Bestehende variable Hypothek mit Pensionskassengeld reduzieren und später...

Marty6

Mitglied
07. Jan. 2010
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Hallo zusammen

Wir wohnen seit ein paar Jahren in unserem EFH und spielen nun mit dem Gedanken ein Ferienhaus zu bauen.

Da eine Bank in der Regel ein Ferienhaus lediglich zu 50% finanziert und keine PK und 3. Säule-Gelder verwendet werden können, frage ich mich ob nachfolgender Weg möglich wäre:

a) Reduktion der bestehenden variablen Hypothek auf dem selbst bewohnten EFH

/emoticons/default_cool.png Nach kurzer Zeit Erhöhung der Hypothek auf EFH zwecks Erhöhung des Eigenkapitals für das Ferienhaus

Hat dies eventuell jemand gemacht, geht dies ohne weiteres?

Gruss und schöne Ostern

Marty6

 
Gesetzlich geht das ohne weiteres, die PK Gelder müssen einfach in deinem selbstbewohnten Haus stecken (dort werden sie auch im Grundbuch eingetragen).

Vielleicht wird es nicht jede Bank mitmachen. Aber anderseits: solange du 20% Eigenmittel im Haus hast, plus die nötigen Eigenmittel für die Ferienwohnung, sowie beide Zinsen gut tragen kannst, warum sollte die Bank es nicht tun?

 
Die Problematik besteht ein wenig darin, dass wenn 2. Säulen-Gelder fürs Eigenheim eingesetzt werden, die Bank eine Pflicht hat, dass die Gelder eben ins Eigenheim fliessen (Umbau Eigenheim oder Amortisation). Wenn die Gelder zuerst für die Amortisation einigesetzt und anschliessend umgehend die Hypothek wieder erhöht wird, um ein Ferienhaus mit zu finanzieren, so hilft die Bank faktisch mit, eine Gesetztesumgehung zu vollziehen. Die Bank verletzt somit ihre Aufsichtspflicht (Gelder müssen ins Eigenheim fliessen).

Bezüglich Risiko (nebst Verletzung der Aufsichtspflicht) für die Bank ist noch ein weiterer Punkt nicht ausser acht zu lassen:

Nimmt man für die Bank und den Kunden den schlimmsten Fall an, d.h. eine Zwangsverwertung der Liegenschaft steht an, wird i.d.R. die Pensionskasse das eingesetzte PK-Geld wieder einfordern (durch den Erlös den die Verwertung ergibt). Grundsätzlich wird aber zuerst die Bank mit dem Erlös die Hypotheken zurückbezahlen. So weit so gut und kein Problem. ABER: Stellt sich im Verlaufe des Verfahrens heraus, dass die Bank dem Kunden die Hypothek zwecks Finanzierung eines Ferienhauses erhöht hat (sog. objektfremde Finanzierung), so wird zuerst die PK mit dem Erlös bedient und anschliessend erst die Bank. Folge: Unter Umständen ist zu wenig Resterlös da, um die bestehenden Hypotheken zu decken.

Darum werden gewisse Banken nicht auf dieses Vorgehen eintreten, da im Worst-Case ein gewisses Risiko betreffend Nichtdeckung der Hypothek besteht.

 

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