Benutzung Nachbargrundstück beim Bauen

Automation

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14. Mai 2008
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Hallo Haus-Bau Gemeinde

Nachstehend möchte ich den folgenden Artikel euch nicht vorenthalten.

Thema:

Benutzung des Nachbargrundstück's während der Bauphase. Was muss toleriert werden und was darf dafür verlangen?

Quelle:

NZZ, Beilage NZZdomizil, Freitag, 2.September 2011

Benutzung Nachbargrundstück.pdf

 

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  • Benutzung Nachbargrundstück.pdf
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Hallo

Wir haben direkt bei unserem Nachbarn angefragt als klar wurde, dass wir für den Kran sein Grundstückt benützen werden müssen. Nach einem Glas Wein, haben wir die Go's und No go's zusammen mit dem Baumeister und den Nachbarn per Handschlag besiegelt.

Da das benütze Land von ihm für ihn faktisch wertlos ist (ungünstige Lage am Hang, nicht praktisch zu bewirtschaften und erst noch am falschen Ende des Hauses), entstand nun ein gemeinschaftliches Projekt einer Besucherparkzone. Er stellt das Land zur Verfügung, wir übernehmen die Vorarbeiten und gemeinsam werden wir in Eigenleistung den Parkplatz erstellen, sobald unser Haus fertig ist.

Wir erhalten das Nutzungsrecht, er ein Durchfahrtsrecht über unseren Garagenplatz und gemeinsam finanzieren wir diese zwei Plätze.

Wir vertreten die Ansicht, dass es allemal besser ist, direkt das Gespräch zu suchen. Ich würde niemals einfach etwas bewerkstelligen, nur weil das rechtlich gesehen darf. Eine friedliche Nachbarschaft ist für mich essentiell.

 
Wir vertreten die Ansicht, dass es allemal besser ist, direkt das Gespräch zu suchen. Ich würde niemals einfach etwas bewerkstelligen, nur weil das rechtlich gesehen darf. Eine friedliche Nachbarschaft ist für mich essentiell.
Logisch da bin ich voll Deiner Meinung, habe ich hier im Forum auch so mehrmals kundgetan.
Trotzdem, interessant zu wissen. Es kann eben auch das umgekehrte sein, und man ist davon betroffen. Und nicht immer gibt es diese friedlichen Nachbarschaften....

P.S.

Ich nehme an du lässt die Nutzungsrechte noch im Grundbuch verewigen....

 
Sicher ist das Gespräch das Beste. Aber dazu muss eine gemeinsame Basis und gegenseitiger Respekt vorhanden sein.

Dies ist leider nicht immer selbstverständlich.

 
Benutzung des Nachbargrundstück's während der Bauphase. Was muss toleriert werden und was darf dafür verlangen?

NZZ, Beilage NZZdomizil, Freitag, 2.September 2011
Es wird darin recht ausführlich auf das Hammerschlag- und Leiterrecht eingegangen. Allerdings gilt dieses nur für den Unterhalt und die Reparatur bestehender Bauten, im Artikel wird der Anschein erweckt, als gäbe es ein Anrecht darauf, auch Neubauten über den Nachbargrund zu errichten.

Das Ganze ist vor allem ein Problem bei Totalsanierungen und Anbauten im Bestand, weniger bei Neubauquartieren, wo sowieso alles umgewühlt und verbaut wird.

Der Artikel ist offenbar von einer Juristin ohne Zusammenarbeit mit einem Bauführer geschrieben worden, was schade ist, denn viele praxisrelevanten Dinge werden nicht angesprochen.

Nicht eingegangen wird z.B. auf das Thema, dass bereits fremde Leitungen am Ort des Aushubs verlegt sein könnten, und was als Bauherr zu tun ist, wenn etwas zum Vorschein kommt.

