Bauverzögerung um 3 Monate

gioia

Mitglied
21. März 2008
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Hallo an alle.

Wir sind neu im Forum. Leider ist es so, denn eigentlich stecken wir schon etwas tief im Schlamm. Wären wir früher hier gelandet...müssten wir wahrscheinlich diesen Beitrag jetzt nicht schreiben.

Naja, jetzt ist es eben so, und wir brauchen Hilfe.

Also der Hausbau hat schon begonnen, und ihr könnt euch die aktuellen Fotos auch anschauen: Hausbau

Unser Problem ist aber, dass das Haus Einzugsbereit (laut Vertrag Bezugsbereit Ende März 08) hätte sein sollen auf den 31.3.08! Und wird es laut Bauleiter aber erst Ende Juni 08 sein. Schriftliche Erklärung liegt noch keine vor, und die mündliche verhebt nicht (weil sie den Grund, den sie angeben, schon gewusst hatten, bevor wir den Vertrag unterschrieben haben). Sie wollen uns so behördlichen Kram weissmachen, der den ganzen Bauverzug ins Rollen gebracht haben soll...wer´s glaubt.

Wir haben so etwas ähnliches wie einen GU-Vertrag mit einem Architekten und einem Zimmermann. Die haben eine GmbH zusammen.

Es sind 3 Tranchen a ca 165000.- (90%) zahlen, und dann noch Restzahlung des Werkpreises inkl. Mehr/Minderpreise aus Änderungen bei Antritt/Übergabe des Hauses sowie der Revisionsdokumentationen zu entrichten.

Nun sind wir am Anschlag, und wissen nicht, was wir für rechtliche Möglichkeiten haben. Schadensersatzforderungen? Müssen sie die zusätzlichen Mietkosten übernehmen?

Wo sollen wir uns Hilfe holen? Bauberatung? Anwalt nehmen? Zahlungsrückbehalt rechtlich sicher?...

Vielen herzilchen Dank für Eure Hilfe. Wir sind darauf angewiesen.

Ciao und gute Nacht

Philip und Alex

 
Hallo

Euer Einzugstermin liegt ja bereits in der Vergangenheit.

Habt Ihr in Eurem Vertrag keine detaillierte Regelung wie das ausschaut bei Terminverschiebung ? Wir hatten einen Einzugstermin und dieser musste 3 Monate vorher nochmals vom GU schriftlich bestätigt werden. Oder halt der neue Termin gegen Übernahme der Kosten angegeben. Diese Kosten wären Mietverlängerung oder falls nicht möglich Einlagerung der Möbel plus Unterkunft (Hotel).

Habt Ihr denn die Möglichkeit Euren Mietvertrag zu verlängern ? Dann würde ich den GU auf jeden Fall mal anschreiben. Er soll Euch den neuen Termin angeben (schriftlich) und Ihr gebt ihm auch gleich die Kosten (Miete) bekannt.

 
Im "GU-Vertrag" habt ihr sicherlich einerseits die Kosten definiert und den Zeitplan resp. Einzugstermin. Es gibt nur wenige Gründe, die ein GU berechtigen würde, diese Verzögerung samt Kosten auf euch abzuwälzen - und Verwaltungwillkür gehört da sicher nicht dazu. Das ist das Problem des Arch. Er war ja auch zuständig für die Baueingabe & Bewilligung.

Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung? Eigentlich sollten sie euch mind. das Hotel und eine Zwischenlagerung des Wohninventars zahlen. Viel Glück!

 
Durch Abschluss des Vertrages hat sich der Unternehmer verpflichtet, die vertraglichen Termine einzuhalten. An die Stelle der ursprünglichen Vertragstermine treten gegebenenfalls die erstreckten Fristen.

Jede Überschreitung der ursprünglichen oder erstreckten Fristen ist grundsätzlich eine Vertragsverletzung durch den Unternehmer und somit von ihm verschuldet mit den entsprechenden Folgen, und zwar unbekümmert darum, ob der Unternehmer schon bei Vertragsabschluss seine Möglichkeiten oder Kapazitäten bzw. die Schwierigkeiten der auszuführenden Arbeiten falsch eingeschätzt hat oder ob die Ursachen der Verspätung erst nachträglich eintreten (ungenügende Arbeitsvorbereitung, Arbeitsüberlastung etc.).

Ausnahme: waren die Vertragstermine von Anfang an geradezu unmöglich, so sind sie ungültig nach Art. 20 OR; allerdings ist dann auch der ganze Werkvertrag nichtig, wenn der Bauherr, hätte er das gewusst, den Vertrag gar nicht abgeschlossen hätte.

Der Unternehmer hat alles daran zu setzen, die Termine einzuhalten. Bedingt dies Änderungen an der vorgesehenen Ausführungsart (Bauprogramm, Installationen), so verlangt Art. 95 Abs. 2 Norm SIA 118, dass er die Bauleitung darüber orientiert; unterlässt er diese Meldung, so verletzt er eine Vertragspflicht und hätte einen allenfalls entstehenden Schaden zu ersetzen, z.B. wenn Nebenunternehmer dadurch gestört werden. Immerhin besteht diese Orientierungspflicht nur soweit, als auch die ursprünglich vorgesehene Ausführungsart dem Bauherrn bzw. dessen Bauleitung bekannt war.

