Bauverzögerung schon 4 Monate

Compi

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04. Dez. 2018
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Hallo Foren Gemeinde.

Meine Partnerin und Ich befinden uns im Moment in einem Bauprojekt für eine DEFH Hälfte in

einer kleinen Siedlung mit 5 weiteren solcher Objekte.

Wir bauen zu ersten Mal und haben dementsprechend auch keine Erfahrung. Wir sind inzwischen

Bei einer Verzögerung von 4 Monaten. Wie es scheint wird es aber sogar noch länger dauern.

Wenn ich hier die Beiträge lese merke ich dass das noch viel unrechter ist als wir bereits annahmen.

Wir bauen mit GU. Im Vertrag haben wir keinen konkreten Termin für die Schlüsselübergabe.

Es gibt aber die Klausel „Fertigstellung 7 Monate ab Baubeginn Haus“.

Der Aushub für die Gemeinsame Einstellhalle sollte im Januar 2018 beginnen. Effektiver Start war im März. Laut Arch. wegen dem Wetter. Danach lag die Grube bis Anfang Mai offen, bis dann mit der Einstellhalle begonnen wurden. (Grund der Verzögerung unbekannt).

Baubeginn mit dem Fundament für unser Haus war anfangs Juli. Bis hier haben wir wohl keine grosse handhabe da wir ja keinen Termin im Vertrag haben.

Nun ist aber unser Haus im Bau und die Vertraglichen 7 Monate haben nach unserem Verständnis begonnen.

Seit Oktober ist der Rohbau 1 abgeschlossen. Kürzlich wurden nach langer Wartezeit in der nicht viel am Objekt passierte, die Fenster geliefert und eingebaut. Der Arch. erklärte uns dass die Fenster zwar schnell produziert seien aber die Hersteller mit der Lieferung warten bis sie einen geeigneten Platz auf einem LKW finden.

Laut Arch. hofft man jetzt noch auf ein paar milde Tage um die Aussenfassade zu machen.

Die 7 Monate wären Ende Januar verstrichen. Aktueller (nicht fix abgemachter Termin) ist 1. Mai.

Mit ein Grund warum alles so abgelaufen ist auch das der vom Arch. ausgewählte Bauleiter überfordert war und vieles nicht optimal lief. Dieser wurde nun abgezogen und wir erhalten ab nächstem Jahr eine neue Bauleiterin. Sie arbeitet sich jetzt in das Projekt ein und hatte sich uns kürzlich Vorgestellt. Angesprochen auf den Termin vom 1. Mai meinte sie leicht lachend dass wir das vergessen können.

Was meint Ihr zu unserer Situation? Müssen wir das hinnehmen?

Einerseits wollen wir einziehen und haben Angst vor der Finanziellen Doppelbelastung welche immer grösser wird, andererseits wollen wir nicht etwas erzwingen wodurch dann die Bauqualität leidet.

Gruss Compi

 
Lieber Compi

Gehe einmal davon aus, dass es sich bei eurem Haus um einen konventionellen Neubau handelt und nicht um einen vorfabrizierten Holzbau. Dazu muss ich sagen, dass hier eine deutlich zu kurze Bauzeit eingeplant wurde, welche fast gezwungenermassen zu Problemen führen dürfte (Thema Trocknungszeiten). Fassadenarbeiten bei diesen Temperaturen um 0°C liessen sich bestenfalls mit einer geschlossenen Verhüllung des Gerüstes und dem Heizen dieses "Ballons" machen. Das dies eigentlich ein purer Unsinn ist, sollte auch einem Laien einleuchten.

Die finanzielle Doppelbelastung ist ja dank tiefer Zinsen nicht so gross. Schmerzen wird sie dich allemal, da sie vermutlich nicht so eingerechnet wurde. Da ihr aber einen Vertrag ohne verbindliche Termine unterschrieben habt, dürften sich Eure rechtlichen Möglichkeiten dagegen vorzugehen in einem kleinen Rahmen bewegen. ich würde mein Augenmerk vor allem darauf richten, dass in der weiteren bauzeit kein Pfusch am Bau produziert wird. Das ist längerfristig das deutlich grössere Übel, als eine zusötzliche Verspätung beim Bezug.

Beim nächsten mal wirst du dich sicher besser vorbereiten, damit die Verträge nicht einseitig zugunsten des GU's lauten. Wünsche dir trotzdem eine gute restliche Bauzeit. Zumindest punktuell einen versierten Berater zuziehen, würde vermutlich nicht schaden und deine Nerven schonen.

Schönen Abend

Urs Tischhauser

 
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Hallo *Compi*

Ich würde Ihnen jedenfalls empfehlen, dass nicht so hinzunehmen. Ohne den Vertrag zu kennen, resp. was dort bezüglich Terminen im Detail geregelt ist, empfiehlt sich einen eingeschriebenen Brief an Ihren GU unbedingt.

Dort sollten Sie festhalten, dass die Vertraglich geregelte Übergabefrist bereits, oder je nach Auslegung (was ist mit Baubeginn genau gemeint), demnächst abläuft. Je nach Auslegung werde die vertragsgemässe Übergabe bezweifelt und scheint gar unmöglich. Entsprechend erwarte man bis am ....xxx.. eine schriftliche Antwort, welche auf folgende Fragen verbindlich eingeht:

1. Wird die vertragsgemässe Übergabefrist eingehalten, wann genau kann diese zugesichert werden?

2. Wie sieht das Bauprogramm im Detail aus, wie sind die entsprechenden Massnahmen, welches die Fristeinhaltung unter Berücksichtigung einer einwandfreien Bauqualität sicherstellt?

Weiter empfiehlt sich darauf hinzuweisen, das Ihnen bei nicht vertragsgemässer Übergabe einen beträchtlichen Schaden entsteht und man sich vorbehalte, diesen vollumfänglich geltend zu machen.

Sie können sicher sein, dass eine Reaktion auf den Brief erfolgen wird.

Weiter empfehle ich Ihnen, die Ausführung der Zahlungen nochmals zu prüfen, nicht das Sie da zu früh eine Vergütung leisten, die nicht fällig wäre. Als letztes empfehle ich Ihnen, unbedingt die Qualitätskontrolle zu verschärfen. Es könnte sein, das der GU versucht, die verstrichene Frist mittels schlechter Ausführqualität zu reduzieren, was dann zu einer verschärften Mangelsituation führen könnte.

Jedenfalls viel Glück!

MfG TG

 

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