Hallo zusammen,
Wir bauen mit GU ein EFH in einer Überbauung mit insgesamt 4 EFH. Drei davon sind verkauft - eines noch nicht. Das Unverkaufte steht an unserer Nordseite. Wir ziehen Ende September ein.
Vermutlich will der GU das noch nicht verkaufte Haus etwas aufhübschen und dem potentiellen Käufer noch einen Sichtschutz in Form von Tujas spendieren. Wir wurden daher gefragt, ob die Tujas direkt auf unserere Grundstücksgrenze gesetzt werden dürfen. Für die Pflege wäre der Nachbar zuständig.
Was haltet ihr von dem Vorschlag?
Viele Grüsse,
Sven
Wir bauen mit GU ein EFH in einer Überbauung mit insgesamt 4 EFH. Drei davon sind verkauft - eines noch nicht. Das Unverkaufte steht an unserer Nordseite. Wir ziehen Ende September ein.
Vermutlich will der GU das noch nicht verkaufte Haus etwas aufhübschen und dem potentiellen Käufer noch einen Sichtschutz in Form von Tujas spendieren. Wir wurden daher gefragt, ob die Tujas direkt auf unserere Grundstücksgrenze gesetzt werden dürfen. Für die Pflege wäre der Nachbar zuständig.
Was haltet ihr von dem Vorschlag?
Viele Grüsse,
Sven
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