Bemessung Entschädigung Wegrecht

Lidi

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18. Sep. 2008
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Hallo,

Hat jemand Erfahrung mit der Bemessung einer Entschädigung für ein Weg + Fahrrecht?

Ich muss einem Nachbar ein Weg -und Fahrrecht über unsere Parzelle gewähren (50m2) und möchte wissen wie sich eine Entschädigung bemessen lässt. In der Literatur findet man: Verkehrswert (Grundstück ohne Wegrech) - Verkehrswert (Grundstück mit Wegrecht). Das tönt gut und logisch, ist aber wenig praktisch.

Gibt es einen Erfahrungswert für eine Entschädigungsbemessung? ZB. x % des Verkehrswert der Wegfläche.

In unserem Fall hat das Wegrecht keine negativen Auswirkungen auf die Ausnützungsziffer oder Grenzabstände, aber wir müssen 50m2 Garten aufgeben.

Vielen Dank für Euere Hinweise

Lidi

 
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Hallo

Wendet euch einmal an eure Gemeinde oder die entsprechende kantonale Fachstelle und erkundigt euch nach der Schätzungskommission. Diese Kommission legt den Wert von Eigentum und Rechten fest, wenn es um Enteignungen geht. Ihr könnt aber m.E. auch frei mit dem Nachbarn verhandeln und eine gemeinsame Lösung finden (z.B. sinnvoller Kostenteiler für Bau- und Unterhaltskosten für den Weg).

 

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