Baureinigung nach SIA 184

*NJ*

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06. Mai 2009
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Hallo zusammen

Kann mir jemand helfen bei der richtigen Interpretierung der SIA Norm 184. Es lautet wie folgt:

Baureinigung umfasst die Arbeiten in nicht möblierten Räumen, die den besenreinen Bau in den Zustand der Bezugsbereitschaft versetzen.

Räume sind bezugsbereit, wenn deren Einbauten und Installation derart fachgerecht gereinigt und einmal behandelt sind, dass die nachfolgenden, durch den Gebrauch notwendig werdenden Reinigungsarbeiten das Mass einer dem Gebrauch entsprechenden Unterhaltsreinigung nicht überschreiten.

Unser Bauleiter sagt, dass nach der Baureinigung nach SIA Norm ein nochmaliges Putzen durch den Eigentümer erforderlich ist. Die SIA 184 heisse nicht, dass die Liegenschaft bezugsbereit gereinigt ist.

Irgendwie geht das für mich nicht ganz auf.

Ich komme nun darauf, weil bereits zwei Parteien ihre Eigentumswohnungen bezogen haben und beide mussten nochmals nachputzen, d.h. auch Küchenschränke, WC's, Fensterrahmen, etc.

Bin gespannt auf Feedbacks.

Danke

NJ

 

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