Hallo, wir haben folgendes Problem:
Wir haben in einer Überbauung eine Doppelhaushälfte gekauft und wohnen nun schon knapp ein Jahr darin. Die Überbauung besteht aus insgesamt 18 Doppelhaushälften und ist über eine gemeinsame Tiefgarage erschlossen. Wobei jedes Doppelhaus in der Tiefgarage eine DOPPELgarage, welche durch ein Gittertor vom Rest der Garage abgetrennt ist, hat. Nun müssen ja nach den Bauvorschriften auch Besucherparkplätze vorhanden sein... Unsere waren ursprünglich ausserhalb der Tiefgarage geplant. Dies wurde aber nicht genehmigt, sodass die Besucherparkplätze kurzerhand in der Tiefgarage realisiert werden mussten... Und dies hat der Architekt dann hinter unseren Garagenzufahrten gemacht, d.h. die Besucherparkplätze verlaufen parallel zum Garagentor. Das wär Grundsätzlich ja auch kein Problem, wenn damit nicht die Zufahrt zur Garage blockiert wär. Es ist nun die Situation, dass wenn jemand auf dem Besucherparkplatz hinter unserer Garage parkiert, wir nicht mit 2 Auto's in unsere Garage fahren können, bzw. kommen wir am morgen nicht mehr heraus...den Chef freut's... Kann mir jemand weiterhelfen gegen wen ich nun vorgehen muss? Den schwarzen Peter schieben sich nämlich nun alle Gegenseitig zu und keiner will verantwortlich sein :-(((. Ist nun der Architekt Schuld, weil er falsch geplant hat (er sagt er habe sich an die Normen gehalten) oder das Bauamt, weil es nicht richtig geprüft hat oder der GU, weil er die Pläne hätte prüfen müssen? Die Besucherparkplätze sind so schmal (1.80m), dass man darauf nicht parken kann ohne mindestens mit einem halben Rad über die Begrenzung zu kommen. Wir kommen schon mit einem Auto nur mit kurbeln und ewigem hin und her in unsere Garage, mit einem zweiten ist es unmöglich :-( wenn jemand auf dem Besucherparkplatz steht. Hat von euch irgendwer eine ähnliche Situation schon gehabt und kann mir weiterhelfen? Ich warte momentan auf die Abklärungen vom Bauamt, aber für mich sieht das nach Gemauschel zwischen Architekt und Bauamt aus... Danke euch vorab Claudia
Wir haben in einer Überbauung eine Doppelhaushälfte gekauft und wohnen nun schon knapp ein Jahr darin. Die Überbauung besteht aus insgesamt 18 Doppelhaushälften und ist über eine gemeinsame Tiefgarage erschlossen. Wobei jedes Doppelhaus in der Tiefgarage eine DOPPELgarage, welche durch ein Gittertor vom Rest der Garage abgetrennt ist, hat. Nun müssen ja nach den Bauvorschriften auch Besucherparkplätze vorhanden sein... Unsere waren ursprünglich ausserhalb der Tiefgarage geplant. Dies wurde aber nicht genehmigt, sodass die Besucherparkplätze kurzerhand in der Tiefgarage realisiert werden mussten... Und dies hat der Architekt dann hinter unseren Garagenzufahrten gemacht, d.h. die Besucherparkplätze verlaufen parallel zum Garagentor. Das wär Grundsätzlich ja auch kein Problem, wenn damit nicht die Zufahrt zur Garage blockiert wär. Es ist nun die Situation, dass wenn jemand auf dem Besucherparkplatz hinter unserer Garage parkiert, wir nicht mit 2 Auto's in unsere Garage fahren können, bzw. kommen wir am morgen nicht mehr heraus...den Chef freut's... Kann mir jemand weiterhelfen gegen wen ich nun vorgehen muss? Den schwarzen Peter schieben sich nämlich nun alle Gegenseitig zu und keiner will verantwortlich sein :-(((. Ist nun der Architekt Schuld, weil er falsch geplant hat (er sagt er habe sich an die Normen gehalten) oder das Bauamt, weil es nicht richtig geprüft hat oder der GU, weil er die Pläne hätte prüfen müssen? Die Besucherparkplätze sind so schmal (1.80m), dass man darauf nicht parken kann ohne mindestens mit einem halben Rad über die Begrenzung zu kommen. Wir kommen schon mit einem Auto nur mit kurbeln und ewigem hin und her in unsere Garage, mit einem zweiten ist es unmöglich :-( wenn jemand auf dem Besucherparkplatz steht. Hat von euch irgendwer eine ähnliche Situation schon gehabt und kann mir weiterhelfen? Ich warte momentan auf die Abklärungen vom Bauamt, aber für mich sieht das nach Gemauschel zwischen Architekt und Bauamt aus... Danke euch vorab Claudia