Beseitungsrevers für das reservierte Haus

nailalin

New member
03. Mai 2021
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Guten Abend,

Wir haben vor einer Woche ein Haus in Aargau reserviert, welches uns sehr gefällt. Bei den Detailunterlagen, die wir verlangt haben, steht nun ein Beseitigungsrever im Grundbuch. Dieser Betrifft die Dorfstrasse, die soweit ich weiss vom Kanton administriert wird. Nun kann es sein, dass die Strasse verbreitet wird und wir ein Teil unserer Grünfläche vor dem Haus verlieren. Unser Garten schaut aber auf die andere Seite und wäre nicht vom Beseitigungsrever betroffen.

Wie würdet ihr in einem solchen Fall vorgehen? Wie oft passiert es, dass dieser Beseitungsrevers effektiv eingelöst wird?

 
Ich kenne mich hiermit nicht aus, habe jedoch den Eindruck, dass du den Revers höchstwahrscheinlich nicht “entfernen” kannst vom Grundbucheintrag. 
 

Du könntest ja bei der Gemeinde anfragen, wie die Planung aussieht bezüglich besagter Strasse. 
 

Wenn du im relevanten Bereich nichts baust, musst du (falls die Strasse verbreitert wird) auch nichts beseitigen. So ersparst du dir zukünftige Kosten. 
 

Wäre die interessantere Frage nicht, ob damit ein Teil deiner Parzelle abgetreten wird? Wie wird dies entschädigt? Wie oben erwähnt, würde ich bei der Gemeinde anfragen. 

 
Das ist völlig normal, haben und hatten wir auch, im aktuellen Bau sowie auch im alten Haus/Grundstück. Allerdings haben und hatten wir es immer mit Quartierstrassen zu tun. Da ist das Revers m. E. höchstens noch ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Heute baut man in den Quartieren ja Strassen eher ab als aus.

Aber wie gross die Gefahr ist, dass eine Kantonsstrasse verbreitert wird, kann ich nicht beurteilen. Ganz sicher ist, dass Du den Grundbucheintrag nicht los werden kannst. Was gäbe es denn zu beseitigen, sofern das Revers zur Ausführung käme? Ich dachte (kann mich aber täuschen), dass solche Einträge nur gemacht werden, wo es auch tatsächlich etwas zu beseitigen gäbe, oder auch z.B. (Pflicht-)Parkplätze verlegt werden müssten. Bei uns steht z.B. explizit, dass es um die Gartenmauer geht, welche auf der Grundstückgrenze zum Trottoir steht.

 
Hallo Nailalin

Es muss irgendwo festgehalten sein, auf was sich der Beseitigungsrevers bezieht. Es muss nämlich ein Bauteil innerhalb des Strassenabstandes oder der Baulinie gelegen haben, als dieser erstellt wurde. Normalerweise macht man das ja nur, wenn man davon ausgeht, dass der Strassenausbau in den nächsten Jahren unwahrscheinlich ist....

Der Kantonsingenieur bzw. das Tiefbauamt des Kanton Aargau sollte Dir aber Auskunft darüber geben sollen, ob und mit welchem Zeithorizont ein Ausbau anstehen könnte.

Gruss

Urs Tischhauser

 

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