Baustellenzufahrt über Privatstrasse?!?

mack

Mitglied
09. Dez. 2009
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Hallo

ich habe eine "rechtliche" Frage.

Wir beginnen in kürze mit unserem Neubau. Die Zufahrt zur Baustelle ist nur

über eine "Privatstrasse", von der auch ein paar m2 auf unserem Land sind,

möglich.

Wir bekamen die Auflage, Schäden die wärend der Bauzeit an der Strasse

entstehen, auf unsere Kosten zu reparieren.

Leider sieht die Strasse jetzt schon recht bedenklich aus. Ich mache vorher noch eine Bestandaufnahme mit Fotos.

Kann ich in den Werkverträgen einfügen, dass die Schäden, verursacht durch den Unternehmer, von dem getragen werden muss?

Einige kommen ja doch mit schwerem Gerät über die Strasse!

Mack

 
Kann ich in den Werkverträgen einfügen, dass die Schäden, verursacht durch den Unternehmer, von dem getragen werden muss?

Einige kommen ja doch mit schwerem Gerät über die Strasse!

Mack
Hallo Mack,

wenn sie dies so akzeptieren würden, wären sie ja schön blöd... aber Du kannst es natürlich versuchen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sie dies tun.

Das Risiko einen solchen Baulplatz zu kaufen, trägst Du alleine. Also müssen Kosten für die Strasse ggf. im Kaufpreis mit berücksichtigt sein (zumindest im Budget für den Bau).

Da sie nun einmal schweres Gerät brauchen, können sie das ja nicht "einfliegen".. .. also ist in diesem Masse mit Beschädigungen zu rechnen.

Was Du machen kannst, ist die Bestandsaufnahme.. jetzt und nachher... damit sich der Einsatz in Grenzen hält. Zudem kannst Du im Werkvertrag vereinbaren, dass Schäden ausserhalb der notwendigen Nutzung durch Befahrung, auf Kosten des Unternehmers gehen. Das sind dann Schäden im Umfeld oder mutwillige Beschädigungen (an Strasse oder Grundstück...Zaun... u.s.w..)

Je nach dem, kann man auch ggf. gleich Schutzmassnahmen treffen, welche zwar auch zu Deinen Lasten gehen, aber evtl. geringere Endkosten verursachen werden. Das solltest Du aber mit Deinem Architekten/Bauleiter besprechen... dafür hast Du sie ja.

 
Der Besitzer kann das natürlich verlangen! Bestandesaufnahme unbedingt durch ein unabhängigen Profi machen lassen. Ein Nachbarstreit wäre sonst schon fast programmiert. Diese Aufnahme hat bei uns, so glaube ich 700 Franken gekostet.

Rechtlich ist es so dass die Handwerker Schäden, die durch sie entstanden sind, aufkommen müssen. Es sei denn, es ist im Vertrag ausdrücklich erwähnt, dass Schäden an Strassen wegen schweren Fahrzeugen und Geräte vorkommen können, und deshalb das zB das Baugeschäft für solche Schäden keine Verantwortung übernehmen kann!

liebs Grüessli, jomazi

 
....Es sei denn, es ist im Vertrag ausdrücklich erwähnt

liebs Grüessli, jomazi
ja... aber dies ist in der Regel schon im Vertrag verankert.... so nach dem Wortlaut: Die Zufahrtstrasse muss für LKW bis 20Tonnen befahrbar und befestigt sein... oder so in dieser Richtung...

Damit schliesst das Unternehmen genau dies bereits aus. Es kann sogar sein, dass einem Bauherrn Mehrkosten daraus entstehen, wenn sie die Baustelle mit bewusst kleinen Lieferfahrzeugen befahren müssten.. oder nur könnten... darum sollte der Unternehmer auch immer vor Vertragsabschluss vor Ort die Situation selbst anschauen.... dann muss und kann er auch daruf reagieren.

 
ja... aber dies ist in der Regel schon im Vertrag verankert.... so nach dem Wortlaut: Die Zufahrtstrasse muss für LKW bis 20Tonnen befahrbar und befestigt sein... oder so in dieser Richtung...QUOTE]
Das wars bei unseren Verträgen eben nicht... /emoticons/default_smile.png
 
ja was soll ich da sagen.. mein lieber jomazi.... evtl: Bei Deinem GU wundert mich das nicht? /emoticons/default_biggrin.png/emoticons/default_rolleyes.gif

Kann natürlich vorkommen, aber so wie ich bein den vielen Vertragsüberprüfungen Eurer GUs sehen kann, haben die allermeisten (bisher sogar alle) einen solchen Passus im Vertrag. Was auch verständlich und nicht verwerflich ist.

 
ja, das kann schon sein, obwohl ich der Meinung bin dass das nichts mit dem GU zu tun hat. Denen wäre das ja egal. Sie würden ja ganz bestimmt nicht bezahlen... /emoticons/default_rolleyes.gif

Wir hatten aber auch noch Gartenbauer und Strassenbauerverträge, die wir Hausbauer losgelöst von Bautec unterschrieben haben. In denen war dies eben auch nicht ausbedungen. Der Schaden jedoch auch nur marginal. Ich glauebe es geht da um etwa 7000 Franken...

 
Die Bestandesaufnahme solltest Du durch einen Experten machen lassen... bei Strassen wird er alle 10 Meter ein Foto machen (3 EFH (Rissprotokoll wegen Pfählung) + 200m Strasse -> 2500 CHF). Dieser Expertenbericht ist die Basis für das viel wichtigere zweite Element:

eine Bauhaftpflichtversicherung...

Brauchst Du sowieso. Und kostet auch nicht alle Welt. -> 1000-1500 (wenn du die Bauwesenversicherung auch am selben ort machst...)

Die zahlen alle Haftpflichtfälle während der Bauzeit! Auch vorhersehbare, wie Deine Privatstrasse. In so einem Fall Garantiesumme auf Maximalwert und Selbstbehalt auf Minimum.

Frag mal Deinen Versicherungsberater...

 
@ AJesse

bist Du sicher mit Deiner Aussage? Kann es nicht sein, dass die Bauhaftpflichtversicherung nur allerlei Schäden deckt, welche ausschliesslich mit der eigentlichen Baustelle zu tun haben? D.h. der Weg zur Baustelle, über die anderen Parzellen, ist nicht inbegriffen...

Ist nur'ne Frage /emoticons/default_wink.png

gruss

 
Das ist die Info, die ich von meiner Bauversicherung habe...

Ich muss Pfählen... da verlangt die Versicherung ein Rissprotokoll vor Baubeginn.

Ausserdem habe ich erwähnt, dass die Strasse.... offiziell eine Gemeindestrasse der tiefsten Kategorie, die über die Nachbargrundstücke führt (Wegrecht) und schlecht gebaut ist: "Beim Riss-Protokoll mit aufnehmen und wenn was kaputt geht, dann zahlen wir halt"

 
@ajesse

Diese Schäden werden nicht durch die Versicherung gedeckt, weder durch die Bauherren noch die Bauwesenversicherung, auch nicht wenn die Strasse dir gehören würde!

Diese Versicherung würde aber bezahlen, wenn sich wegen dem schweren Gerät urplötzlich ein Nachbarhaus senken würde, oder Risse bekommt!

liebs Grüessli, jomazi

 

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