Hallo zusammen,
da das Thema "Haus" an sich und "Hausneu- bzw. Umbau" im speziellen, mich schon länger beschäftigt, habe ich bereits öfter im Forum still mitgelesen. Nun haben meine Frau und ich ein für uns tolles Objekt samt grossem Grundstück gefunden, welches wir erwerben wollen. Eine Reservation haben wir bereits vorgenommen und auch unsere Bank hat ihre Zusage gestern erteilt.
Da sich der Kaufprozess wahrscheinlich noch ein wenig hinziehen wird, wollten wir schon mal anfangen, ein paar Renovationsarbeiten (Parkett, Plättli, Küche, Bäder, Heizung etc.) vorzunehmen. Zur Info: das Haus ist BJ 1990 und hat seitdem keine Renovationen erhalten.
Nun hat uns die Maklerin aber mitgeteilt, dass wir aus rechtlichen Gründen erst mit der Renovation beginnen können, wenn das Haus in unseren Besitz übergegangen ist. Das ist scheinbar auch aus versicherungstechnischen Gründen so.
Meine Frage ist nun, ob dies tatsächlich nicht möglich ist oder ob die Maklerin nur nicht vollumfänglich Bescheid weiss und uns somit eine Fehlinformation unterbreitet hat? Ist es nicht sogar möglich, Gesetz dem Fall die Noch-Eigentümer sind mit den vorzeitigen Renovationsmassnahmen einverstanden, eine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschliessen, die etwaige Schäden oder Unfälle währende der Renovationsphase abdeckt?
Ich wäre froh, wenn ihr uns zu diesem Thema ein wenig weiterhelfen könntet und freue mich auf eure Antworten.
Beste Grüsse
da das Thema "Haus" an sich und "Hausneu- bzw. Umbau" im speziellen, mich schon länger beschäftigt, habe ich bereits öfter im Forum still mitgelesen. Nun haben meine Frau und ich ein für uns tolles Objekt samt grossem Grundstück gefunden, welches wir erwerben wollen. Eine Reservation haben wir bereits vorgenommen und auch unsere Bank hat ihre Zusage gestern erteilt.
Da sich der Kaufprozess wahrscheinlich noch ein wenig hinziehen wird, wollten wir schon mal anfangen, ein paar Renovationsarbeiten (Parkett, Plättli, Küche, Bäder, Heizung etc.) vorzunehmen. Zur Info: das Haus ist BJ 1990 und hat seitdem keine Renovationen erhalten.
Nun hat uns die Maklerin aber mitgeteilt, dass wir aus rechtlichen Gründen erst mit der Renovation beginnen können, wenn das Haus in unseren Besitz übergegangen ist. Das ist scheinbar auch aus versicherungstechnischen Gründen so.
Meine Frage ist nun, ob dies tatsächlich nicht möglich ist oder ob die Maklerin nur nicht vollumfänglich Bescheid weiss und uns somit eine Fehlinformation unterbreitet hat? Ist es nicht sogar möglich, Gesetz dem Fall die Noch-Eigentümer sind mit den vorzeitigen Renovationsmassnahmen einverstanden, eine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschliessen, die etwaige Schäden oder Unfälle währende der Renovationsphase abdeckt?
Ich wäre froh, wenn ihr uns zu diesem Thema ein wenig weiterhelfen könntet und freue mich auf eure Antworten.
Beste Grüsse