Belehnungswert sinkt beim Aufschieben der Grundstückgewinnsteuer

mav

Mitglied
21. Okt. 2009
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Hallo

Ich bin daran ein Haus zu Kaufen. Die Verträge sind bereits unterzeichnet.

Nun handle ich mit der Bank die Details aus und plötzlkich wird mir eröffnet, dass wenn ich die Grundstückgewinnsteuer aufschiebe, sich der Belehnungswert um die Höhe der Steuer verringert.

In Zahlen als Beispiel:

ETW wird für 700'000.- verkauft, was 50'000 Grundstückgewinnsteuer auslöst.

Neues Haus kostet 1'000'000.-. Bank würde ohen Aufschieben der Grundstückgwinnsteuer von 1'000'000 aus gehen, sprich max. eine Hypo von 800'000 geben, 200'000 müssen als Eigenmittel kommen.

Beim Aufschieben der 50'000 Grundstückgewinnsteuer geht die Bank neu von 950'000 aus. Davon maximal 80 % für die Hypo (760'000). Das würde Eigenmittel in der Höhe von 240'000 erfordern. Also 40'000 mehr also ohne das Aufschieben.

Die Differenz zwischen Bezahlen und Aufschieben beträgt dann nur noch 10'000.-.

Machen die Banken das immer so? Mir wurde das mit den strengeren Regeln der finma begründet.

Ärgerlich ist, dass mir das erst jetzt mitgeteilt wurde und die Bank immer wusste, dass ich die Steuer aufschieben will.

Gruss

 
Lieber Mav

Ich staune immer wieder über die Kreativität des Kreditgewerbes im Herausfinden, wie man sich wieder eine neue Hintertür öffnen will. Grundsätzlich ist der Wert der Liegenschaft ja immer noch der Gleiche wie vorher.

Und bei einem Verkauf berechnet sich die Grundstückgewinnsteuer genau gleich. Nämlich Verkaufspreis von Ihnen abzüglich Kaufpreis von Ihnen. Und Rabatt je nach Haltedauer der Liegenschaft.

Aber ich bin nicht Bankfachmann oder Steuerrechtler, sondern als Architekt nur Generalist mit gesundem Menschenverstand.

Schönen Sonntag

Urs Tischhauser

 
Diese Steuer wird vom Verkäufer geschuldet, der die Immobilie verkauft und deshalb den Gewinn realisiert.

Für die Steuer haftet das Grundstück, also der aktuelle Eigentümer. Fällig wird sie unmittelbar nach der Eigentumsübertragung.

siehe hier

Deshalb soll der Käufer bei der Bezahlung sicherstellen, dass die Steuer bezahlt wurde oder dass ein Betrag in Höhe der Steuer rückgestellt wird. Wie das üblicherweise gemacht wird, sollte der Notar wissen.

Die Bank geht nun vermutlich davon aus, dass, weil immer der aktuelle Eigentümer für die Grundstückgewinnsteuer haftet, deshalb in Deinem Fall eine zusätzliche privilegierte Schuld auf dem Gebäude besteht. Wenn nämlich der Verkäufer unauffindbar wird oder konkurs geht, wirst Du für die 50k zur Kasse gebeten werden. Wenn du konkurs gehst und das Gebäude verwertet wird und diese Steuer zurückgestellt wurde, wird sie fällig und zuerst bekommt die Gemeinde die Gewinnsteuer. Aus Sicht der Bank ist das Objekt deshalb um diesen Betrag weniger wert.

 
Das Problem ist gelöst. Da uns ein Teil der Renovationsarbeiten als wertvermehrend angerechnet werden und die Bank die Liegenschaft neu bewertet hat, ist es nun ein Nullsummenspiel. Sprich der Wert der Liegenschaft ist nun um 50'000.- höher.

 

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