Besucherparkplätze

Tommy81

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30. Mai 2020
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Hallo Zusammen

habe eine Frage bezüglich Besucherparkplätze, sind zwingend Besucherparkplätze notwendig, wenn man vor der Garage Platz für 5 Autos hätte? Betrifft den Kanton Aargau 

 
Such mal im Baureglement deiner Gemeinde, wie die sog. "Ausstattung" aussehen muss. 
Das dürfte sich ungefähr so präsentieren (Beispiel aus einer anderen Gemeinde in einem anderen Kanton!). In diesem Fall zählen Garagenvorplätze nicht als Parkfeld.

Bildschirmfoto 2020-05-30 um 21.13.19.png

 
Danke Susann

habe nachgeschaut und nichts gefunden. Aber habe gehört ein Parkplatz wird beurteilt nach VSS Norm, was soll das genau bedeuten?

 
Die Normen der Schweizerischen Strassen- und Verkehrsfachleute VSS, darunter die Norm für "Parkieren - Angebot an Parkfeldern für Personenwagen", dienen als Berechnungsgrundlage für die Gemeinden. Du findest die Angaben in der Bau-Verordnung des Kantons Aargau unter § 43.

Du könntest die Norm natürlich kaufen, aber für dich macht das keinen Sinn bzw. ist es eigentlich nicht von Belang. Es sind die Gemeinden, die anhand dieser Norm 640 281 den Parkplatzbedarf berechnen und dann im Reglement bekanntgeben müssten. Hier das Beispiel von Lenzburg.

Warum fragst du nicht einfach bei deiner Gemeinde nach?

 
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Ja ich habe nachgefragt und es hiess 1 Parkplatz. Aber ein Nachbar der auch baut hat 1Parkplatz vor der Garageneinfahrt errichtet und ich kenne viele die haben die BesucherPP nur vor der Einfahrt??‍♂️
Würde es ja noch verstehen, dass ich eine Abgabe zahlen müsste wenn gar kein Platz vorhanden wäre, aber mit soviel Parkiermöglickeiten wie auf meinem Grundstück ist das unverständlich.

 
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Heisst das, du musst bereits Abgaben wegen des "fehlenden" Parkplatzes bezahlen? Wenn ja, hast du den oder Zuständige/n bei der Gemeinde schon mal zur Besichtigung eingeladen?

Im von mir geposteten Beispiel (einer anderen Gemeinde in anderem Kanton) wird explizit der Platz direkt vor der Garage genannt, quasi die Garageneinfahrt, und von der Zählung als Parkplatz ausgenommen.

Wenn du aber, wie du schreibst, 5 Parkplätze vor der Garage zur Verfügung hast, dann handelt es sich wohl eher nicht um 5 Mal Garageneinfahrt - ausser, du hast eine enorm breite Garage ;)  

 
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Ja wir bauen erst noch, aber das Garagentor ist 9.5m breit und nach vorne zur Strasse ca. 12m platz??‍♂️
Es geht ja um den Besuch der zu mir nachhause kommt, d.h wenn ich gehe geht auch mein Besuch, von daher weiss ich nicht was da blockiert sein sollte?

 
Wenn du erst zukünftig baust, verstehe ich nicht, warum dir dein Architekt, Bauleiter und/oder die Gemeinde keine genau Auskunft geben kann... "1 Parkplatz" sagt noch nichts über dessen Positionierung aus, da würde ich einfach nochmals nachhaken.

Aber grundsätzlich geht es bei Reglementen nur sehr selten darum, was du in deinem individuellen Fall mit deinen Gästen machst, sondern was die Vorschrift von dir verlangt  ;)  Ansonsten brauchst du eine Ausnahmeregelung, was bedeutet, dass du trotzdem wieder mit der Gemeinde reden musst...
 

 
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Hallo Tommy

Wenn ich Deinen Dialog mit Susann lese, werde ich auch nicht ganz schlau. Diese Frage sollte Dein Architekt problemlos beantworten können.

Grundsätzlich gibt es Gemeinden, welche möglichst ausreichend Parkplätze verlangen. Andere verbieten das Erstellen von Ihrer Meinung nach zuviel Parkplätzen. Schweizerischer Förderalismus in Reinkultur eben!

  • Ein Parkplatz nach VSS Norm bei einer 90° Parkierung zur Strasse hat bei einer Strassenbreite von 6.5m eine Breite von mind. 2.35 m aufzuweisen und eine Länge von 5.00 m. Falls die Erschliessungsstrasse nur 4m breit sein sollte, muss das Parkfeld eine Breite von 2.65 m haben. Die Länge bleibt sich gleich!
    Also irgendwo um die 2.5 x 5.0 m sollte ein Parkplatz gross sein!
  • Grundsätzlich sollten Besucherparkplätze neben den Garagen angeordnet werden.
  • Ausserdem sollten Sie nicht innerhalb einer Baulinie liegen. Falls dies der Fall ist, musst Du den Nachweis erbringen, dass Du den Parkplatz allenfalls auch verlegen könntest.
Wenn Du - wie Du schreibst -  von der Garage bis zur Strasse 12 m Tiefe zur Verfügung hast und Deine Garagenzufahrt tatsächlich 9.5m breit ist, kannst Du ja theoretisch auch parallel zur Strasse 4 Besucherparkplätze hinpflanzen. Also ich denke, das Ganze düfte ein lösbares Problem sein... ?

Gruss

Urs Tischhauser

 
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