begrünte Terassen und Planzen

Zusätzliche Sachverständige beiziehen

  • auf jeden Fall, nicht alleine dem Architekten vertrauen

    Stimmen: 0 0,0%
  • Verträge nach SIA Norm 118 abschliessen,sind ausreichend

    Stimmen: 12 63,2%
  • Unnötige Kosten, gute Referenzen des Architekten genügen

    Stimmen: 5 26,3%
  • An Generalunternehmen die Renovation und Umbau vergeben.

    Stimmen: 5 26,3%

  • Umfrageteilnehmer
    19

Hschaelli

Mitglied
02. Mai 2010
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56
Hallo zusammen

bin neu und habe die Absicht auf einer älteren Liegenschaft eine Wohnung aufzustocken und den alten Gebäudeteil einer Aussensanierung zu unterziehen.

Habe vorgestern von der Bank die Zusage zum Baukredit erhalten. Nun geht es los und es sind einige Verträge, Versicherungen abzuschliessen mit Architekten...

Nun meine Frage an Euch; was habt Ihr für Erfahrungen gemacht mit Architekten und Bandwerkern, ist es wirklich notwendig einen Bautreuhändler

ins Boot zu nehmen damit die Baukosten nicht aus dem ruder laufen?

Kann man dem Architekten hier nicht in die Pflicht nehmen (SIA-Vertrag) für den Kostendeckel?

Soll ein zusätzlicher Bauexperte für die Abnahmen jeweils in Anspruch genommen werden oder kann dem Architekten und dem eigenen Sachverstand als Bauherr vertraut werden ?

Danke für Eure Erfahrungen.

Gruss Hschaelli

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo

ich erlebe gerade den Alptraum mit meinem Architekten und Bauleiter in einer Person.

Es gibt einige Dinge die ich ganz anders machen würde. Unbedingt Referenzen einholen.. das Problem ist das Dir der Architekt nur "zufriedene Kunden" als Referenz angeben wird.

Mein Tipp: Google was das Zeug hält.

Probleme beim mir: 150'000 Mehrkosten gegenüber KV.. Aussage Architekt.. es ist halt im Moment alles teurer weil die Nachfrage gross ist. Im Endeffekt sind wir knapp 9.5% über dem Gesamt Kostenplan. Also keine Chance jemanden zu verklagen.

Ich würde mir heute auf alle Fälle einen Baubegleiter leisten der sich täglich mit dem Architekten und Bauleiter "streitet".

Viel Spass.

Leventado

 
Hallo Hschaelli

Ich habe weder einen Bauführer noch einen Architekten!

Da mein Haus keine Pläne hatte hat der Architekt nur das Haus vermessen und die Baueingabe bei der Gemeinde gemacht. Dann war Schluss für ihn.

Er hat noch ein paar Offerten eingeholt, die aber alle unbrauchbaren waren. Alle Handwerker haben wir dann nochmals eingeladen und die mussten die Offerten nochmals machen.

Preiseinsparung: ca 100'000.- !!!

Im Moment ist das Bauen teuer. Es geht der Bauwirtschaft "noch" zu gut. Das mussten auch wir erleben.

Den Elektriker würde ich nicht mehr nehmen. Aber das merkt man erst im nach hinein.

Da mein Schatz im Haus neben an wohnt, macht er die Bauleitung. Und wenns ganz schlimm ist, fahr ich nach der Arbeit oder auch vorher noch auf die Baustelle um nach dem Rechten zu sehen.

Kommt aber immer noch billiger als mit einem Architekten mit viel Fantasie und wenig Sinn fürs Praktische.

Gruss vom Richard

 
Hallo Hschaelli

Wenn Du einigermassen weisst, was Du realisieren willst, kannst Du Dir schon mal überlegen, ob Du überhaupt einen Architekten brauchst....... Ich hab auch ein grösseres Umbauprojekt vor, hab mich im Vorfeld mit mehreren Architekten darüber unterhalten... bis mich dann einer von Ihnen darauf aufmerksam machte, dass ich ja eh schon weiss wie ich es haben will und eigentlich gar keinen Architekten brauche.... (ja, war ein cooler Typ /emoticons/default_cool.png).

Auf den Bauberater hingegen würd ich nicht mehr verzichten, der nützt mir einiges mehr als ein Architekt (gell Pfälzer /emoticons/default_wink.png/emoticons/default_biggrin.png) wenn's um Ausführungsdetails, Offerten, Verträge, etc. geht...... da werden wohl noch ein paar Jährchen (oder Jahrzehntchen..) ins Land ziehn, bis ich als Laie da mal einigermassen durchblicke......

