Mit regelwidrig meine ich illegal - sprich ohne Baubewilligung.
Es handelt sich hier um eine Sichtschutzwand, ca. 2 m hoch in einem Abstand zur Grenze vom Nachbarn von ca 50 cm.
Im Grunde wäre die gesamte Nachbarschaft froh, wenn diese Wand noch einen halben Meter höher wäre und man zusätzlich einen Deckel drauf machen würde.
Aber die Besagte Partei hat diese Wand eben unrechmässig aufgestellt und behauptet nun auch noch, dass sie durch die Rasenansaat des Nachbarn beschädigt wurde. Es gibt sogar einen Gartenbauer, der diese unhaltbare Anschuldigung unterstützt. Nun hat diese Partei Schadenersatz verlangt (mit anwaltlichem Schreiben) ohne mit anderen Nachbarn vorab zu reden. Die Gemeinde hat festgestellt, dass die Wand nicht rechtens ist und auch den Rückbau verfügt. Jetzt will dieser Nachbar plötztlich einen Vergleich, um die Wand stehen lassen zu können.
Das "Problem" ist, dass diese Leute mit der Wand eine solche auch im Geist haben müssen. Gegen jedes kleinste Detail im gesamten Quatier wird Einspruch eingelegt mit den fadenscheinigsten Vorwänden. Diese Leute wandern mit Schreibmappe und Kamera "bewaffnet" durch jeden Rohbau, wenn niemand auf der Baustelle ist.
Die Gemeinde will nur ihren eigenen Frieden und behauptet immer, dass bei denen alles Okay sei. Auf schriftliche Nachfrage muss man dann aber doch eingestehen, dass die Leute sich an kaum eine Regel halten. Da werden Abwassersammler überbaut, die Geschossjöhe nicht eingehalten, das Tor zur Garageneinfahrt (Maschendrahtzaun) über die Strasse geöffnet und somz dioe Strasse abgesperrt. Aber die Gemeinde geht nicht dagegen vor, wohl weil es zuviel Stress bereiten würde.
Jetzt wird behauptet, die Wand hätte - auch wenn sie illegal errichtet wurde - Bestandschutz, weil sich schon ein Jahr steht! Natürlich hat man diese Aussage nur mündlich gemacht! Ich gehe davon aus, dass man jetzt mal vorfühlt, bei welcher Partei der Widerstand grösser und somit unangenehmer wird!
Ich bin schon am überlegen, ob man nicht auch mal deine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde richten sollte. Dinge die dem einen verwehrt werden (weil "in der Regel nicht zulässig") werden einem anderen ohne zögern genehmigt. Aber das ist auch wieder ein anderes Thema.
Mit der Gemeinde und diesem einen Nachbarn hat man wirklich seine Freude!! Es könnte sooo schön bei uns sein! Der eine oder andere Nachbar denkt wegen solchen Sachen schon über einen Verkauf nach! Und dass kann es ja wohl wirklich nicht sein!
Gruss