Hallo zusammen
Nach gründlicher Reinigung der Fenstergläser haben wir nebst Kratzern auf den Gläsern auch Beschädigungen innerhalb der Isolierverglasung entdeckt. Die aussenseitigen Kratzer wurden grundsätzlich abgewiesen, weil diese durch andere Handwerker und die Reingung entstanden sein könnten.
Die innenseitigen Lufteinschlüsse (produktionsbedingt) und Körner sind im Glas selbst (siehe auch beil. Bilder). Von 24 Fenster weisen 16 Fenster, also zwei Drittel, solche innenliegenden Beschädigungen auf. Die Lufteinschlüsse in Form von Kapilaren sind zwischen 1.5 mm und 12 mm lang und die eingeschlossenen schwarzen Körner haben einen Durchmesser bis 1.5 mm. Diese befinden sich teilweise im Randbereich aber auch in der Glasmitte. Diese sind aus 3 m Distanz bei normalen Lichtverhältnissen von blossem Auge gut zu erkennen.
Dass bei den aussenseitigen Kratzern der Fensterlieferant jegliche Garantieleistung ablehnt, ahnten wir. Was aber für uns überraschend war, ist, dass er bei den innenseitigen, eindeutig bei der Glasproduktion entstandenen Beschädigungen, gleichfalls etwelche Garantieleistungen ablehnt. Er behauptet, diese seien minimal und stellen gemässs der SIGaBNorm keinen Reklamationsgrund dar, liegen also in der Toleranz. Ist diese Toleranz wirklich so gross definiert?
Es macht uns stutzig, dass zwei Drittel der Gläser solche Beschädigungen aufweisen, hingegen beim Nachbarn, welche identische Fenster hat, nur deren 2 Gläser mit kleineren Fehlern als bei uns betroffen sind.
Auch sind die Fenster nicht 08 15 sondern stellen ein hochwertiges hochpreisiges Produkt des Lieferanten dar, wo die Gläser fest mit dem Rahmen verklebt sind, was auch der Ersatz kompleter Flügel zur Folge hat. Darf man bei solchen Produkten nicht eine bessere Qualtiätskontrolle erwarten?
Viele Grüsse
Resi
Nach gründlicher Reinigung der Fenstergläser haben wir nebst Kratzern auf den Gläsern auch Beschädigungen innerhalb der Isolierverglasung entdeckt. Die aussenseitigen Kratzer wurden grundsätzlich abgewiesen, weil diese durch andere Handwerker und die Reingung entstanden sein könnten.
Die innenseitigen Lufteinschlüsse (produktionsbedingt) und Körner sind im Glas selbst (siehe auch beil. Bilder). Von 24 Fenster weisen 16 Fenster, also zwei Drittel, solche innenliegenden Beschädigungen auf. Die Lufteinschlüsse in Form von Kapilaren sind zwischen 1.5 mm und 12 mm lang und die eingeschlossenen schwarzen Körner haben einen Durchmesser bis 1.5 mm. Diese befinden sich teilweise im Randbereich aber auch in der Glasmitte. Diese sind aus 3 m Distanz bei normalen Lichtverhältnissen von blossem Auge gut zu erkennen.
Dass bei den aussenseitigen Kratzern der Fensterlieferant jegliche Garantieleistung ablehnt, ahnten wir. Was aber für uns überraschend war, ist, dass er bei den innenseitigen, eindeutig bei der Glasproduktion entstandenen Beschädigungen, gleichfalls etwelche Garantieleistungen ablehnt. Er behauptet, diese seien minimal und stellen gemässs der SIGaBNorm keinen Reklamationsgrund dar, liegen also in der Toleranz. Ist diese Toleranz wirklich so gross definiert?
Es macht uns stutzig, dass zwei Drittel der Gläser solche Beschädigungen aufweisen, hingegen beim Nachbarn, welche identische Fenster hat, nur deren 2 Gläser mit kleineren Fehlern als bei uns betroffen sind.
Auch sind die Fenster nicht 08 15 sondern stellen ein hochwertiges hochpreisiges Produkt des Lieferanten dar, wo die Gläser fest mit dem Rahmen verklebt sind, was auch der Ersatz kompleter Flügel zur Folge hat. Darf man bei solchen Produkten nicht eine bessere Qualtiätskontrolle erwarten?
Viele Grüsse
Resi