bestehendes haus kaufen

hansemann

Mitglied
03. Sep. 2010
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hallo

wir möchten als zweitkäufer einen schon bestehenden hausteil kaufen der knapp fünf jahre alt ist. der verkäufer will es verkaufen weil er anderswo arbeiten muss.

das haus würde uns in allen punkten eigentlich sehr gut gefallen so wie es ist und wir möchten lieber heute als morgen einziehen, müssen jetzt aber erst unsere finanzierungsmöglichkeiten abklären.

der verkäufer hat uns einen preis genannt, den wir angemessen finden, dennoch möchten wir wissen, ob und wieviel gewinn der verkäufer allenfalls macht - erfahren wir das irgendwo oder kann der verkäufer einfach verlangen was er möchte? das haus ist von einem makler geschätzt und für gut befunden worden.

vielleicht bin ich von natur aus ein wenig misstrauisch, schliesslich handelt es sich ja um eine grössere summe.

ist der gewinn beim erneuen hausverkauf irgendwo festgehalten und wird uns mitgeteilt, wieviel der verkäufer seinerzeit für den hausteil bezahlt hat?

neugierige grüsse hansemann

 
Der Gedanke ist verständlich, aber viel mehr müsste euch interessieren, ob mit dem Haus alles i.o. ist.

Ich würde ein Haus auf jedenfall von einem Bausachverständigen prüfen lassen auf Mängel. Wenn das Haus gut gebaut ist und den Marktwert hat, den der Makler beziffert, und ihr bereit seid zu zahlen, dann ist das so - egal ob dem Verkäufer Gewinn oder Verlust entsteht.

 
hallo nice nofret - ja natürlich kann es uns eigentlich egal sein ob der verkäufer gewinn oder verlust einfährt - dennoch fände ich interessant zu wissen, ob wir über den tisch gezogen werden mit dem preis oder nicht...wir kennen den makler der das haus geschätzt hat ürigens gut und das haus wurde in einem gemeinsamen entscheid geschätzt, also verkäufer und käufer waren einverstanden.

mit dem haus ist auch alles in ordnung, der bausachverständige hat das haus bereits besichtigt - soviel glück wie es aussieht macht halt einfach ein stück weit ungläubig - wir haben leider schon ganz andere dinge erlebt in der vergangenheit und deswegen sind wir sehr vorsichtig geworden.

dennoch wüsste ich gern, ob man als käufer z.b. auf dem grundbuchamt erfährt, welches der frühere bezahlte preis des verkäufers war...ist das in der schweiz kantonal geregelt oder auf bundesebene?

herzliche grüsse hansemann

 
Bestelle beim Grundbuchamt einen Auszug, den du ohnehin anschauen musst wegen möglichen Einträgen, z. B. Servituten. Ob der bezahlte Preis bekannt gegeben wird, sagt dir das Grundbuchamt.

Grüsse, buxer

 
dankeschön buxer für deine antwort. auf dem grundbucheintrag den wir durch den verkäufer des hauses erhalten haben damit wir unsere finanzierung mit der bank klären können, steht kein verkaufspreis drauf was vorher verlangt worden ist. auch der neue kaufpreis ist darauf nicht enthalten. aber ansonsten stimmen die einträge alle. dann werde ich mich an das grundbuchamt wenden.

gruss hansemann

die servituten sprich dienstbarkeiten sind darauf natürlich enthalten weil der verkäufer das so bestellt hat. vielleicht wäre es einfacher ein haus durch einen makler zu kaufen anstatt von privat dann wäre alles geregelt und man bräuchte sich keine sorgen zu machen, dass der andere einfach einen preis fordert, den er selber nie bezahlt hat.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tja nun...

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das haus ist von einem makler geschätzt und für gut befunden worden.

...wir kennen den makler der das haus geschätzt hat ürigens gut

vielleicht wäre es einfacher ein haus durch einen makler zu kaufen anstatt von privat dann wäre alles geregelt

ist das nicht ein Widerspruch an sich... entweder oder... und.. Makler bekommen eine passende Provision... je höher der Kaufpreis.. um so höher der Gewinn... und dem Makler ist es egal ob die Hütte das wirklich wert wäre... also bildlich gesprochen.. das hat nix mit Bauwissen zu tun... das ist ein reines Verkaufsgeschäft und nicht mehr. /emoticons/default_wink.png

 
Ich verstehe Dein Problem nicht. Es kann Dir doch absolut egal sein, wieviel der Verkäufer einmal für das Haus/Wohnung bezahlt hat.

Wenn Dir das Haus/Wohnung gefällt und Du bereit bist, den verlangten Preis dafür zu bezahlen, hat doch das Haus diesen Wert.

Wenn Du unsicher wegen allfälligen Mängeln bist, ziehe einen neutralen Berater hinzu. Der kostet zwar etwas, kann Dir aber sagen, ob das Haus den verlangten Preis wert ist.

