Baurechtsexperten: Differenz Verkaufsprospekt- tatsächliche Ausführung

mjuon

Mitglied
08. Sep. 2011
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Wir haben eine Eigentumswohnung ab "Prospekt" gekauft und waren nun am Wochenende waren wir vor Ort an der Baustelle und haben festgestellt, dass die Fassadenverkleidung uns leider gar nicht gefällt.

Uns wurde zwar mündlich anlässlich eines Besuches beim Architekten mitgeteilt, dass die Fassadenverkleidung schlussendlich nicht so ausgeführt werden wird wie auf den Visualisierungen, das heutige Resultat weicht aber underes Erachtens massiv von denVisualisierungen ab.

Die Darstellung in den Visualisierungen hat schlussendlich auch unserenKaufentscheid massgeblich mitbeeinflusst, da auch das äussere Erscheinungsbilddes Baus für uns wichtig war und ist.

Währendauf den Visualisierungen ein sehr edles und elegantes Bild von mehrheitlich langen und schmalen, steingrauen und bruchrohen Elementen gegeben wurde, ist die jetzige Optik komplett verschieden, da alle Parameter hinsichtlich der Farbe, der Struktur, der Grösse und der„Verlegeart“ der einzelnen Elemente verschieden ist.

Die augenscheinliche Wertigkeit der Fassade auf den Visualisierungen und in dertatsächlichen Ausführung ist auch komplett unterschiedlich und während auf denVisualisierungen das Gebäude sehr elegant erscheint,hinterlässt nun die tatsächliche Ausführung einen substantiell weniger wertigen Eindruck.

Wir haben das beim GU und beim Architekten moniert und sie sehen das definitiv nicht so und verweisen darauf, dass sich nun das Projekt halt anders entwickelt hat und immer noch innerhalb des vertraglich bindenden Bausbeschriebs stattfindet.

Müssen wir das einfach so hinnehmen ? Was können wir tun ???

Um jede Hilfe dankbar.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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[COLOR= #000000][/COLOR][COLOR= #000000] sie sehen das definitiv nicht so und verweisen darauf, dass sich nun das Projekt halt anders entwickelt hat und immer noch innerhalb des vertraglich bindenden Bausbeschriebs stattfindet.[/COLOR]
Hallo mjuon

Das ist der Punkt, bei dem sie letztlich wohl auch rechtlich im Vorteil wären.

Entscheidend ist ausschliesslich der Vertrag und dem wiederum zugrundeliegende Baubeschrieb....alles andere zählt nicht. Vermutlich wird dies auch so irgendwo in den AGBs oder im Vertrag stehen.

Man hätte dann schon beim ersten Gespräch, hinsichtlich der Fassadengestaltung, auf eine schriftliche Bestätigung bestehen müssen.

Bei den Überbauungen geht es letztlich um viel Geld..auch solches, das mit einer preiswerteren Version eingespart werden kann... zudem sollte, oder muss, die äussere Gestaltung des Gebäudes, inkl. Material und Farbgebung, mit der Gemeinde abgestimmt werden/sein.

Ohne nun Deine Vertragsunterlagen zu kennen, glaube ich nicht, dass sie die Fassade ändern werden, oder Dir zumindest eine finanzielle Entschädigung anbieten werden.

Am BAU geht alles und ausschliesslich über die schriftliche Form....alle Prospekte....alle Pläne/Bilder sind letztlich nicht entscheidend.

 

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