Bestandschutz für regelwidrige Bauten

MEC

Mitglied
02. März 2011
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Hallo Zusammen

Ich habe sowohl im Forum als auch bei Google gesucht aber bin nicht wirklich fündig geworden. Zur Frage:

Kann mir jemand sagen, ob es für regelwidrige Bauten einen Bestandschutz gibt, wenn diese Baute eine bestimmte Zeit besteht? Wenn dem so ist - wieviel Zeit muss vergehen, bis man sich damit abfinden muss?? Und wo kann ich das nachlesen??

Die ganze Geschichte zu erzählen, würde hier den Rahmen hier sprengen. Ein Anwalt wäre sicher die richtige Anlaufstelle. Aber soweit will ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gehen :)

En Gruäss Und danke für sachdienliche Hinweise

 
[SIZE=10.5pt]Nimm dir diese Zeit doch das nächste Mal, wenn du möchtest dass andere sich Zeit nehmen auf deine Frage eine Antwort zu finden. Denn deine ist nicht so klar wie du beim schreiben wohl dachtest... /emoticons/default_smile.png[/SIZE]

[SIZE=10.5pt]Trotzdem nehme ich einfach mal an, dass du mit regelwidrig einen Bau ohne Baubewilligung meinst? Denn ist ein Bau bewilligt obwohl er mit einem Ecken das Baurglement verletzt, ist es kein Illegaler Bau mehr! Vorsätzliche Irreführung der Behörden wäre natürlich wieder ein anderes Thema...[/SIZE]

[SIZE=10.5pt]Also, für solche Bauten wie oben beschrieben gibt es diesen "Schutz" wie du ihn nennst nicht! Zu schützen wären ja die Mitmenschen vor solchen illegalen Gebäuden, und nicht die Bauten für sich, nur weil eine gewissen Zeit lang kein Kläger zugegen war! [/SIZE]

[SIZE=10.5pt]Das ein Gebäude ohne Bewilligung nun aber abgerissen werden muss heisst das trotzdem nicht, ein nachträgliches Baugesuch kann immer eingereicht werden. Dies muss dann von den Baubehörden auch bewilligt werden, falls es das Baureglement nicht verletzt![/SIZE]

[SIZE=10.5pt]Etwas anderes sind zum Beispiel Bäume, die zu nahe an die Grenze gepflanzt wurden. So darf ein hochstämmigen Baum im Kt Bern nach drei Jahren stehen bleiben, auch wenn er die gesetzliche Distanz von 5 Meter zur Grenze nicht eingehalten wurde.[/SIZE]

[SIZE=10.5pt]liebs Grüessli, jomazi[/SIZE]

 
Mit regelwidrig meine ich illegal - sprich ohne Baubewilligung.

Es handelt sich hier um eine Sichtschutzwand, ca. 2 m hoch in einem Abstand zur Grenze vom Nachbarn von ca 50 cm.

Im Grunde wäre die gesamte Nachbarschaft froh, wenn diese Wand noch einen halben Meter höher wäre und man zusätzlich einen Deckel drauf machen würde.

Aber die Besagte Partei hat diese Wand eben unrechmässig aufgestellt und behauptet nun auch noch, dass sie durch die Rasenansaat des Nachbarn beschädigt wurde. Es gibt sogar einen Gartenbauer, der diese unhaltbare Anschuldigung unterstützt. Nun hat diese Partei Schadenersatz verlangt (mit anwaltlichem Schreiben) ohne mit anderen Nachbarn vorab zu reden. Die Gemeinde hat festgestellt, dass die Wand nicht rechtens ist und auch den Rückbau verfügt. Jetzt will dieser Nachbar plötztlich einen Vergleich, um die Wand stehen lassen zu können.

Das "Problem" ist, dass diese Leute mit der Wand eine solche auch im Geist haben müssen. Gegen jedes kleinste Detail im gesamten Quatier wird Einspruch eingelegt mit den fadenscheinigsten Vorwänden. Diese Leute wandern mit Schreibmappe und Kamera "bewaffnet" durch jeden Rohbau, wenn niemand auf der Baustelle ist.

