Bauverzögerung Eigentumswohnung

Birba

New member
02. Okt. 2014
2
0
0
Hallo

Wir haben im Dezember den Vertrag zum Kauf einer Eigentumswohnung unterschrieben. Der Architekt ist der Totalunternehmer.

Das Projekt wird nicht vorfinanziert, sondern wir haben im Dezember den Grundstückanteil direkt der Gemeinde abgekauft und die Teilzahlungen folgen dann Etappenweise an den Architekten.

Nun steht im TU-Vertrag folgendes:

Termine:

Der Totalunternehmer verpflichtet sich, für die Erstellung des Bauwerkes den Bezugstermin gemäss 
Bauprogramm (nach Absprache mit dem Besteller) einzuhalten. Der Baubeginn der Wohnüberbauung
wird auf den März 2015 festgelegt, so dass die ersten Wohneinheiten des Mehrfamilienhauses 
ab Sommer 2016 bezogen werden können. 
Der definitive Bezugstermin wird eine Woche nach dem Einbringen des jeweiligen Unterlagsbodens 
dem Besteller schriftlich und verbindlich bekannt gegeben. Der Unterlagsboden wird in etwa sechs 
Monate vor dem Bezugstermin eingebracht.
Bei allfälligen Terminüberschreitungen über den schriftlich bekannt gegebenen Bezugstermin hinaus
haftet der Totalunternehmer, vorbehaltlich Art. 11, mit einer Konventionalstrafe von Fr. 80.- pro Tag.


Terminüberschreitungen:

Der Totalunternehmer hat Anspruch auf angemessene Erstreckung der Fristen gemäss Art. 94ff, SIA-Norm 118, Ausgabe 1977/1991. Fristerstreckungen sind in jedem Fall schriftlich geltend zu machen.
 
 
Bezüglich dem Baubeginn wurden wir immer wieder vertröstet... von Ende Februar auf Mitte März, dann Anfangs April, dann Ende April und jetzt heisst es nächste Woche.
Der Grund der Verspätung ist einfach, dass der Archtiekt mit seinem Team zu viel zu tun hat. Es gibt keine anderen Gründe für die verzögerung.
Er wird also mit Sicherheit 2.5 Monate später anfangen als geplant und so wie das jetzt gestartet hat, vermute ich dass sicher der Bezugstermin mehr als 2.5 Monate verspäten wird.
 
Darf er einfach später anfangen? Muss er sich nur an den (6 Monate vor Bezug) schriftlich bekanntgegebenen Termin halten?
Was haben wir hier für Möglichkeiten? Wir wollen am Ende vermeiden, dass wir per Sommer 2016 Hypothek und Miete bezahlen müssen.
 
Danke vielmals
Gruss Birba
 
 
Lieber Birba

Da gibts - Du bist nicht der einzige - offensichtlich ein kleines Chrüsimüsi im Vertrag.

Ich zitiere Dich

Der definitive Bezugstermin wird eine Woche nach dem Einbringen des jeweiligen Unterlagsbodens 
dem Besteller schriftlich und verbindlich bekannt gegeben. Der Unterlagsboden wird in etwa sechs 
Monate vor dem Bezugstermin eingebracht.
Bei allfälligen Terminüberschreitungen über den schriftlich bekannt gegebenen Bezugstermin hinaus
haftet der Totalunternehmer,
So wie ich Deinen VErtragsauszug verstanden habe, ist erst der schriftliche, definitive Bezugstermin massgebend. Und dann haftet der Unternehmer auch (, mit 560.-- pro Woche ohnehin auch nicht gerade heftig viel...).

Das würde im Umkehrschluss heissen, dass alle anderen Termine zwar "vorgesehen" sind, aber keine Rechtswirkung hätten.

Was habt Ihr denn im Zahlungsplan abgemacht. Die Hypo läuft schon, wenn noch gar nicht gebaut wird??? Tönt etwas... sagen wir mal eigenartig.

Im Zweifelsfall den ganzen VErtrag von einem Juristen prüfen lassen

Viel Erfolg. Lass uns wissen, wie es weiter geht.

Haba

 

Statistik des Forums

Themen
27.484
Beiträge
257.643
Mitglieder
31.769
Neuestes Mitglied
Josven