Hallo zusammen
Geistert hier zufällig jemand herum der sich mit abgelehnten Baueingaben, Einsprachen, usw auskennt?
Ich muss etwas ausholen bevor ich zu meiner Frage komme...wir haben ein Projekt gekauft von einer GU. Doppeleinfamilienhaus 2stöckig plus Attika. Angeblich wurde vorher bei der Baukommission das ok eingeholt, im Nachhinein stellte sich allerdings heraus, dass die Baukommission das Attikageschoss doch nicht bewilligen möchte. Laut Zonenplanung spricht nichts gegen ein Attika aber die Gemeinde will es aus irgendwelchen unerklärlichen Gründen einfach nicht. Mittlerweile liegt die Sache bei Bau-, und Justizdepartement (BJD) und warten gespannt auf den Entscheid. Nun meine Frage...sollte der BJD entscheiden, dass Attikageschosse zulässig sind, kann die Gemeinde ja noch eine Instanz weiterziehen. Nun haben wir verschiedene Aussagen gehört...die einen sagen, die Gemeinde darf den Entscheid vom BJD anfechten aber müssen uns trotzdem die Baugenehmigung erteilen mit dem Risiko für uns, dass wir evtl zurückbauen müssten falls sie von einer höheren Instanz doch noch Recht bekommen sollten. Die anderen sagen, wenn die Gemeinde weiterziehen will, dürfen wir auch nicht bauen in der Zwischenzeit...bis im schlimmsten Fall alle Instanzen durchwandert sind was ja noch Jahre dauern kann. Weiss da jemand Bescheid?
Viele Grüsse
Geistert hier zufällig jemand herum der sich mit abgelehnten Baueingaben, Einsprachen, usw auskennt?
Ich muss etwas ausholen bevor ich zu meiner Frage komme...wir haben ein Projekt gekauft von einer GU. Doppeleinfamilienhaus 2stöckig plus Attika. Angeblich wurde vorher bei der Baukommission das ok eingeholt, im Nachhinein stellte sich allerdings heraus, dass die Baukommission das Attikageschoss doch nicht bewilligen möchte. Laut Zonenplanung spricht nichts gegen ein Attika aber die Gemeinde will es aus irgendwelchen unerklärlichen Gründen einfach nicht. Mittlerweile liegt die Sache bei Bau-, und Justizdepartement (BJD) und warten gespannt auf den Entscheid. Nun meine Frage...sollte der BJD entscheiden, dass Attikageschosse zulässig sind, kann die Gemeinde ja noch eine Instanz weiterziehen. Nun haben wir verschiedene Aussagen gehört...die einen sagen, die Gemeinde darf den Entscheid vom BJD anfechten aber müssen uns trotzdem die Baugenehmigung erteilen mit dem Risiko für uns, dass wir evtl zurückbauen müssten falls sie von einer höheren Instanz doch noch Recht bekommen sollten. Die anderen sagen, wenn die Gemeinde weiterziehen will, dürfen wir auch nicht bauen in der Zwischenzeit...bis im schlimmsten Fall alle Instanzen durchwandert sind was ja noch Jahre dauern kann. Weiss da jemand Bescheid?
Viele Grüsse