Die Gemeinde will nur ihren eigenen Frieden und behauptet immer, dass bei denen alles Okay sei. Auf schriftliche Nachfrage muss man dann aber doch eingestehen, dass die Leute sich an kaum eine Regel halten. Da werden Abwassersammler überbaut, die Geschossjöhe nicht eingehalten, das Tor zur Garageneinfahrt (Maschendrahtzaun) über die Strasse geöffnet und somz dioe Strasse abgesperrt. Aber die Gemeinde geht nicht dagegen vor, wohl weil es zuviel Stress bereiten würde.

Jetzt wird behauptet, die Wand hätte - auch wenn sie illegal errichtet wurde - Bestandschutz, weil sich schon ein Jahr steht! Natürlich hat man diese Aussage nur mündlich gemacht! Ich gehe davon aus, dass man jetzt mal vorfühlt, bei welcher Partei der Widerstand grösser und somit unangenehmer wird!

Ich bin schon am überlegen, ob man nicht auch mal deine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde richten sollte. Dinge die dem einen verwehrt werden (weil "in der Regel nicht zulässig") werden einem anderen ohne zögern genehmigt. Aber das ist auch wieder ein anderes Thema.

Mit der Gemeinde und diesem einen Nachbarn hat man wirklich seine Freude!! Es könnte sooo schön bei uns sein! Der eine oder andere Nachbar denkt wegen solchen Sachen schon über einen Verkauf nach! Und dass kann es ja wohl wirklich nicht sein!

Gruss

 
Hallo Mec

hast du dir schon ernsthaft überlegt (falls es dich betreffen sollte) dem Nachbar seine Wand bestehen zu lassen?

Falls es nicht stört (Schattenwurf, Aussicht ...) ist es doch wohl eine gute Lösung des Nachbars "Gesicht" nicht stetig sehen zu müssen!

Bei einem Vergleich würdest du ja sogar noch belohnt werden, ihn nicht anschauen zu müssen.

Viele Grüsse

ddhdrg

 
Würde mich interessieren was für einen Vergleich der Glaswandbesitzer anstrebt.
Seine Argumentation steht auf mehr als wackeligen Beinen.
Den würde ich im Regen bzw. hinter der Glaswand stehen lassen :)

P.S Ein Anwaltliches Schreiben kann jeder veranlassen. Egal ob im Recht oder nicht.

Gruss,
Thomas


Hausbau 2009 beendet.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Mec

hast du dir schon ernsthaft überlegt (falls es dich betreffen sollte) dem Nachbar seine Wand bestehen zu lassen?

Falls es nicht stört (Schattenwurf, Aussicht ...) ist es doch wohl eine gute Lösung des Nachbars "Gesicht" nicht stetig sehen zu müssen!

Bei einem Vergleich würdest du ja sogar noch belohnt werden, ihn nicht anschauen zu müssen.

Viele Grüsse

ddhdrg
Wie Du oben lesen kannst, würde das gesamte Quartier sogar am liebsten noch einen Deckel drauf machen *fg

Es geht dabei zum Glück in diesem Fall nicht um meine Grenze zu diesen Menschen ;-) Ich denke jedoch, dass denen mal aufgezeiogt werden muss, dass sie nicht alles machen können und der Wind auch mal ins eigene Gesicht blasen kann.

Noch ein Beispiel: Sie haben Einspruch gegen ein geplantes Dachfenster mit 0.5 m2 Fläche auf der Nordseite eingelegt, weil es dadurch zu Sonnenspiegelungen kommen könnte und dies zu Unfällen auf der Strasse führen würde. Diese "Menschen" haben jedoch selbst je 3 Dachfenster auf der Nord- und Südseite ihres Hauses.

Dieses Beispiel soll nur darlegen, warum wir (das gesamte Quartier) der Meinung sind, diese Menschen nicht mit Ihrem "Anliegen" durchkommen sollten. Sie werden sicher später etwas anderes erstellen, um den Sichtschutz wieder her zu stellen ;-)

