Bestandesaufnahme bei Rissen

Cés

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25. Juni 2008
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Hallo Zusammen!

Hätte mir nie gedacht, dass ich mal was ins Forum schreiben müsste......!/emoticons/default_smile.png

Also, die Sache ist so. Wir bauen zusammen mit einem befreundeten Paar 2 Einfamilienhäuser, durch die Garagen getrennt mit einer Zivilschutzanlage unter den Garagen! Jetzt haben wir eine Einsprache zu verzeichnen! Die Besitzerin des Hauses auf dem Nachbargrundstück verlangt eine Bestandesaufnahme der Risse ihrer Fassade, weil die jetzigen Risse bei früheren Bautätigkeiten in der Nachbarschaft entstanden seien. Das Haus in der direkten Nachbarschaft schätze ich auf ca. 30 Jahre.

Wie müssen wir vorgehen?/emoticons/default_additional/70.gif Wer macht diese Bestandesaufnahme? Wer trägt die Kosten? Macht eine Bestandesaufnahme im Winter Sinn? (Risse sind doch im Sommer grösser, oder?) Wie lange hat die Bestandesaufnahme Gültigkeit?

Ihr seht, ihr seid gefordert. Besten Dank für eure Inputs.

 
Die Nachbarin hat das Recht auf einem Rissprotokoll zu bestehen. Dieses wird mit dem Gemeindeammann als Amtsperson aufgenommen. Die Kosten muss die Nachbarin übernehmen. So können spätere Konflikte vermieden werden. Es ist egal, ob dieses im Sommer oder Winter gemacht wird, so oder so... vor Baubeginn.

Es gibt dazu noch ein interessanten Gerichtsentscheid welcher die Komplexität der Sache offenlegt: Eidgenössische Schätzungskommission Kreis 10

Gruss

Bauexperte

 
Die Kosten muss die Nachbarin übernehmen.
Ist das so? Bei uns hat damals auch einer der Hausbesitzer am Hang hinter uns ein Rissprotokoll verlangt, das aber wir bezahlen mussten (CHF 780.-- von uns und der gleiche Betrag vom Nachbar, der neben uns mit demselben GU baute). Den Ablauf organisiert hatte das Bauamt unserer Gemeinde mit unserem GU, damit hatten wir nichts zu tun. Aber dass wir die Kosten tragen mussten, habe ich nicht verstanden (und tu es eigentlich auch heute noch nicht /emoticons/default_rolleyes.gif...)

 
Hallo Zusammen

Wir haben mit unserer Nachbarin gesprochen und sind übereingekommen, dass wir selbst ein Rissprotokoll erstellen. Das Protokoll mit Fotos wird vor Baubeginn gemacht. Unsere Nachbarin hat noch kurz Rücksprache genommen mit unserer Bauversicherung und die haben bestätigt, dass etwelche Risse bezahlt werden.

Tipp: Zusammensitzen und Ausdiskutieren löst einige Probleme.

Einsprache beseitigt! Bald ist Baubeginn!/emoticons/default_smile.png

 
Guten Tag Bauexperte

Auch meine zukünftige Nachbarin verlangt ein amtliches Rissprotokoll und hat zudem ein Baurechtsentscheind verlangt. Leider ist der Link mit dem Entscheid der Eidgenössischen Schätzungskommisson nicht mehr aktiv.

Mein Architket bestätigete mir, dass wir die Kosten für ein Rissprotokoll selber tragen müssen!

Wo steht geschrieben, dass der Nachbar die Kosten selber tragen muss?

Merci und Gruss

Southwest

 
Bleibt noch anzufügen, dass ich noch nicht weiss wie der Baurechtsentscheid aussieht.

 
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