Besucherparkplätze zu klein bzw. nicht zugänglich

Hesme001

Mitglied
18. Juni 2012
189
0
0
Hallo zusammen,

Bei uns wurden offenbar die Besucherparkplätze zu klein bzw. ohne ausreichende Zufahrtsmöglichkeiten geplant und realisiert:

P1 = 5,00 m x 2,30m

P2,3,4 sind nur über eine enge, steile Rampe erreichbar. Keine Wendemöglichkeit. Kein Befahrschutz für Grundstücke und Fusswege.

Gibt es genaue Vorschriften die so etwas regeln? Was sind die Folgen, wenn dagegen verstossen wird? (Ausser, dass man nicht darauf parken kann.)

Welche Massnahmen bzw. Kompensationen sind hier noch möglich bzw. zwingend?

Gruss,

Sven

Besucherparkplätze.png

 
Für Parkplätze gibt es die VSS SN 640 291a. Da sind die Parkplatzgrössen vorgeschrieben. Die minimale Länge bei PP welche im 90° Winkel angeordnet sind ist demnach 5.00m und die minimale Breite 2.35m. Da weichen Eure Parkplätze nur minim ab. Was jedoch nicht gut ist, ist der sogenannte "Wendeplatz", welcher viel zu klein ist.

 
Hallo,

Im Forum gab es mal die Parkfelder.pdf als Norm.

Gibt es auch eine Zufahrts- oder Wendeplatznorm?

Das Problem sind in der Tat nicht die Felder an sich sondern vor allem die Zugänglichkeit. Und: es ist jetzt alles fertig gebaut. Wie kann es nun weitergehen? Kann die Gemeinde verlangen, ansderswo Land zuzukaufen um Besucherparkplätze zu bauen?

Gilt die Nichtzugänglichkeit als Mangel und wir können, wenn nicht nachgebessert werden kann, den Kaufpreis für Besucherparkplätze erstattet bekommen? Wie hoch ist dieser?

Gruss,

Sven

Parkfelder.pdf

 

Anhänge

  • Parkfelder.pdf
    30,5 KB · Aufrufe: 392
Ja es gibt selbstverständlich auch für Wendeplatten eine Norm (gilt für LKW).

(siehe Bild im Anhang).

Für PW's wäre wohl einfach die Schleppkurve massgebend, so dass man von der Einfahrt vorwärts in den PP kommt und Rückwärts richtung weg rausfahren kann und anschliessend wieder Vorwärts den Weg rausfahren kann. Hier habt ihr allerdings etwas wenig Platz. Die Schleppkurven sind in der VSS 640198 enthalten. Bei PW's geht man von einem Aussenradius von ca. 7.80m aus.Soweit ich das sehe habt ihr da aber nur etwa 5m Platz. Frag doch mal den Architekten wie er da rein- und rausfährt? Vor allem der Parkplatz neben dem Weg?

SN640052.png

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo uster,

Vielen Dank für die VSS-Auszüge. Hast du die Schleppkurven-Norm auch?

Die beschrieben Fahrgassen gelten aber nur für "Grossgaragen", wo man nach dem Ausparken grad weiterfahren kann. Aber welche Abmessungen gelten denn, wenn man direkt erst einmal wenden muss?

Dem Architekten ist das übrigens völlig egal. Der parkiert ja nicht dort. /emoticons/default_sad.png

Gruss,

Sven

 
Das wäre das Bild, wo man daraus ableiten kann, wieviel Platz ihr haben müsstet um das Auto kehren zu können.

Schleppkurve_PW.JPG

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo uster,

Vielen Dank. Aber in so einer Überbauung gibt es natürlicherweise keine Kehrschleife. Die Frage wäre dann wieviel hin- und herrangieren ist noch zu tolerieren? 2-mal, 5-mal, 10-mal? Oder anders ausgedrückt: Wie gross ist der Raumbedarf für das "Rangierwenden"? 

Gruss,

Sven

 
Hallo,

das ist auch nicht die Meinung, dass ihr quasi einen "Kreisel" haben müsstet. Die Schleppkurve zeigt nur auf was für ein Radius (ca. 7.80m) das Auto in etwa benötigt.

Wieviel mal man manövrieren muss, ist meiner Meinung nach nicht vorgegeben. Aber mehr wie 2 mal vor und Zurück ist auf jedenfall unpraktisch und würde niemand so planen. Kann man denn auf Eurem "Wendeplatz" überhaup wenden? Das schein mir fast wichtiger, dass das Auto auf P2 überhaupt wieder raus kann. Der Platz ist ja nur ca. 5m (wenn ich das richtig interpretiere) und für den P2 daher viel zu klein. Auch P3 und P4 werden wohl wieder Rückwärts die Zufahrt zurückfahren müssen, da sie dort nicht wenden können.

Frage doch mal den Architekten wie das bei ihm auf dem Plan mit den Schleppkurven aussieht. Unser Architekt musste dies so bei den Eingabeplänen darstellen. Die Gemeinde hat bei einem PP auch darauf hingewiesen, dass er nur mit 2 mal Manövrieren benutzbar ist.

 
Hallo nochmal,

Kann mir jemand sagen, ob diese "Nichtzugänglichkeit" der Besucherparkplätze einen wesentlichen Magel im Sinne von SIA118 darstellt, der die Abnahme des Werkes verhindern kann? Im der Baubewilligung ist die Erstellung von 4 Besucherparkplätzen gefordert. Diese sind ja irgendwie da. Man kann sie nur nicht (gleichzeitig) benutzen.

 
Was meint denn die Gemeinde resp. allenfalls der Kanton dazu...die haben ja die Bewilligung erteilt.

Gruss,

Thomas

Hausbau 2009 beendet.

 
Hallo Thomas,

Die Gemeinde hat mich an das zuständige Ingenieurbüro weiterverwiesen. Dort will man den Sachverhalt nun überprüfen...

Die Frage ist für mich eben auch, was passiert, wenn dabei herauskommt, dass man gegen die Baubewilligung verstossen hat?

Gruss,

Sven

 

Statistik des Forums

Themen
27.514
Beiträge
257.817
Mitglieder
31.796
Neuestes Mitglied
charlottege