Bepflanzung auf Grundstücksgrenze

Hesme001

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18. Juni 2012
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Hallo zusammen,

Wir bauen mit GU ein EFH in einer Überbauung mit insgesamt 4 EFH. Drei davon sind verkauft - eines noch nicht. Das Unverkaufte steht an unserer Nordseite. Wir ziehen Ende September ein.

Vermutlich will der GU das noch nicht verkaufte Haus etwas aufhübschen und dem potentiellen Käufer noch einen Sichtschutz in Form von Tujas spendieren. Wir wurden daher gefragt, ob die Tujas direkt auf unserere Grundstücksgrenze gesetzt werden dürfen. Für die Pflege wäre der Nachbar zuständig.

Was haltet ihr von dem Vorschlag?

Viele Grüsse,

Sven

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Falls du von diesem Sichtschutz ebenfalls profitierst, würde ich dies eingehen. Falls er nur deinem künftigen Nachbarn etwas bringt, würde ich das nicht wollen.

Normalerweise müssen solche Hecken auf dem eigenen Grundstück gepflanzt werden. Zudem muss ein entsprechender Abstand zur Grenze eingehalten werden, damit diese Hecke gepflegt (geschnitten) werden kann, ohne das Nachbargrundstück zu betreten. Dies wurde uns damals bei unserem Bau so mitgeteilt.

Bei einer Hecke auf der Grenze müsst dein Nachbar immer wieder euer Grundstück für die Pflege betreten. Je nachdem, was du auf deiner Seite für eine Umgebung/Bepflanzung planst, wäre dies nicht optimal. Oder du erklärst dich bereit, diese Hecke auf deiner Seite selber zu pflegen. So würde es an dir liegen, genügend Sorge zu deiner Bepflanzung zu tragen.

 
Grundsätzlich muss die Bepflanzung nach den Flurgesetz auf Nachbars Grundstück bleiben. Die zulässige Höhe und Abstand zur Grenze sind da auch geregelt.

Zum Pflegen müsste er ja auf Dein Grundstück, wenn es auf der Grenze steht. Wenn Du den neuen Nachbarn noch nicht kennst, musst Du Dir überlegen, ob Du fremde Leute auf deinem Grundstück laufen lassen willst. Und wenn er dann immer genau dann die Pflege durchführen will, wenn Du den Rasen mähen willst?? Dann ist der mal plattgetreten und Du kannst nicht mähen. Der Nachbar gewinnt somit etwas an nutzbarem Platz und die Nachteile hast Du.

Es sei denn, Du kannst Dich mit der Tujahecke auch anfreunden und übernimmst die Pflege auf Deiner Seite selbst...

 
Wenn Dir die Bepflanzung auch gefällt und nützt, würde ich diesen Vorschlag annehmen.

Auch wir bekamen den Vorschlag von unserem Nachbarn - resp, da diese nur zur Miete wohnen - vom Besitzer und sind dies gerne eingegangen. Nun haben wir kostenlos einen Sichtschutz mit Steinplatten und Thujen und noch was (weiss nicht wie die anderen Sträucher/Bäumchen heissen) und wir finden's schön. Was uns besonders gefreut hat ist, dass wir gefragt wurden ob der Sichtschutz uns gefällt, bevor er gemacht wurde - sehr nett !

Der Sichtschutz steht allerdings bei uns nicht direkt auf der Grenze, sondern mit etwas Abstand. Wir haben dann an der Grenze entlang auf unsere Seite Rasenschnittkanten gelegt und zwischen Rasenschnittkanten und Sichtschutz (gehört eigentlich unserem Nachbarn) Vlies gelegt und Holzschnitzel drauf - alles sehr pflegeleicht und sieht sauber und schön aus. Natürlich vorher abgesprochen :)

Grüessli

Joni

 
Wir haben dies auch! Und es ist nicht zu unserem Nachteil, allerdings war dies damals auch unser Wunsch (und wir würden es wieder so machen!). Die Pflege auf unserer Seite machen wir, da hat der Nachbar nichts zu suchen. Und das Ganze wurde auch grundbuchlich eingetragen, damit es auch bei einem Verkauf so bleibt.

 
Wenn ich das richtig interpretiere, hast du bezüglich Besonnung etc. keine Nachteile, da das Haus und die Hecke nördlich von deinem Haus steht, korrekt?

Sofern dir die geplante Hecke nun also nicht gerade die Seesicht oder sonstige einmalige Aussicht verbaut, hättest du also auch einen Vorteil, nämlich eine Abgrenzung gegenüber dem Nachbarn. Auch wenn man noch so toll mit dem Nachbar auskommt, man will nicht unbedingt, dass der Nachbar immer gleich sofort sieht, was man auf dem Teller hat...

Bezüglich Pflege stellt sich halt die Frage, ob beide Parteien der gleichen Meinung sind, wie so eine Hecke geplegt wird. Wir haben auch eine Hecke zu unserem Nachbarn, die war so gewollt von beiden Parteien. Wir schneiden unsere Hecke immer ein bisschen in Form und entfernen auch jeweils die Beeren auf unserer Seite. Der Nachbar lässt der Natur auf seiner Seite freien Lauf. Wenn dein Nachbar nun der Natur freien Lauf lässt und du möchtest es etwas gepflegt haben, dann habt ihr schon einen Konfliktpunkt. Da wäre dann wohl die Pflege durch beide Parteien auf ihrer Seite sinnvoller, wobei man wohl im Grundbuch die genaue Höhe der Hecke festhalten müsste, sonst gibt es da Diskussionen.

Mir würde sich jetzt höchstens noch die Frage stellen, ob es denn unbedingt Thuja sein muss? Ich finde Thujas grauenhaft und möchte definitiv nie eine solche Hecke rund um mein Haus... Da gibt es definitiv schönere Alternativen, es muss auch nicht immer gleich Kirschlorbeer sein, wir sind z.B. mit unserem Liguster sehr zufrieden, er gefällt uns auch nach drei Jahren noch ausgezeichnet.

Gruss, Dani

 
Hm ja. So einfach ist das alles nicht. Zumindest ist es mit einem kurzen "ja/ nein" bei einem Baustellentreffen nicht getan: Grundbucheintrag und Pflegepfichten etc. ...

Bin jetzt auch noch nicht ganz schlüssig wie wir das handhaben sollen. So unbedingt brauchen wir die Hecke nicht. Zwischen Nachbars und unserem Sitzplatz steht eigentlich das Haus.

Gruss,

Sven

 

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