Hallo
Ich weiss es steht hier im forum schon einiges darüber geschrieben, aber ich habe nicht in nützlicher frist herausgefunden ab wenn die 90 Tage gelten!
gelten die 90 tage nach übergabe des baus/werkes/hauses?
oder gelten die 90 tage von da an wo der entsprechende handwerker seine letzte tätikeit auf dem bau gemacht hatte (z.b. kellerbauer hat nur 90 tage zeit nachdem er den keller erstellt hat)?
oder ist es nochmals was anderes?
ist eben schon sehr entscheidend wegen den zahlungskonditionen (risiko) mit dem GU!
gruss
markus
Ich weiss es steht hier im forum schon einiges darüber geschrieben, aber ich habe nicht in nützlicher frist herausgefunden ab wenn die 90 Tage gelten!
gelten die 90 tage nach übergabe des baus/werkes/hauses?
oder gelten die 90 tage von da an wo der entsprechende handwerker seine letzte tätikeit auf dem bau gemacht hatte (z.b. kellerbauer hat nur 90 tage zeit nachdem er den keller erstellt hat)?
oder ist es nochmals was anderes?
ist eben schon sehr entscheidend wegen den zahlungskonditionen (risiko) mit dem GU!
gruss
markus