzumaliger Bauwert abzüglich Altersenwertung) plus normaler Ertragswert nach Abzug des Landwertes.
Ergebnis : 2 = dannzumaliger Verkehrswert.
Sorry, Kann mir jemand anhand fiktiven Daten erklären, was man ungefähr bekommen wird.
Annahme: Baujahr 1970. 4.5 Zimmer. Laufzeit 80 Jahre. Agglomeration Baden. Typische Wohnung aus dieser Zeit.
Für das Gebäude bezahlt der Grundeigentümer der Bauberechtigten eine Entschädigung, die den dannzumaligen Verkehrswert entspricht. Dieser wird wie folgt errechnet:
Realwert (dannzumaliger Bauwert abzüglich Altersenwertung) plus normaler Ertragswert nach Abzug des Landwertes.
Ergebnis : 2 = dannzumaliger Verkehrswert.
Sorry, Kann mir jemand anhand fiktiven Daten erklären, was man ungefähr bekommen wird.
Annahme: Baujahr 1970. 4.5 Zimmer. Laufzeit 80 Jahre. Agglomeration Baden. Typische Wohnung aus dieser Zeit.
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