Die Überschreitung der vertraglichen oder erstreckten Fristen haben zur Folge:

- Bezahlung der Konventionalstrafe, sofern eine solche vertraglich verabredet wurde (Art. 98 Abs. 1 Norm SIA 118),

- Schadenersatz (Art. 97 Abs. 1 Norm SIA 118): das kann sehr weit gehen, wenn z.B. wegen der Terminverschiebung ein Warenhaus oder ein Hotel nicht rechtzeitig eröffnet werden kann. Immerhin ist gem. Art. 43 und 44 Abs. 2 OR nicht unbedingt der volle eingetretene Schaden zu vergüten, und außerdem wird eine allfällige Konventionalstrafe gemäß Art. 98 Abs. 3 Norm SIA 118 auf den Schadenersatz angerechnet.

Art. 97 Abs. 1 Norm SIA 118:

Bauherr und Unternehmer haften gegenseitig für Schäden aus Fristüberschreitungen, die sie verschuldet haben.

Art. 43 OR ? teilweise:

Art und Größe des Ersatzes für den eingetretenen Schaden bestimmt der Richter, der hierbei sowohl die Umstände als die Größe des Verschuldens zu würdigen hat.

Art. 44 OR:

Hat der Geschädigte in die schädigende Handlung eingewilligt, oder haben Umstände, für die er einstehen muss, auf die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens eingewirkt oder die Stellung des Ersatzpflichtigen sonst erschwert, so kann der Richter die Ersatzpflicht ermäßigen oder gänzlich von ihr entbinden.

Würde ein Ersatzpflichtiger, der den Schaden weder absichtlich noch grob fahrlässig verursacht hat, durch Leistung des Ersatzes in eine Notlage versetzt, so kann der Richter auch aus diesem Grunde die Ersatzpflicht ermäßigen.

Somit wäre zu erörtern, welcher Schaden dem Besteller konkret entstanden ist (Ersatzwohnung etc.) und dem GU zur Prüfung und Begleichung vorzulegen.

/emoticons/default_smile.png bud

 
hallo liebe forumnutzer

vielen herzlichen dank für eure antworten. sie helfen uns bestimmt weiter. wir haben uns heute an einen bauexperten gewendet, welcher in baubelangen unterstützung anbietet.

wir halten euch auf dem laufenden. natürlich ist es auch in unserem interesse, dass wir mindestens die monatsmieten vom architekten erhalten werden.

wir hoffen, dass wir die jetzige wohnung ende april künden können, denn den nächsten umzugstermin haben wir vorerst auf den 19.7.08 gelegt!

liebe grüsse und eine gute nacht

philip und alex

 
wir haben uns heute an einen bauexperten gewendet
Außer Unkosten würde ich mir von diesem Zug nichts versprechen. "Bauexperte" ... was ist das überhaupt? Mit dem Vertragspartner (GU, Arch.) wird man ja wohl noch das Gespräch führen können, oder nicht? Und wenn nicht, dann hat man irgendwo schon beim Projektverlauf einen Fehler gemacht, den ein "Bauexperte" wohl kaum für Euch lösen kann. Auch nehme ich nicht an, dass er Euch etwas Schlaueres mitteilen wird, als Ihr in den betreffenden Antworten hier im Forum mitbekommen habt oder noch mitbekommen könntet - gratis natürlich.

/emoticons/default_smile.png bud

 
Schriftlich den entstandenen direkten materiellen Schaden (Miete + Baukreditzinsen vs. Hypozins + .... ) anmelden; hätte eigentlich geschehen müssen, als absehbar war, dass der Termin nicht eingehalten werden kann.

Kosten für selbst bestellte Experten sind kein "Schaden".

 
Hallo Gioia

Wie ich sehe, habt ihr euer Haus als Holzständerbau gebaut. Wir hatten ebenfalls am 23.8.07 unsern Spatenstich, ebenfalls ein Holzhaus und sind am 19.1.08 eingezogen. Wobei das Haus am 10.1.08 bezugsbereit war. Habt ihr während dem Bau lange Zeit Unterbrüche gehabt? Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass ein Holzhaus 10 Monate zur Fertigstellung braucht - ausser die Handwerker haben gestreikt.

Meldet euch wie gesagt telefonisch und schriftlich beim GU, gemeinsam findet ihr bestimmt eine akzeptable Lösung.

Alles Gute und von jetzt an nur noch Freude mit eurem schönen Haus!

Gruss

 
Hallo Gioia, wäre cool wenn du uns auf dem laufenden halten könntest ich habe nämlich das gleich Problem. Unser GU hat die gesetzte frist um 3 Monate überzogen und bis jetzt hat er nur dazu geschwiegen. Wir werden Anfangs Oktober uns gemeinsam mit dem GU an einem Tisch setzen.

Gruss

Gambino

 
Bei uns war der Spatenstich am 5.März 07 und der Einzug am 01.August 07.

Wir haben kein Fertig Haus, sondern alles schön Stein auf Stein.

