Hallo zusammen
Seit längerem bin ich mich ein wenig am umsehen nach Bauland. So komm ich immer wieder zum Punkt, dass ich die Ausnützungsziffer prüfe.
Vor längerem hatte ich mir mal ein Grundriss gezeichnet, welcher evtl. für uns interessant wäre. Dieser hat sicherlich noch nicht den letzten Schliff erfahren und einige Dinge wie z.b. Raumhöhen, Fensterteilungen usw. stimmen nicht...
Nun aber habe ich eine Frage zur Berechnung der BGF (Gemeinde Schönenwerd, SO):
In der kantonalen Bauverordngung Kt. SO steht (§34 Abs.3):
Als anrechenbare Bruttogeschossfläche gilt die Summe aller an die Geschosszahl anzurechnenden Geschossflächen, einschliesslich der Mauer- und Wandquerschnitte. Geschosse, welche nur zum Teil über dem gewachsenen oder tiefer gelegten Terrain liegen, zählen nur soweit zur anrechenbaren Bruttogeschossfläche, als sie am Hang mehr als 1,5m und in der Ebene mehr als 1,2m über dieses hinausragen (vgl. Anhang III, 2).
Wenn wir nun davon ausgehen, dass das Gebäude auf ebenem Geländer zu stehen kommt heisst das doch, dass die Aussenmasse des Gebäudes, pro Stockwerk zusammengezählt, die Brutto-Geschossfläche ergeben? Also somit inkl. 2xTreppenhaus, Garage, Reduit etc??
Dann würde ich bei diesem Grundriss auf 199.15m2 exkl. Garage kommen?
Danke und Gruss
Jürg
EG A3.pdf
OG A3.pdf
Ansicht Büroseite A3.pdf
Seit längerem bin ich mich ein wenig am umsehen nach Bauland. So komm ich immer wieder zum Punkt, dass ich die Ausnützungsziffer prüfe.
Vor längerem hatte ich mir mal ein Grundriss gezeichnet, welcher evtl. für uns interessant wäre. Dieser hat sicherlich noch nicht den letzten Schliff erfahren und einige Dinge wie z.b. Raumhöhen, Fensterteilungen usw. stimmen nicht...
Nun aber habe ich eine Frage zur Berechnung der BGF (Gemeinde Schönenwerd, SO):
In der kantonalen Bauverordngung Kt. SO steht (§34 Abs.3):
Als anrechenbare Bruttogeschossfläche gilt die Summe aller an die Geschosszahl anzurechnenden Geschossflächen, einschliesslich der Mauer- und Wandquerschnitte. Geschosse, welche nur zum Teil über dem gewachsenen oder tiefer gelegten Terrain liegen, zählen nur soweit zur anrechenbaren Bruttogeschossfläche, als sie am Hang mehr als 1,5m und in der Ebene mehr als 1,2m über dieses hinausragen (vgl. Anhang III, 2).
Wenn wir nun davon ausgehen, dass das Gebäude auf ebenem Geländer zu stehen kommt heisst das doch, dass die Aussenmasse des Gebäudes, pro Stockwerk zusammengezählt, die Brutto-Geschossfläche ergeben? Also somit inkl. 2xTreppenhaus, Garage, Reduit etc??
Dann würde ich bei diesem Grundriss auf 199.15m2 exkl. Garage kommen?
Danke und Gruss
Jürg
EG A3.pdf
OG A3.pdf
Ansicht Büroseite A3.pdf