Besonderes Gebäude: Schwimmteich

Feminato

Mitglied
07. Dez. 2007
207
0
0
Hallo

Wir wohnen im Kanton Zürich, massgebend für uns ist also des PBG sowie die BZO der Gemeinde.

Wir würden geren einen Schwimmteich so nahe als möglich zur Strasse bauen. Gemäss BZO muss ein Abstand von 3.50m eingehalten werden.

Wie ist es mit der Flachwasserzone (ca. 20 cm Tiefe)? Gemäss Auskunft Gde muss auch diesbezüglich der Abstand eingehalten werden. Ist das nicht ein wenig übetrieben?

Weiss jemand Rat?

Gehört die Flachwasserzone zum Bauwerk "Schwimmteich" oder darf es wie ein Dach über den Grenzabstand hinausreichen?

Besten Dank für allfälligen Rat

Feminato

 
Ich würde die Frage mal anders an die Gemeinde richten und zwar, du möchtest gerne ein kleines Biotop anlegen mit ca. 20cm tiefe. Wie nah darfst du an die Grenze gehen?

 
Ohne die genaue Situation zu kennen, würde ich behaupten das Problem ist die Baulinie. Evt. könnte man mit der Gemeinde etwas dealen...bsp. Beseitigungsrevers (Rückbau auf eigene Kosten) falls die Strasse verbreitert werden muss.

 
Hallo untouchable

Das Problem ist nicht die Baulinie sondern der Strassenabstand (Bestimmung schärfer als Baulinie). Beseitigungsrevers wurde schon angesprochen, haben aber kein Musikgehör ....

Gruss

Feminato

 
Wo genau die Grenze des Bauwerks "Schwimmteich" ist, bleibt wahrscheinlich sowieso Interpretationssache.Bei der Dichtung des Teiches liegt eventuell etwas Spielraum.

Ist der Teich mit einer Folie abgedichtet und liegt diese auch unter der Flachwasserzone so gehört diese zum Bauwerk.

Ist der Teich in der Flachwasserzone z. B. mit verdichtetem Baugrund abgedichtet, so kann man meiner Meinung nach den Schwimmbereich von der Flachwasserzone trennen.Abstand von 3.5m in diesem Fall ab Schwimmbereich.

Gruss

dad2442

Motto: Ordnung ist das halbe Leben - der Rest ist Suchen

 

Statistik des Forums

Themen
27.482
Beiträge
257.631
Mitglieder
31.765
Neuestes Mitglied
dianastew