 
Bei der Besitzstandsgarantie geht es um Fälle von altrechlichen Bauten, d.h. Bauten die entweder einmal rechtmässig erstellt wurden (gestützt auf eine Baubewilligung oder noch aus der Zeit ohne Baubewilligungspflicht), die jedoch nachträglich aufgrund einer Rechtsänderung den geltenden Plänen oder Vorschriften nicht mehr entsprechen. Gemeint ist im vorliegenden Fall wohl, ob eine unrechtmässig erstellte Baute durch Zeitablauf irgendeinmal "legalisiert" werden kann. Dies ist - entgegen der Auffassung der Vorredner - durchaus möglich, da in solchen Fällen die Bestimmungen über die Ersitzung des ZGBs auch im öffentlichen (Bau-)Recht zur Anwendung gelangen können. Demgemäss kann das Recht am Bestand einer Baute durch Zeitablauf ersessen werden. In der Rechtsprechung geht man davon aus, dass dies jedoch erst nach mehreren Jahrzehnten der Fall ist. Allerdings kann diese Zeitspanne auch wesentlich kürzer sein (wenige Jahre), wenn die Baubewilligungsbehörde von der unrechtmässig erstellten Baute Kenntnis hatte. Die vorliegende Zeitdauer von einem Jahr ist jedoch in jedem Fall zu kurz für eine Ersitzung.

Die Gemeinde hat wohl richtig gehandelt, da sie den Rückbau verfügt hat. Dies kann sie jedoch nur, wenn feststeht, dass die ohne Baubewilligung erstellte Baute nicht bewilligungsfähig ist. Könnte man sie nachträglich bewilligen, darf der Rückbau nicht verfügt werden. Sollten (weitere) Ungereimtheiten festgestellt werden, sind diese der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Reagiert die Gemeinde nicht auf darauf, bleibt die Möglichkeit gegen den Gemeinderat resp. allg. die Baubewilligungsbehörde eine Aufsichtsanzeige bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.

Gruss
Baurechtler




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Dieses Beispiel soll nur darlegen, warum wir (das gesamte Quartier) der Meinung sind, diese Menschen nicht mit Ihrem "Anliegen" durchkommen sollten. Sie werden sicher später etwas anderes erstellen, um den Sichtschutz wieder her zu stellen ;-)
Hmmm, willst du allen Ernstes einen Kleinkrieg nun Anfangen? Das wird nie ein Ende haben.

Auch wenn die ganze Geschichte seitens Dir, sich nach Stoff für eine Fernsehserie anhört, welches Ziel verflogst du denn?

Dem Nachbar auch mal ans Bein zu pinkeln? Wenn es dabei bleibt und du nachher für alle Zeiten glücklich bist, naja dann ok.

Anderer Vorschlag:

- Tut euch im Quartier zusammen und macht einen Termin mit der Gemeinde ab. Entweder ihr erreicht was, damit Ruhe einkehrt, oder du akzeptierst einen "leidigen" Nachbarn oder du ziehts weg.

 
Danke an den Baurechtler!!! Sein erster Beitrag in diesem Forum ist auch der erste, der meine Frage sehr umfassend beantwortet. Nochmals besten Dank! :)

Der Kleinkrieg wird schon seit ca. 4 Jahren einseitig betrieben! Und ein Kleinkrieg ist das mittlerweile leider auch nicht mehr. Es werden schon Steine aus der Dunkelheit von eben genau diesem Grundstück geworfen. Ist kein angenehmes Gefühl, wenn man im Dunkeln über die Strasse geht un man plötzlich eine Stein auf dem Asphalt neben sich aufschlagen hört. Ruhe wird es in dem Quartier wohl erst geben, wenn entweder alle Häuser geräumt sind und diese besagte Partei dort alleine wohnt. Oder aber man beginnt, sich zu wehren. Vielleicht hören diese Leute dann ja mal auf.

Aber wie gesagt, die Frage war nicht, ob wir den Schwanz einziehen und um des lieben Friedens willen, diese Leute agieren lassen, sondern ob es diese Besitzstandgarantie gibt, bzw. ob sie hier greifen kann. Denn die Gemeinde versucht genau damit Ihre Forderung für den Rückbau zurückzuziehen. Das damit die Gemeindebehörden wieder Ruhe haben (dann müssten sie sich nicht mit unangenehmen Rechtsstreitigkeiten rumärgern) - aber die betroffenen Anwohner haben das Nachsehen. Die von der Gemeinde anfänglich gesezte Frist zum Rückbau ist am Dienstag verstrichen. Die Holzwand steht noch immer.

Und diese Leute laufen noch immer mit Papier, Stift und Fotoapparat durch fremde Baustellen. Das muss ein Ende haben. Aber das muss hier nicht weiter diskutiert werden.

Danke

 

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