Beginn von Renovationen während der Verkaufsphase - rechtliche Situation?

31. Mai 2018
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Hallo zusammen,

da das Thema "Haus" an sich und "Hausneu- bzw. Umbau" im speziellen, mich schon länger beschäftigt, habe ich bereits öfter im Forum still mitgelesen. Nun haben meine Frau und ich ein für uns tolles Objekt samt grossem Grundstück gefunden, welches wir erwerben wollen. Eine Reservation haben wir bereits vorgenommen und auch unsere Bank hat ihre Zusage gestern erteilt.

Da sich der Kaufprozess wahrscheinlich noch ein wenig hinziehen wird, wollten wir schon mal anfangen, ein paar Renovationsarbeiten (Parkett, Plättli, Küche, Bäder, Heizung etc.) vorzunehmen. Zur Info: das Haus ist BJ 1990 und hat seitdem keine Renovationen erhalten.

Nun hat uns die Maklerin aber mitgeteilt, dass wir aus rechtlichen Gründen erst mit der Renovation beginnen können, wenn das Haus in unseren Besitz übergegangen ist. Das ist scheinbar auch aus versicherungstechnischen Gründen so.

Meine Frage ist nun, ob dies tatsächlich nicht möglich ist oder ob die Maklerin nur nicht vollumfänglich Bescheid weiss und uns somit eine Fehlinformation unterbreitet hat? Ist es nicht sogar möglich, Gesetz dem Fall die Noch-Eigentümer sind mit den vorzeitigen Renovationsmassnahmen einverstanden, eine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschliessen, die etwaige Schäden oder Unfälle währende der Renovationsphase abdeckt?

Ich wäre froh, wenn ihr uns zu diesem Thema ein wenig weiterhelfen könntet und freue mich auf eure Antworten.

Beste Grüsse

 
Rechtlich ist das sicher kein Problem. Eine Bauherrenhaftplfichtversicherung ist ja gesetzlich nicht vorgegeben. Beachte auch, dass es je nach Reno eine Baubewilligung benötigt, welche der aktuelle Eigentümer eingeben muss, ich kann mir nicht vorstellen, dass der Eigentümer diesen Aufwand auf sich nehmen würde.

Ich persönlich würde aber nie Geld in ein Haus investieren, dass mir noch gar nicht gehört. Du gehst hier grosse finanzielle Risiken ein, wenn auf einmal der Kauf nicht zu Stande kommt.

 
Wenn der Kauf aus irgendwelchen Gründen doch noch platzen würde, sagt der momentane Besitzer dir danke für das renovierte Haus und du darfst deinem Geld hinterher renne. Wieviel er dir dann zurückvergütten muss, weiss ich nicht, aber du hast die renovationen aus eigenantrieb ausgeführt. Somit wirst du gerichtlich nie alle Kosten wieder zurück erhalten.
Lass die Finger davon, bis alles schön unter Dach und Fach ist. Ausser du hast vorige Millionen, dann hätte ich au noch das einte oder andere Porjekt an meinem Haus ;-)

Gruass Rodeo_3

 
Ich würde erst Geld ausgeben nach Beurkundung beim Notar.

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.

Ein paar Dinge möchte ich ersteinmal klarstellen: Natürlich hätten wir mit den Renovationsarbeiten erst nach Zustimmung und schriftlicher Vereinbarung mit den Noch-Eigentümern begonnen. Denn auch wir haben, wie wahrescheinlich die meisten, kein Geld zu verschenken und hätten uns im Voraus absichern wollen. Das Geld ist auch die Hauptmotivation, warum wir mit den Renovationen so früh wie möglich beginnen wollten, denn solange wir das Haus aufgrund der Renovationsarbeiten nicht bewohnen könnten, müssten wir auch nachwievor Miete für unsere jetzige Wohnung zahlen.

Da wir zusätzlich das Gefühl hatten, dass die Wochen, in denen die Verkaufsabwicklung stattfindet, verschwendete Zeit wären in der das Haus nicht genutzt wird (es steht nämlich bereits leer), war die Überlegung, mit der Renovation schon zu beginnen.

Schlussendlich hat die Maklerin uns ja mitgeteilt, dass es ihrer Meinung nach nicht geht und sie es deshalb auch nicht möchte. Wir haben uns nun darauf geeinigt, dass wir bereits Zutritt zum Haus bekommen, um allfällige Handwerksfirmen zur Besichtigung einladen zu können. Dann haben wir nun ausreichend Zeit, uns entsprechende Offerten für die Renovationarbeiten einzuholen.

Noch zum Thema Renovationsarbeiten ansich: @hilfi hat erwähnt, dass wir je nach Renovationsarbeit eine Baubewilligung benötigen. Könntet ihr uns vielleicht sagen, bei welchen Arbeiten das zutreffen würde? Wir wollen vorrangig folgende Arbeiten durchführen lassen: Malerarbeiten innen, Parkett und Fliesen innen, alle sanitären Teile ersetzen (WCs, Lavabos, Bade- und Duschwannen), neue Küche, neue Zimmertüren, Hauseingangstür und Fensterklappläden aussen streichen, neue Garagentore, Geländer und Terasse auf Garagendach (da Garage begehbar) und ganz wichtig noch eine neue Heizungsanlage.

Wir haben bereits gelesen, dass die neue Heizungsanlage (Wärmepumpe) gemeldet bzw. bewilligt werden muss. Ist das korrekt?

Nochmals besten Dank für eure Hilfe.

 
Da kann dir die (neue) Wohngemeinde Auskunft geben, denn es ist nicht überall gleich.

Fassaden zum Beispiel werden sehr unterschiedlich gehandhabt, das geht von bewilligungsfrei, nur Meldepflicht und vereinfachte Verfahren bis zu regulärem Baugesuch.

Heizungen sind meines Wissens immer bewilligungspflichtig.

 
Alles was aussen ist sollte im Zweifel abgeklärt werden. (Fassadenfarbe, Türen, Fenster - wenn Klappläden vorhanden kann die vermutlich nicht einfach entfernen usw.)

Wie du schon richtig erkannt hast ist die Heizanlage auch ein Teil, welcher gemeldet werden muss.

 
Die neue Terrasse und die Wärmepumpe (Lärmschutznachweis, Einhaltung des Vorsorgeprinzpis) dürften sicherlich bewilligungspflichtig sein. Änderungen am äusseren Erscheinungsbild bedürfen je nach Zone (bspw. Kernzone) einer vorgängigen Überprüfung.
Ich wünsche Euch viel Freude beim Renovieren!


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