Befristeter Mietvertrag

Peter Fritz

Mitglied
30. Apr. 2009
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Grüß euch,

ich hätte folgendes Problem:

In meinem Mietvertrag steht das Mietverhältnis würde für ein Jahr geschlossen und sich dann um ein weiteres halbes Jahr verlängern solange nicht anderes bestimmt wird. Es wird auch § 545 BGB widersprochen.

Jetzt Farge ich mich ob hier überhaupt ein ordentlicher Zeitmietvertrag vorliegt, da nach § 542 BGB ein Zeitmietvertrag nur dann gültig ist wenn Gründe für die Zeitliche Befristung angegeben werden.

Ich frage da ich mit der Frist von 3 Monaten Kündigen will und nicht weiß ob ich erst die genannte Frist von einem Jahr einhalten muss oder ob ich mich in einem unbefristeten Mietverhältnis befinde (§ 542 BGB) und dies somit immer mit einer Frist von 3 Monaten tun kann.

 
Hallo Peter,

ich habe hier leider keine große Kentnis, würde Dir aber zur Vorsicht raten, einen Expertenrat bei der Verbraucherzentrale, dem Mieterschutzbund oder einem Anwalt (einem für Mietangelegenheiten....die gibt es ja genügend), einzuholen.

Wenn dem so ist wie Du vermutest, dann braucht es bei der Kündigung auch nur den Hinweis darauf und der Vermieter wird sich kaum dagegen aussprechen...

 
Hallo!!??

Dies ist eigentlich ein Hausbau-Forum!!!

Ich würde nichts sagen (schreiben) wenn die Mieterfragen in Bezug zum Hausbau des Forumteilnehmers stehen würden...

Grüsse Chris

 
Ich würde nichts sagen (schreiben) wenn die Mieterfragen in Bezug zum Hausbau des Forumteilnehmers stehen würden...
Ausserdem sollte der Thread mit "DE" markiert sein, denn in der Schweiz kennen wir das BGB nicht wirklich. Glücklicherweise ist Pfälzer eingesprungen ...

A propos: gibt es eigentlich ein gutes Mieterforum? In der Schweiz?

 

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