Beschädigte Platten und Fugen durch Feuchtigkeit in den Wänden im Badzimmer

Samu2010

Mitglied
30. Okt. 2012
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Hallo

Wir wohnen seit fast fünf Jahren in einem neuen Einfamilienhaus. Das Haus wurde von einer Generalunternehmung gebaut. Diesen Sommer haben im Badzimmer defekte Fugen und Plattenrisse endeckt. Generalunternehmung hat den Schaden angesehen und meinte es sei Abnutzung. Der Plattenleger sagt, es könnte Gips sein. Wir haben erfahren, dass Gips im Nassbereich nicht verwendet werden sollte, da es schnell Wasser aufnimmt. Alle sagen, dass die Platten an den Wänden entfernt werden müssen und nach Trockung dann wieder mit Platten verlegt werden sollten. Ich habe es als Wasserschaden bei der Versicherung angemeldet. Der Versicherungsexperte hat Gips hinter den Platten festgestellt. Nun meint die Generalunternehmung, dass hätte der Plattenleger vorher melden sollen.

Wie würdet ihr hier vorgehen? Wer muss den Schaden übernehmen? Danke für eure Antworten im voraus.

 
Hallo Samu2010

Was verstehst Du unter Gips?

Gipsputz? Gipskartonplatten?

Man kann durchaus Gipsputz in Bädern verwenden... muss aber nicht. Wenn doch, so ist dies vor verlegen von Fliesen entsprechend abzusperren....damit eben im Schandensfall kein Wasser eindringen kann. Das ist dann aber aus "Richtung Badinnenraum" zu sehen.... wenn irgendwo eine Leitung defekt ist, oder Kondensat an einer Leitung entsteht, dann wird der Gipsputz eben von hinten durchfeuchtet.

Man muss also die Ursache finden um zu sehen, wer letztlich Schuld hat. Der Plattenleger hätte natürlich, wenn es Gipsputz wäre, die Grundierung auftragen müssen...wenn sie denn ausgeschrieben und beauftragt wurde. Falls nicht, liegt schon eine Teilschuld beim GU. Trotzdem hätte der Plattenleger eine Abnahmung erstellen müssen, wonach er ohne weitere Vorarbeiten die Arbeitsausführung ablehnt. Dann wäre der GU am Zug gewesen.

Sofern sich der Schaden im Duschbereich befände, hat es ggf. noch etwas mit falscher oder unzureichender Abdichtung in dieser speziellen Zone zu tun.

 
Hallo Samu2010

Der GU hat die Gesamtverantwortung da er dein Vertragspartner ist. Wenn es nun knapp 5 Jahre sind, dann liegt es noch in der Gewährleistung für versteckte Mängel, vorausgesetzt der Vertrag bezieht sich auf die SIA 118. Ebenfalls ist im Vertrag zu Prüfen wann der GU die Gewährleistung abtritt. Danach ist zu prüfen (gegebenfalls vom GU vorlegen lassen) welcher Putz den Ausgeschrieben war. Dann sofort Eingeschriebene Briefe über Mangelfeststellung an GU, Gipser und Plättlileger versenden. Als nächstes ein Gutachter bestellen, der den Schaden detailliert begutachtet. Denn Du bist bei diesem Mangel in der Beweispflicht (wechselt nach der 2 jährigen Abnahme).

Dies alles sollte sehr schnell und Fachkundig gemacht werden, da eventuell Fristen weglaufen.

Gruss Bauprofi

 

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