Baurecht: Maximale Parzellengrösse?

davidh

Mitglied
03. Nov. 2011
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Hallo allerseits,

bin gespannt, ob jemand einen Tip hat ...

Die Familie besitzt ein anständig grosses Grundstück (ca 6000qm, laut Grundbuch ein einziges Grundstück) in der Bauzone, darauf stehen zwei Häuser, was nicht als Garten und sonstigem Umschwung genutzt wird, wird landwirtschaftlich genutzt - ist halt seit Generationen im Besitz der Familie, sonst könnten wir uns einen solchen Luxus natürlich auch nicht leisten. Der Kanton ist FR.

Neuerdings gibt es bei uns in der Gemeinde Gebühren, die speziell für unbebaute Grundstücke eingezogen werden (Abwasser). Die Gemeinde hat nun gefunden, ein Teil des Grundstückes sei als unbebaut zu betrachten und die durchaus erkleckliche Gebühr darauf also fällig. Das hat uns hier ziemlich eiskalt erwischt, bis jetzt gingen wir eigentlich davon aus, dass die maximale Grösse einer Parzelle nicht beschränkt ist, d.h. keine Grundlage besteht, um den zugegebenermassen grossen Umschwung eines Hauses plötzlich seitens der Behörde als separate Bauparzelle betrachten zu können. Die Implikationen wären ja ziemlich weitreichend, und irgendwie erscheint es auch nicht ganz gerecht, wenn ein Grundstück je nach Anlasss einmal als bebaut, das andere mal als unbebaut betrachtet wird.

Natürlich hat die Gemeinde eine entsprechende Anfrage bekommen - bei der üblichen Geschwindigkeit unserer lokalen Behörden dürften wir spätestens Ende 2012 eine nichtssagende Antwort in der Art eines "weiss doch jeder" erhalten. Weiss aber jemand, auf welche rechtliche Grundlage die Gemeinde sich stützen könnte? Eine erste Suche in den lokalen und kantonalen Bestimmungen hat kein Ergebnis gebracht, aber es gibt ja nicht wenige davon ... weiss jemand, um was für Bestimmungen es sich handeln könnte oder wo man am besten zu suchen beginnt?

Herzlichen Dank für jeden Tip,

David

 
Kann mit Baulandreserven zu tun haben.

Je nach Kanton, darf ja nicht einfach so neues Bauland eingezont werden. Trotzdem will die Gemeinde wachsen... Also einfach ausser der Maximalen ausnützungsziffer eine minimale einführen, und schon kann wieder gebaut werden.

Ich würde mal mit der Gemeinde über eine Umzonung eines Teils Eures Grundstückes in "Grünzone" oder sonst was nicht bebaubares reden. Die bestehenden Bauten können ja von den maximal-Ziffern ausgenommen werden. Und steuerlich kann es ja auch interessant sein. Kosten können eventuell sogar von Dritten, die eigenes Land zu Bauland umzonen wollen gesponsert werden... REDEN...

 
Vielen Dank für den Input, AJesse. Ja, in unserer Region ist die Situation die, dass zu viel Bauland eingezont, aber noch nicht bebaut ist. Auch so reiht sich eine Baustelle an die andere - einer der Gründe, wieso wir lieber ein bisschen grün erhalten möchten, als vom Bauboom zu profitieren. Die neu erhobenen Gebühren auf unbebautes Bauland wurden eingeführt, um zum Bauen zu animieren und die Baulandreserven so zu verkleinern (offiziell auch, um zum Auszonen zu animieren ... s.u.).

Eine minimale Ausnützungsziffer konnte ich nicht finden. Im örtlichen Baureglement sind die Eckdaten der jeweiligen Zonen schön übersichtlich zusammengefasst, darin ist aber immer nur von einer maximilalen Ausnützungsziffer (und maximalen Ueberbauungsziffer) die Rede, nie von einem Minimum.

Ja, geREDET haben wir bis zum Abwinken. Allerdings ist es so, dass es hier eine unselige Tradition gibt, den Bürger als Feind zu betrachten. z.B. haben wir über Bauprojekte, die unser Grundstück tangieren, meistens jeweils ausschliesslich über den Latrinenweg erfahren. Das ist hier so üblich: Plant die Gemeindebehörde, werden die Eigentümer (ja, das betrifft beileibe nicht nur unser Grundstück) erst bei weit vorangeschrittener Planung vor vollendete Tatsachen gestellt, und dürfen sich dann als Blockierer betiteln lassen, wenn sie nicht einverstanden sind (z.B. Land für irgendein Projekt kostenlos abzutreten). Diese grundlegende Feindschaft beinhaltet auch, dass man beim Reden eben nichts über Rechtsgrundlagen erfährt - jedenfalls dann, wenn diese auch zu Ungunsten der Gemeinde ausgelegt werden könnten.

Bezüglich der Umzonung des Landes in eine Grünzone erschien uns das eigentlich auch als ein legitimer und naheliegender Wunsch. U.a. haben wir der Umzonung in die Bauzone damals zugestimmt, weil uns zugesichert wurde, dass eine spätere Auszonung immer möglich wäre (leider haben wir da nur geredet, schriftlich haben wir das nicht). Ausserdem wurde anlässlich der Abstimmung über die neue Gebührenordnung explizit Auszonierung als mögliche Variante genannt (es ging ja offiziell darum, Baulandreserven zu verringern, nicht darum, alles zuzubetonieren). Nun, soweit die Theorie, die Gemeinde teilte uns auf konkrete Anfrage mit, dass der Kanton eine Auszonung nicht zulassen würde und wir uns also das Gesuch sparen können. Beim REDEN mit dem Verantwortlichen wurde dann inoffiziell aber klar, dass in erster Linie die Gemeinde einem entsprechenden Gesuch alle Steine in den Weg legen würde, die sie finden könnte.

Soweit ich weiss besteht leider kein Anspruch auf Auszonierung. Irre ich?

 
Soso... der Kanton will da blockieren (nicht die Gemeinde, nein wir sind die braven /emoticons/default_smile.png ) ... dann frag doch mal direkt beim Kanton an...

 

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