Wir mussten einfach Druck machen, denn eine Doppelvollbelastung wäre der Untergang des Traumes Eigenheim gewesen.

 
Bei uns war der Spatenstich am 5.März 07 und der Einzug am 01.August 07.

Wir haben kein Fertig Haus, sondern alles schön Stein auf Stein.

Wir mussten einfach Druck machen, denn eine Doppelvollbelastung wäre der Untergang des Traumes Eigenheim gewesen.
Das ist ja superschnell! Da muss ich mir wohl nicht so gross Gedanken machen, weil unser Baubeginn (durch die lange Baueingabezeit) erst nächsten Montag startet. Als Bezugstermin haben wir den 1. April. sicherheitshalber wollen wir aber erst auf Ende april unsere Wohnung kündigen. Hoffe also wirklich, dass es dann langt und wir genügend Zeit haben um die alte Wohnung abgabefertig zu machen. Weiss nicht, ob ich das alles alleine putzen kann oder ob ich die alte Wohnung oder das neue Haus nicht lieber von einem Institut reinigen lassen soll. Was ist wohl gescheiter? /emoticons/default_confused.png

 
salü ursulamargareth!

betreffend putzen -wir haben dies so gehandhabt: ich selber habe bei guten wetter ca. eine woche vor abgabe der "alten" wohnung die storen geputzt. dann beim nächsten gut-wetter-tag die ungeschützten fenster. den rest haben dann vier liebe kollegingen und meine mutter an einem ganzen tag pickefein fertig geputzt - ich selber war am putztag mit zügeln beschäftig. wenn du deine kolleginnen am morgen mit frischem kaffee und gipfeli begrüsst - für den harten tag einen grossen korb mit obst und süssigkeiten und ein feines z`mittag bereit hast, dann wirst du bestimmt helfer finden:eek:. und was dann natürlich nicht fehlen darf: ein "zünftiges" helferessen! /emoticons/default_additional/187.gif

das neue zuhause wurde von einem institut gereinigt - war ne absolute katastrophe. fenster sind alles andere als sauber. doch hatte ich während der bauendphase - abnahme neue wohnung - zügeln vorbereiten usw. echt keinen bock, die 220m2 des neuen heims auch noch selber vom baustaub und - dreck zu befreien. die fenster werden nun voraussichtlich nochmals nachgeputzt, da wir reklamiert haben. der rest war ok. nach dem zügeltag und den vielen helfern die in herumgelaufen sind, musst du eh einen putztag einlegen:)

mit lieben grüssen,

wermiselli

 
salü ursulamargareth!

betreffend putzen -wir haben dies so gehandhabt: ich selber habe bei guten wetter ca. eine woche vor abgabe der "alten" wohnung die storen geputzt. dann beim nächsten gut-wetter-tag die ungeschützten fenster. den rest haben dann vier liebe kollegingen und meine mutter an einem ganzen tag pickefein fertig geputzt - ich selber war am putztag mit zügeln beschäftig. wenn du deine kolleginnen am morgen mit frischem kaffee und gipfeli begrüsst - für den harten tag einen grossen korb mit obst und süssigkeiten und ein feines z`mittag bereit hast, dann wirst du bestimmt helfer finden:eek:. und was dann natürlich nicht fehlen darf: ein "zünftiges" helferessen! /emoticons/default_additional/187.gif

das neue zuhause wurde von einem institut gereinigt - war ne absolute katastrophe. fenster sind alles andere als sauber. doch hatte ich während der bauendphase - abnahme neue wohnung - zügeln vorbereiten usw. echt keinen bock, die 220m2 des neuen heims auch noch selber vom baustaub und - dreck zu befreien. die fenster werden nun voraussichtlich nochmals nachgeputzt, da wir reklamiert haben. der rest war ok. nach dem zügeltag und den vielen helfern die in herumgelaufen sind, musst du eh einen putztag einlegen:)

mit lieben grüssen,

wermiselli
Hallo Wermiselli

Ist eine gute Idee! Bloss wohnen wir in einer Bauernhaus-Wohnung mit riiiiiiiesenlangem Gang und hohen Zimmern! Und dies alles noch auf zwei Stockwerken. Dazu x-Keller und Abstellräume! Mir graust heute schon davor, das alles zu putzen. Meine Mutter kann ich halt in Anbetracht meines Alters (50+) auch nicht mehr einsetzen. Also eine Mulde muss auf jeden Fall hingestellt werden, da wir wohl viel gehortet haben, was wir im neuen Haus gar nicht mehr brauchen wollen und können. /emoticons/default_wink.png

 
...aber sind nach wie vor im streit mit den beiden herren. es sind noch einige arbeiten zu machen und heizen tun wir mit einem provisorium. schlusszahlung haben wir offen gelassen. es sind noch rund 40000.- von uns an den gu zu zahlen. wir machen das aber erst, wenn alles, wirklich alles fertig ist.

das haus gefällt uns total und wir fühlen uns wohl darin, aber die ganzen umstände haben unsere nerven enorm strapaziert.

mal sehen wie es noch weiter geht.

liebe grüsse aus dem fricktal

philip und alex

 

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Josven