Besucherparkplätze blockieren Garagenzufahrt

Claudia_1

Mitglied
30. Apr. 2009
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Hallo, wir haben folgendes Problem:

Wir haben in einer Überbauung eine Doppelhaushälfte gekauft und wohnen nun schon knapp ein Jahr darin. Die Überbauung besteht aus insgesamt 18 Doppelhaushälften und ist über eine gemeinsame Tiefgarage erschlossen. Wobei jedes Doppelhaus in der Tiefgarage eine DOPPELgarage, welche durch ein Gittertor vom Rest der Garage abgetrennt ist, hat. Nun müssen ja nach den Bauvorschriften auch Besucherparkplätze vorhanden sein... Unsere waren ursprünglich ausserhalb der Tiefgarage geplant. Dies wurde aber nicht genehmigt, sodass die Besucherparkplätze kurzerhand in der Tiefgarage realisiert werden mussten... Und dies hat der Architekt dann hinter unseren Garagenzufahrten gemacht, d.h. die Besucherparkplätze verlaufen parallel zum Garagentor. Das wär Grundsätzlich ja auch kein Problem, wenn damit nicht die Zufahrt zur Garage blockiert wär. Es ist nun die Situation, dass wenn jemand auf dem Besucherparkplatz hinter unserer Garage parkiert, wir nicht mit 2 Auto's in unsere Garage fahren können, bzw. kommen wir am morgen nicht mehr heraus...den Chef freut's... Kann mir jemand weiterhelfen gegen wen ich nun vorgehen muss? Den schwarzen Peter schieben sich nämlich nun alle Gegenseitig zu und keiner will verantwortlich sein :-(((. Ist nun der Architekt Schuld, weil er falsch geplant hat (er sagt er habe sich an die Normen gehalten) oder das Bauamt, weil es nicht richtig geprüft hat oder der GU, weil er die Pläne hätte prüfen müssen? Die Besucherparkplätze sind so schmal (1.80m), dass man darauf nicht parken kann ohne mindestens mit einem halben Rad über die Begrenzung zu kommen. Wir kommen schon mit einem Auto nur mit kurbeln und ewigem hin und her in unsere Garage, mit einem zweiten ist es unmöglich :-( wenn jemand auf dem Besucherparkplatz steht. Hat von euch irgendwer eine ähnliche Situation schon gehabt und kann mir weiterhelfen? Ich warte momentan auf die Abklärungen vom Bauamt, aber für mich sieht das nach Gemauschel zwischen Architekt und Bauamt aus... Danke euch vorab Claudia

 
Hallo Claudia

Lass Dir die Norm nennen und welchen Komforttyp sie gewählt haben.

Dann schauen wir weiter.

Gruss

Feminato

 
Kann mir jemand weiterhelfen gegen wen ich nun vorgehen muss? Den schwarzen Peter schieben sich nämlich nun alle Gegenseitig zu und keiner will verantwortlich sein :-(((. Ist nun der Architekt Schuld, weil er falsch geplant hat (er sagt er habe sich an die Normen gehalten) oder das Bauamt, weil es nicht richtig geprüft hat oder der GU, weil er die Pläne hätte prüfen müssen?
hallo,

du musst dich an den halten, bei dem du gekauft hast. Er hat die Gesamtverantwortung und wie er das weiter abwälzt ist sein Problem.

Wie war denn der Stand der Planung, als du gekauft hast? Falls du gekauft hast mit Garage innen, besucherparkplatz aussen, dann sollte das auch so ausgeführt werden.

Wenn nach dem Kauf nochmal die Pläne geändert werden müsste das mit dir abgesprochen und evtl der Preis angepasst werden.

Dein problem ist evtl, dass du das schon lange weisst und mit der Abnahme den geänderte Zustad akzeptiert hast. Da hättest du evtl schneller reagieren müssen, am besten bevor die letzte rate bezahlt wurde.

Ich würd zu einem Anwalt gehen und fragen, wie da jetzt noch die Aussichten sind.

Gruss

 
Danke erstmal für eure Antworten :)!

@Feminato

Ich werde Deinen Rat befolgen und mir die nötigen Auskünfte beim Architekten holen.

@mime7

Gekauft haben wir mit den eingezeichneten Besucherparkplätzen in der Tiefgarage, die Verkaufsdokumentation war aber mit den Besucherparkplätzen ausserhalb. Nachher ist man halt immer schlauer... Laut den Plänen hat das gar nicht so eng ausgesehen, aber in der Realität ist es halt leider anders :-(. Bei der Abnahme waren die Parkplätze noch nicht eingerichtet, wir sind im Dezember 2009 eingezogen und die endgültige Bauabnahme war im Sommer 2010. Da haben wir unseren Einwand bezüglich der Parkplätze durch den Vorstand unserer Eigentümergemeinschaft geltend machen lassen. Dieser wurde jedoch abgewiegelt, mit dem Hinweis das die SIA Normen eingehalten seien. Unser Vorstand hat das soo akzeptiert und das Protokoll unterschrieben...

