Baureglement Terrainveränderung?

alfine

Mitglied
10. Apr. 2010
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Grüsse

Mir ist nicht ganz klar wie das gemeint ist bei dem Punkt im Baureglement.

Hier die Situation. http://framich.lima-city.de/bilder/Parzellenplan.JPG

Und ein Foto http://framich.lima-city.de/bilder/parzelle1.JPG

Es geht um die Parzelle oben rechts wo das Nordzeichen ist.

415 Terrainveränderungen

1

Terrainveränderungen sind so zu gestalten, dass sie

die vorhandene Umgebung nicht beeinträchtigen und

ein natürlicher Übergang zu den Nachbargrundstücken entsteht. Sie unterliegen der Genehmigung durch

die Baupolizeibehörde.

2

Die Terraingestaltung ist in der Regel mit natürlichen

Böschungen vorzunehmen. Aufschüttungen dürfen

den gewachsenen Boden um höchstens 0.80 m in der

Ebene und 1.20 m in Hangsituationen überragen.

http://www.krauchthal.ch/assets/files/Downloads/Bau/Baureglement.pdf

Ist das schon Hanglage und wo werden die 0.8m oder 1.2m gemessen, hinter dem Haus oder vor dem Haus oder immer die höchste gewachsene Stelle? Wenn es hinter dem Haus ist könnte man das Terrain vor dem Haus (im Westen) bei Hangsituationen um 2.7m heben, (1.5m (Höhe des Terrain hinter dem Haus im Osten + 1.2m).

Ich hoffe es kann mir jemand helfen, sonst werde ich mal beim Bauamt fragen müssen.

Gruss

 
Hallo Alfine

Beim Bauamt nachfragen ist sicherlich eine gute Idee.

Die 0.8m gelten für jede Stelle einzeln.

Ob du Hanglage hast, oder nicht, steht auch in einem Baureglement drin, warscheinlich aber eher im kantonalen (auch das gilt).

Auf Seite 12 siehst du, dass ab 10% Hangneigung im Gebäudegrundriss ein Hangzuschlag von 1m mehr maximalhöhe gewährt wird, allerdings gilt das nur fürs Gebäude.

Gruss gulx

 
gewachsener Boden == natürliche Terrainoberfläche (deshalb für jeden Ort einzeln, da diese am Hang logischerweise unterschiedlich hoch ist)

 

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