Wenn es um die Gewinnsteuer geht, kannst Du vom Verkäufer eine Bestätigung verlangen, welche von der Gemeinde, in welcher die Liegenschaft liegt, ausgestellt wird, ob und wenn ja, wie hoch, die Gewinnsteuer ausfallen wird (Der Verkäufer muss in diesem Fall ein spezielles Formular ausfüllen. Hier drin gibt er den Preis der Liegenschaft an, den er mal bezahlt oder für den Bau aufgewendet hat, zuzüglich alle sonstigen Aufwendungen oder Investitionen und schlussendlich den mit Dir vereinbarten Verkaufspreis. Daraus errechnet die Gemeinde die allfällige Gewinnsteuer, welche dann auf der Bestätigung aufgeführt wird. Den ehemaligen Preis erfährst Du daraus aber auch nicht). Den vom Verkäufer einmal aufgewendeten Preis wird Dir, ausser dem Verkäufer, niemand verraten. Weder Gemeinde noch Grundbuchamt.

 
ich wollte nun nicht grade meine ganzen vorherigen erlebnisse mit maklern, hausverkäufern hier niederschreiben weil ich euch nicht mit seitenlangen erlebnissen langweilen wollte.

der makler, der vom verkäufer eingeschaltet worden ist um das haus zu verkaufen ist zufällig ein freund von uns (das wussten wir aber nicht)...und der verkäufer hat bevor er diesen makler eingeschaltet hatte versucht kurze zeit, das haus auf eigene faust loszuwerden. da dies nicht das erste haus ist das er verkaufen möchte und er bereits zwei häuser gekauft und nach relativ kurzer zeit wieder verkauft hat, wurden wir misstrauisch wegen des gewinns.

das andere ist, dass wir vor einigen jahren eine wohnung gekauft hatten und wie sich nachher herausgestellt hatte einen zu hohen preis bezahlt hatten, einerseits für die ausstattung und für die bauqualität aber halt eben einiges mehr (oder zuviel) bezahlt hatten als der vorkäufer, der daran nichts gemacht hatte - und sowas ärgert. deswegen dachte ich jetzt halt es sei im kanton zürich vielleicht anders und wir würden den erstpreis erfahren können, vielleicht hätte uns das bei unserer endgültigen entscheidung das haus zu kaufen geholfen.

 
@makassar: danke das kommt dem was ich wissen wollte jetzt ziemlich nahe. und natürlich hast du recht damit, dass wenn einem ein haus gefällt und man bereit ist den preis zu zahlen man es auch nehmen sollte. ich bin auch nicht unsicher wegen allfälliger mängel - was mich mehr stutzig macht ist, dass der mann schon das dritte haus nach kurzer zeit wieder verkauft...

gruss hansemann

 
>zufällig ein freund:

genau aus diesem grund (und weil es um viel geld geht) würde ich eine unabhängige schatzung machen lassen.

(ausser du willst das objekt unbedingt, und es ist dir wert).

eine unabhängige schatzung (um besten von einem gebäudeversicherungs-experten, der dies ebenfalls anbietet, oder ein kleines architekturbüro) kostet dich 700-1500.-

die arbeiten dann auch mit fakten, kantonalen vergleichstabellen, etc.

aber achtung: die schätzen den wirtschaftlichen wert, nicht den marktpreis (der kann locker 5 oder 6stellig höher (in seltenen fällen tiefer) sein).

comparis bietet noch vergleich/entwicklung der offerierten preise im markt der letzten vier jahre an.

aber eben: es sind nur die offerierten, nicht die tatsächlich bezahlten.

und steht auch nicht drin, wie lange die objekte ausgeschrieben waren

Alle Immobilien und Wohnungen - Wohnungssuche mit Comparis

 
hallo smart - das haus wurde offiziell von zwei von einander unabhängigen personen geschätzt, die beiden waren sich praktisch einig von daher haben wir schon ein gutes gefühl - wir vertrauen auch dem makler den der verkäufer hat, eben grade weil wir ihn schon x-jahre kennen. der preis ist auch ein absolut ortsüblicher preis das beobachten wir schon seit einiger zeit und von daher und von der lage her absolut nicht überrissen, auch die qualität und der ausbau des hauses gefällt uns - wir sind wirklich davon überzeugt, das gefunden zu haben was uns gefällt. das einzige was uns stutzi macht ist, dass der vekäufer bereits dreimal in kurzer zeit ein haus gekauft und wieder verkauft hat...auf unsere frage gibt er uns an, dass er einen neuen arbeitsort hat...und wir sind so misstrauisch dass wir denken, er mache dies aus gewinngründen.

danke für den tipp mit comparis.

gruss hansemann

 
Der Aufhänger für den Kaufpreis von anno damals könnte sein, dass Du ja die Gewinnsteuer zahlen müsstest, falls der Verkäufer dies der Gemeinde schuldig bleibt....

 
Aus eigener Erfahrung weise ich auf folgende Punkte hin: Nach dem Kauf kommt der Elektrokontrolleur (obligatorisch). Je nachdem, wie viel gebastelt worden ist, kostet es schnell ein paar Franken. Wenn die Heizung oder der Tank nicht mehr abgenommen sind, kommen grosse Ausgaben auf Euch zu. Vor allem aber: aufpassen bei der Grundstückgewinnsteuer. Wenn der Verkäufer diese nicht bezahlt, haftet ihr. Im Forum wurde bereits beschrieben, wie man sich absichern kann.

 
das mit der grundstückgewinnsteuer würde in den vertrag aufgenommen werden durch den makler, bis anhin haben wir uns noch nicht zum kauf entschieden und werden das haus noch ein zweites mal ansehen gehen und spüren wie wohl wir uns darin wirklich fühlen.

gebastelt wurde in dem haus nichts, die elektroinstallationen und die heizung sind alles in ordnung.

ich finde es toll, dass ihr alle punkte auflistet an die wir vielleicht nicht denken würden...wir halten euch auf dem laufenden zu was wir uns entschieden haben.

grüsse hansemann

 

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