Bauverzögerung wegen Einsprache bei Verwaltungsgericht

*anni*

New member
27. Juli 2016
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Hallo zusammen

Geistert hier zufällig jemand herum der sich mit abgelehnten Baueingaben, Einsprachen, usw auskennt?

Ich muss etwas ausholen bevor ich zu meiner Frage komme...wir haben ein Projekt gekauft von einer GU. Doppeleinfamilienhaus 2stöckig plus Attika. Angeblich wurde vorher bei der Baukommission das ok eingeholt, im Nachhinein stellte sich allerdings heraus, dass die Baukommission das Attikageschoss doch nicht bewilligen möchte. Laut Zonenplanung spricht nichts gegen ein Attika aber die Gemeinde will es aus irgendwelchen unerklärlichen Gründen einfach nicht. Mittlerweile liegt die Sache bei Bau-, und Justizdepartement (BJD) und warten gespannt auf den Entscheid. Nun meine Frage...sollte der BJD entscheiden, dass Attikageschosse zulässig sind, kann die Gemeinde ja noch eine Instanz weiterziehen. Nun haben wir verschiedene Aussagen gehört...die einen sagen, die Gemeinde darf den Entscheid vom BJD anfechten aber müssen uns trotzdem die Baugenehmigung erteilen mit dem Risiko für uns, dass wir evtl zurückbauen müssten falls sie von einer höheren Instanz doch noch Recht bekommen sollten. Die anderen sagen, wenn die Gemeinde weiterziehen will, dürfen wir auch nicht bauen in der Zwischenzeit...bis im schlimmsten Fall alle Instanzen durchwandert sind was ja noch Jahre dauern kann. Weiss da jemand Bescheid?

Viele Grüsse

 
Dies kann dir wohl nur ein Anwalt, welcher das Baugesetz deines Kantons und Gemeinde kennt, abschliessend beantworten. Die erste Variante mit der vorzeitigen Baugenehmigung und Risiko für den Bauherrn eines allfälligen baupolizeilichen Rückbaus, wäre meiner Meinung nach in "meinem" Kanton undenkbar. Es wird darauf hinaus laufen, dass ihr erst Bauen könnt, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt.

Was ich nicht ganz verstehen kann, ist wieso ihr nicht wisst, wieso die Gemeinde nicht will. Ich an eurer Stelle würde unabhängig vom GU einen versierten Baurechtsanwalt hinzuziehen, der euch beratet, in der Angelegenheit mit der Gemeinde aber auch falls notwendig mit dem GU. Nochmals mit der Baukommission das Gespräch suchen, in Erfahrung bringen, wieso und wie sie ihren Entscheid begründen und was notwendig wäre, damit ihr doch ein Attikageschoss bauen könntet.....

Der Ablauf und der nach deinen Aussage nicht begründete Entscheid der Baukommission finde ich suspekt......

 
Ein Anwalt, spezialisiert auf Baurecht, wäre richtig aber auch teuer. Etwas günstiger wäre ein Baujurist, ohne Anwaltspatent, vielleicht von einem Ingenieurbüro. Ich kenne einen solchen im Gebiet BL, SO, AG. Bei Interesse sendest mir eine PN.

 
Würde mich auch Interessieren warum die Gemeinde das Attikageschoss nicht möchte. Verdichtetes Bauen ist gerade in. Der Grund müsste aus dem Entscheid hervorgehen.

 
Unsere Ansprechpartner (Anwalt, Sachverständiger HEV,usw..) sind leider momentan alle in Ferien und wir halten die unklare Situation fast nicht mehr aus...deswegen dachte ich erkundige mich mal hier...aber klar...eine definitive Aussage wird hier niemand machen können. Aber trotzdem danke für eure Antworten.

Wir haben mehrmals das Gespräch mit der Baukommission bzw Bauverwalter gesucht. Leider ohne Erfolg. Sie beharren auf den Gründen

-wir wollen das nicht

- in dieser Bauzone ist kein Attika vorgesehen

- es grenzt an eine Landwirtschaftszone an

- ein Attika hat auf einem Einfamilienhaus nichts zu suchen (wobei es ein Doppeleinfamilienhaus werden soll)

- so hat noch niemand in diesem so Ort gebaut und so soll es auch bleiben

- es passt nicht ins Ortsbild

Allerdings steht in der Zonenplanung nichts davon, dass Attika nicht gebaut werden soll und direkt gegenüber wurden vor kurzem 6 Mehrfamilienhäuser mit Attika gebaut und in der selben Bauzone ist laut Planung noch ein 3-stöckiges MFH mit Attika geplant...also soviel zum Thema Ortsbild.

Nur fadenscheinige Gründe und ein sturer Bock von einem Bauverwalter. Das Ganze zieht sich nun schon seit 1,5 Jahren hin und so langsam sind wir mit den Nerven am Ende. Wir können aber auch nicht einfach sagen wir verzichten auf Attika, da es dann zu klein wäre (an die 100m2)

Eigentlich sind wir guter Dinge was den Entscheid vom BJD angeht aber ob die Gemeinde dann endlich nachgibt oder weiterziehen wird...??

 

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