Hallo allerseits,
bin gespannt, ob jemand einen Tip hat ...
Die Familie besitzt ein anständig grosses Grundstück (ca 6000qm, laut Grundbuch ein einziges Grundstück) in der Bauzone, darauf stehen zwei Häuser, was nicht als Garten und sonstigem Umschwung genutzt wird, wird landwirtschaftlich genutzt - ist halt seit Generationen im Besitz der Familie, sonst könnten wir uns einen solchen Luxus natürlich auch nicht leisten. Der Kanton ist FR.
Neuerdings gibt es bei uns in der Gemeinde Gebühren, die speziell für unbebaute Grundstücke eingezogen werden (Abwasser). Die Gemeinde hat nun gefunden, ein Teil des Grundstückes sei als unbebaut zu betrachten und die durchaus erkleckliche Gebühr darauf also fällig. Das hat uns hier ziemlich eiskalt erwischt, bis jetzt gingen wir eigentlich davon aus, dass die maximale Grösse einer Parzelle nicht beschränkt ist, d.h. keine Grundlage besteht, um den zugegebenermassen grossen Umschwung eines Hauses plötzlich seitens der Behörde als separate Bauparzelle betrachten zu können. Die Implikationen wären ja ziemlich weitreichend, und irgendwie erscheint es auch nicht ganz gerecht, wenn ein Grundstück je nach Anlasss einmal als bebaut, das andere mal als unbebaut betrachtet wird.
Natürlich hat die Gemeinde eine entsprechende Anfrage bekommen - bei der üblichen Geschwindigkeit unserer lokalen Behörden dürften wir spätestens Ende 2012 eine nichtssagende Antwort in der Art eines "weiss doch jeder" erhalten. Weiss aber jemand, auf welche rechtliche Grundlage die Gemeinde sich stützen könnte? Eine erste Suche in den lokalen und kantonalen Bestimmungen hat kein Ergebnis gebracht, aber es gibt ja nicht wenige davon ... weiss jemand, um was für Bestimmungen es sich handeln könnte oder wo man am besten zu suchen beginnt?
Herzlichen Dank für jeden Tip,
David
bin gespannt, ob jemand einen Tip hat ...
Die Familie besitzt ein anständig grosses Grundstück (ca 6000qm, laut Grundbuch ein einziges Grundstück) in der Bauzone, darauf stehen zwei Häuser, was nicht als Garten und sonstigem Umschwung genutzt wird, wird landwirtschaftlich genutzt - ist halt seit Generationen im Besitz der Familie, sonst könnten wir uns einen solchen Luxus natürlich auch nicht leisten. Der Kanton ist FR.
Neuerdings gibt es bei uns in der Gemeinde Gebühren, die speziell für unbebaute Grundstücke eingezogen werden (Abwasser). Die Gemeinde hat nun gefunden, ein Teil des Grundstückes sei als unbebaut zu betrachten und die durchaus erkleckliche Gebühr darauf also fällig. Das hat uns hier ziemlich eiskalt erwischt, bis jetzt gingen wir eigentlich davon aus, dass die maximale Grösse einer Parzelle nicht beschränkt ist, d.h. keine Grundlage besteht, um den zugegebenermassen grossen Umschwung eines Hauses plötzlich seitens der Behörde als separate Bauparzelle betrachten zu können. Die Implikationen wären ja ziemlich weitreichend, und irgendwie erscheint es auch nicht ganz gerecht, wenn ein Grundstück je nach Anlasss einmal als bebaut, das andere mal als unbebaut betrachtet wird.
Natürlich hat die Gemeinde eine entsprechende Anfrage bekommen - bei der üblichen Geschwindigkeit unserer lokalen Behörden dürften wir spätestens Ende 2012 eine nichtssagende Antwort in der Art eines "weiss doch jeder" erhalten. Weiss aber jemand, auf welche rechtliche Grundlage die Gemeinde sich stützen könnte? Eine erste Suche in den lokalen und kantonalen Bestimmungen hat kein Ergebnis gebracht, aber es gibt ja nicht wenige davon ... weiss jemand, um was für Bestimmungen es sich handeln könnte oder wo man am besten zu suchen beginnt?
Herzlichen Dank für jeden Tip,
David