Was im Artikel auch fehlt, ist, wie man damit umgeht, wenn sich die Bauunternehmer nicht um solche Dinge kümmern, d.h. das Material irgendwo abladen, den Lastwagen im Obstgarten nebenan abstellen und so weiter. Hierher gehört auch das leidige Zuparkieren von fremden Parkplätzen durch Handwerker. Prinzipiell haftet der Bauherr, d.h. man sollte einen entsprechenden Passus in die Unternehmerverträge aufnehmen und früh genug mit allen Betroffenen reden. Wenn es betagte Leute sind, sollte man besonders behutsam sein und genau erklären, was gemacht wird und was das für sie bedeutet. Gut ist es auch, zu einladenden, aber verbotenen Flächen auf eigene Kosten einen Zaun zu stellen, denn vielen Unternehmern sind solche Dinge schlicht egal.

Bei Arbeiten, die Erderschütterungen verursachen, oder bei heiklen Grabarbeiten an der Grenze sollte man im eigenen Interesse eine Bestandesaufnahme des Zustandes der möglicherweise beeinträchtigten Nachbargebäude machen (Fotos mit Datum), um die Frage, ob dieser Riss vorher schon war oder nicht, nicht nachher mit aufgebrachten Nachbarn diskutieren zu müssen.

Man sollte den Nachbarn auch das Ende der Beeinträchtigung mitteilen und sie einladen, zusammen das Gelände zu besichtigen, damit man allfällige Aufräumarbeiten veranlassen kann.

Wenn es doch passiert, dass irgendein Unternehmer fremdes Land unzulässigerweise in Anspruch nimmt, muss man sich als Bauherr sofort selbst kümmern. Dem Nachbarn einfach sagen, es sei vermutlich das Aushubunternehmen gewesen und er müsse halt an Firma XY telefonieren, geht auf keinen Fall.

Wer nicht mitmacht, ist noch kein Querulant, sondern er nimmt nur Rechte wahr, die ihm als Eigentümer des Landes gemäss ZGB zustehen. Wenn ich also meinen alten Apfelbaum nicht entfernen lasse, weil der Nachbar 3000 Franken Zusatzkosten für eine Grubensicherung sparen will, dann bin ich noch kein Querulant. Wenn ich ihn drei Wochen, nachdem der Bau vorüber ist, selbst fälle, dann bin ich einer.

Es ist auch unfair, die Tatsache auszunützen, dass nebenan gebaut wird und auf diese Weise zu Geld kommen zu wollen und eine Pseudobeeinträchtigung einer nie wahrgenommenen Nutzung zu konstruieren.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
(...) entstand nun ein gemeinschaftliches Projekt einer Besucherparkzone. Er stellt das Land zur Verfügung, wir übernehmen die Vorarbeiten und gemeinsam werden wir in Eigenleistung den Parkplatz erstellen, sobald unser Haus fertig ist.

Wir erhalten das Nutzungsrecht, er ein Durchfahrtsrecht über unseren Garagenplatz und gemeinsam finanzieren wir diese zwei Plätze.
Sehr gut, aber macht das wasserdicht für alle Zukunft (Grundbuch, wer nutzt welche Fläche), sonst klappt das nach der nächsten Handänderung nicht mehr, wenn der neue Nachbar sein Wohnmobil auf den Besucherparkplätzen überwintern will und auch noch dauernd Besuch hat.
 
@ Automation und Emil17

Wir haben eine provisorische Absichterklärung mit dem Projektbeschrieb und den Plänen erstellt und unterschrieben. Das Projekt wird selbstverständlich mit allen Rechten und Pflichten oder Lasten im Grundbuch eingetragen. Abklärungen betreffend dem Eintrag müssen aber noch getroffen werden, da das Projekt erst startet, wenn wir im nächsten Frühling mit dem Bau fertig sind. Zudem sind wir uns einig, dass diese Parkplätze nicht Dauerparkplätze für uns als Parteien werden, sondern effektiv für Besucher gedacht sind. Selber haben wir beide relativ viele Parkmöglichkeiten für unsere Autos, inklusive Wohnmobilden oder Wohnwagen und bringen je Partei mindestens vier zusätzliche Fahrzeuge für Besucher auf unseren eigenen Länderein unter.

Von der Lage her sind die Plätze ausserdem weder für uns noch für den Nachbarn irgendwie praktisch gelegen, sodass sich ein Dauerparken schon aus gesundem Menschenverstand ausschliesst.

Gruss,

Oliver

 

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