Grüß euch,
ich hätte folgendes Problem:
In meinem Mietvertrag steht das Mietverhältnis würde für ein Jahr geschlossen und sich dann um ein weiteres halbes Jahr verlängern solange nicht anderes bestimmt wird. Es wird auch § 545 BGB widersprochen.
Jetzt Farge ich mich ob hier überhaupt ein ordentlicher Zeitmietvertrag vorliegt, da nach § 542 BGB ein Zeitmietvertrag nur dann gültig ist wenn Gründe für die Zeitliche Befristung angegeben werden.
Ich frage da ich mit der Frist von 3 Monaten Kündigen will und nicht weiß ob ich erst die genannte Frist von einem Jahr einhalten muss oder ob ich mich in einem unbefristeten Mietverhältnis befinde (§ 542 BGB) und dies somit immer mit einer Frist von 3 Monaten tun kann.
ich hätte folgendes Problem:
In meinem Mietvertrag steht das Mietverhältnis würde für ein Jahr geschlossen und sich dann um ein weiteres halbes Jahr verlängern solange nicht anderes bestimmt wird. Es wird auch § 545 BGB widersprochen.
Jetzt Farge ich mich ob hier überhaupt ein ordentlicher Zeitmietvertrag vorliegt, da nach § 542 BGB ein Zeitmietvertrag nur dann gültig ist wenn Gründe für die Zeitliche Befristung angegeben werden.
Ich frage da ich mit der Frist von 3 Monaten Kündigen will und nicht weiß ob ich erst die genannte Frist von einem Jahr einhalten muss oder ob ich mich in einem unbefristeten Mietverhältnis befinde (§ 542 BGB) und dies somit immer mit einer Frist von 3 Monaten tun kann.