Wir werden die Sache mit einem Anwalt anschauen, da wir davon ausgehen, dass das Bauamt das gar nicht hätte genehmigen dürfen. Am Donnerstag erfahre ich vom Bauamt mehr und dann muss ich sehen wie's weitergeht. Fakt ist einfach, wir können unsere Doppelgarage nicht als solche nutzen und kämpfen nun darum das die Besucherparkplätze da weg kommen, wir als Eigentümer eine Busse vom Bauamt erhalten, weil die geforderte Anzahl der Besucherparkplätze nicht vorhanden ist und die Busse dann der GU (Verkäufer) zahlen muss, da er die Pläne und den Bauantrag vom Architekten unterschrieben hat. Bin gespannt ob wir das durchboxen können...

@emil17

Die Häuser sind im Alleineigentum, die Tiefgarage ist im Miteigentum...

Danke euch :), LG Claudia

 
Tja ... schlechte Karten. Was habt Ihr denn für einen Vorstand? Die Eigentümergesellschaft hätte den Verwalter beauftragen müssen, das anzumahnen (Parkplätze nicht gemäss Plänen und so wie jetzt unbrauchbar). Als Miteigentümer seid ihr nun wohl an den Beschluss des Vorstandes (was ist das juristisch? Die Garagen sind im Miteigentum und da gibt es keinen Vorstand, sondern Eigentümerbeschlüsse) gebunden. Eventuell kann man da etwas machen (der Vorstand war nicht befung und den Planer in die Pflicht nehmen, der das verbrochen hat. Soo blöd ist die SIA nicht, dass unbrauchbare Parkplätze normgerecht sein können.

Ob das Bauamt das so hätte bewilligen dürfen oder nicht? Das wird schwer, dass die ihre eigene Bewilligung widerrufen. Auch sind die wohl nicht verpflichtet, von Amtes wegen zu prüfen, ob die Parkplätze wirklich benutzbar sind.

Falls gar nichts geht, müsst ihr in der nächsten Versammlung darauf drängen, das Problem so zu lösen, dass es nicht nur zu Euren Lasten geht.

Übrigens haften Planer für ihre Böcke. Eine Unterschrift unter einer Baueingabe heisst nicht, dass nun der Bauherr für jeden Planungsfehler haftet, das kann er mangels Wissen gar nicht und der Planer kriegt sein Honorar auch dafür, dass das, was geplant wird, funktioniert.

 
Insbesondere ist zu beachten, dass es für Parkplätze keine SIA-Normen gibt.

Parplätze sind in der VSS-Norm (Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute) definiert.

 
Hallo zusammen, ich bin einen Schritt weiter. Mit einer Woche Verspätung hatte ich heute den Leiter des zuständigen Bauamtes am Telefon. Er hat sich die Pläne angeschaut und mir meine Vermutung bestätigt, die Parkplätze sind zu schmal und hätten so nie realisiert werden dürfen. Weil, wenn sie breiter wären, hätte es keine Baugenehmigung gegeben, da wir dann nicht in unsere Garage fahren könnten. Egal wie, wir haben Recht und bekommen das ganze vom Bauamt nun sogar schriftlich /emoticons/default_ohmy.png. Damit ist zwar das Problem noch nicht behoben und wir müssen uns nun sicher einen Anwalt nehmen, aber unsere Voraussetzungen vor Gericht zu bestehen sind meiner Meinung nach ganz gut. Bin gespannt wie es weiter geht. Wenn ich das Schriftstück habe wende ich mich als nächstes an den GU, der darf das dann mit dem Architekten klären. Mein Ziel wär ja ne ausergerichtliche Einigung, aber der GU ist ein genauso sturer Vogel wie ich. Ich halte euch auf dem laufenden, diejenigen die es interessiert /emoticons/default_confused.png.

Alles liebe erstmal...

 
Schön, ein Etappensieg.

Um dich zu ernüchtern: Was Recht ist, sagt der Richter - erst nach gewonnenenm Prozess weisst Du, dass Du recht hattest.

Falls es zur Klage kommt: Nur einklagen, was man auch durchsetzen kann - bei einem Vergleich bleibst Du auf Deinen Anwaltskosten sitzen.

Viel Erfolg - vor dem Prozess meinen meistens beide Parteien "Recht" zu haben ... nachher oft keine mehr ...

 
Nur einklagen, was man auch durchsetzen kann - bei einem Vergleich bleibst Du auf Deinen Anwaltskosten sitzen.
Nun auch ein Vergleich kann positiv sein. Schliesslich haben sie für einen Parkplatz bezahlt den sie so nicht nutzen können und somit eine Wertverminderung darstellt. Sofern also die Wertminderung > Anwaltskosten ist, lohnt es sich.

 

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