Hallo zusammen,
Bei uns wurden offenbar die Besucherparkplätze zu klein bzw. ohne ausreichende Zufahrtsmöglichkeiten geplant und realisiert:
P1 = 5,00 m x 2,30m
P2,3,4 sind nur über eine enge, steile Rampe erreichbar. Keine Wendemöglichkeit. Kein Befahrschutz für Grundstücke und Fusswege.
Gibt es genaue Vorschriften die so etwas regeln? Was sind die Folgen, wenn dagegen verstossen wird? (Ausser, dass man nicht darauf parken kann.)
Welche Massnahmen bzw. Kompensationen sind hier noch möglich bzw. zwingend?
Gruss,
Sven
Bei uns wurden offenbar die Besucherparkplätze zu klein bzw. ohne ausreichende Zufahrtsmöglichkeiten geplant und realisiert:
P1 = 5,00 m x 2,30m
P2,3,4 sind nur über eine enge, steile Rampe erreichbar. Keine Wendemöglichkeit. Kein Befahrschutz für Grundstücke und Fusswege.
Gibt es genaue Vorschriften die so etwas regeln? Was sind die Folgen, wenn dagegen verstossen wird? (Ausser, dass man nicht darauf parken kann.)
Welche Massnahmen bzw. Kompensationen sind hier noch möglich bzw. zwingend?
Gruss,
Sven