Alles Gute und viel Glück!

muskat

 
Danke für Eure Hinweise und den Erfahrungsaustausch. ich werde mir nun auf jeden Fall einen Bauexperten zuziehen welcher mich berät und vertritt. Nun ich habe gerade den Architektenvertrag erhalten zur durchsicht.

Habe nun einige Unklarheiten betreffend Haftung und Kostenschätzung des Architekten.

1.)

Wie soll dies im Vertrag beschrieben sein, genügt es wenn ich ein Kostenaufstellung des Architekten habe, wo er die Geamtbaukosten XY auf

+/- 10% schätzt um Ihm während des Baus oder bei Bauende darauf zu behaften (Offerten mit Leistungsbeschreb der Unternehmer sind noch nicht eingeholt). Baueingabe wird nächstens gemacht.

Wie geht man hier am besten vor um eine Kostendeckelung des Gesamtbauwerks sicherzustellen ?

2.)

Betreffend Haftung, ich zitiere aus Vertragsentwurf des Architektenvertrages:

Der Auftraggeber kann Schadenersatzansprüche gegen Architekten XY nur wie folgt geltend machen: wenn und soweit in konstruktiver Hinsicht allgemein anerkannte Regeln schuldhaft verletzt worden sind. Die Haftung ist auf den jeweiligen Honorarbetrag beschränkt.

Ist dies hinreichend oder fehlt was wesentliches?

3.)

Der Honorarbetrag für den Architekten ca. 9.5% der kalkulierten/geschätzen Bausumme was mir fair erscheint. da ich bis anhin meiner Meinung nach eine sehr kompetente und durchdachte Planung vorgelegt erhielt.

Was mein Ihr hierzu?

Gruss Hschaelli

 
Hallo Hschaelli

Dein Bestreben zu Beginn Klarheit über die Gesamtkosten zu schaffen, ist lobenswert.

Das wirst Du aber über die Kostenschätzungen, welche Dir im Augenblick vorliegen, nicht schaffen. Es wäre, wenn die Kostendeckelung entscheidend ist, besser die Offerten vor Abgabe der Baugesuchsplanung anzufragen. Dann bleibt allerdings immer noch ein Risiko, dass die dazu ermittelten Massen noch nicht wirklich korrekt sind.. zudem hängt es davon ab, wie die späteren Aufträge an die Handwerker vergeben würden? Auch da ist, wenn Du Pech hast, nicht alles wasserfest wäre, noch genügend Potential die Kosten ordentlich nach oben zu treiben.. ist leider so. Oder kann so sein.

Zu 1, .... 10% von 1 Mio sind auch locker 100.000 Stutz.... eben mal so. Also ist das keine Sicherheit....es sei denn, Du planst vorab schon mal 20% mehr ein.. wenn es Dir möglich wäre. Du kannst aber versuchen, im Vertrag die Maximale Bausumme einzusetzen... die nicht überschritten werden kann... ob der das dann noch schluckt, musst Du ggf. testen...

Zu 2. ... das ist lediglich eine Haftung für Planungs-und Ausführungsfehler....völlig üblich... und hat Null Auswirkung auf Deine Endkostensicherheit.

Zu 3. ... wenn dem so ist und Du damit zufrieden bist.. gut. Hier wäre allerdings zu klären..ob netto oder brutto.. und inkl. sämtlicher Nebenkosten? Bzw. solltest Du hieraus schon eine Pauschale machen, damit kein Interesse an höherer Bausumme, wegen gleichzeitigem Honorarzuwachs bestünde.

 
Hallo Pfälzer

Danke für Deinen Rat. Das Architektenhonorar hat er von sich aus pauschal offeriert. Ich versuche nun die Kosten bei max. 1.50 Mio.CHF exkl. MwSt vertraglich abzumachen.

P.S. Habe gerade das Angebot der Bank für den Baukredit zu 2,5 % im Jahr netto ohne Kommission erhalten.

Angebot der Bank ist während der Bauphase (Teilkonsolidierungen) also in Hypotheken umzuwandeln. Scheint mir vernünftig. Trotzdem meine Frage besteht die Möglichkeit den Zinssatz vorgängig festzulegen? Resp. mit der Bank eine Absichtserklärung einzugehen, dass man nach der Schlussabrechnung ein bereits heute festgelegtes Zinsmodell eingeht, wer hat hier Erfahrung ?

P.S. aktuelles Angebot meiner Bank zum Vergleich:

Variabel: => 2.5%,

Festhypotheke:

2 Jahre 1.6%

3 Jahre 1.9%

4 Jahre 2.2%

5 Jahre 2.4%

7 Jahre 2.8%

10 Jahre 3.2%

Geldmarkthypotheke.

1.37% ersten 6 Monate Zinsobergrenze 3%, CAP 1.53% (Gebühr)

Gruss Hschaelli

 

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Miguel