Berechnung Anschlussgebühren

lukas_ch

Mitglied
05. Mai 2007
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Salü zusammen

Wir haben folgendes Problem:

Gemäss Schätzung des kantonalen Gebäudeversicherungsamtes haben wir 2 Gebäude mit je einer Gebäudenummer und je separatem Schätzwert:

Gebäude Nr. 1 (Einfamilienhaus), Fr. x

Gebäude Nr. 2 (Carport/Geräteraum), Fr. y

Gebäude 2 ist NICHT an der Kanalisation angeschlossen. Trotzdem rechnet die Gemeinde auch diesen Wert für die Anschlussgebühren. Ist das richtig? Gemäss telefonischer Auskunft sagen sie, es zähle das ganze Bauvolumen. Jetzt ist die Frage ob ich Einsprache erheben solll oder nicht.

Es geht doch um mehr als 1'500.-- Fr.

Gruss Lukas

 
Antworten findest Du in der Gebührenverordnung der Gemeinde. Dort sollte dies beschrieben sein.

Gruss Femianto

PS: Meist Online abrufbar

 
Ja dort steht folgendes:

Bemessung

Für den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen erhebt die

Gemeinde von den

Grundeigentümern eine einmalige Anschlussgebühr gemäss Anhang I. Sie

wird berechnet

vom Brandversicherungswert (inkl. Zusatzversicherungen) der

angeschlossenen Baute.

http://gmd-admin.ztonline.ch/upload/docs/pdfAM/No1ACFWTgJhX.pdf

Jetzt ist nur noch die Frage wie das ausgelegt wird.....gem. telefonischer Auskunft bei der Gemeinde wird das ganze Bauvolumen gerechnet, also inkl. Carport, ich sehe das aber etwas anders.

 
Grundsätzlich finde ich es komisch, dass der Carport separat gelistet wird. Wäre die Garage im Haus würden ja die Kosten dafür auch in die Basis für die Gebühren eingerechnet. Der Carport alleine stellt ja ohne Haus auf dem Grundstück kaum einen Wert dar und gehört eigentlich zum Haus. Rein nach dem Buchstaben hättest Du wahrscheinlich mit Deiner Argumentation - dank der Formulierung der Schätzung - eventuell eine Chance.

 
Grundsätzlich finde ich es komisch, dass der Carport separat gelistet wird. Wäre die Garage im Haus würden ja die Kosten dafür auch in die Basis für die Gebühren eingerechnet. Der Carport alleine stellt ja ohne Haus auf dem Grundstück kaum einen Wert dar und gehört eigentlich zum Haus. Rein nach dem Buchstaben hättest Du wahrscheinlich mit Deiner Argumentation - dank der Formulierung der Schätzung - eventuell eine Chance.
Nun, der Carport ist freistehend auf der Parzelle und ohne Haus kann er durchaus einen Wert haben. Der Nachbar hat auch eine separate Doppelgarage gebaut und hat sie vermietet. Somit muss ja der Carport nicht zwingend zum Haus gehören....könnte sogar umparzeliert werden (macht nicht unbedingt Sinn, aber könnte).

 
Hallo

Wo ist denn das Dachwasser des Carportes angeschlossen?

Versickert dies? oder an der Mischabwasser- oder Regenabwasserleitung?

Gruss

Femianto

 
Salü

Wir haben einen Wasseranschluss dort und Strom, mehr nicht. Deshalb wär ich einverstanden mit den Wasseranschlussgebühren, aber nicht Kanalisation. Es wird alles versickert dort, es gibt keinen anschluss an die Kanalisation

 
Hallo Lukas

Sobald Ihr einen Wasseranschluss habt, wird es meiner Meinung nach schwierig. Trotzdem würde ich im Sinne einer Wiedererwägung einen Brief an die Gemeinde schreiben und alle Fakten auflisten. Der Wasserhahn würde ich auch angeben, aber nur Bewässerungszwcke angeben und nicht Autowaschen!

Gruss

Femianto

 
Ich sehe eigentlich keine Chance für Dich. Wenn ein Wasseranschluss vorhanden ist muss auch das Abwasser wohin. Und auch für die Versickerung können der Allgemeinheit (Gemeinde) Kosten entstehen.

Aus meiner Erfahrung bei einer Gemeinde ist klar, wo ein Wasseranschluss (mit der entsprechenden Gebühr) ist auch die Anschlussgebühr Abwasser zu erheben. Anders sähe es aus, wenn kein Wasseranschluss vorhanden wäre.

 

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