Besucherparkplätze

nasche

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20. Nov. 2006
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Aarberg
Ich hab mal ne Frage und zwar geht es um die Besucherplätze Überbauung.

Auf den ersten Plänen der Überbauung wären zwischen den Unterständen auch 2 Besucherparkplätze eingezeichnet. Ich fand dies schon damals eher knapp.

Jetzt ist es so, dass die Einfamilienhäuser 2 Unterstände haben und die Doppelhäuser ein Unterstand plus ein Aussenplatz.

Viele von uns Besitzen 2 Autos, alles schön und recht.

Jetzt hat die GU wie schon oft in der Verwirklichung der Überbauung Fehler gemacht, dh mittlerweile ist kein Besucherparkplatz mehr machbar.

Als ich ihn mal darauf ansprach, dass das fehlen dieser Parkplätz zu Probleme führen wird, meinte er nur, es gäbe keine Vorlagen (Gesetze), dass auf einer Überbauung auch Besucherparkplätze vorhanden sein müsse.

Wir hätten ja alle 2 Plätze und das reiche aus.

Ist das wirklich so??

Problem ist, wenn mal die Überbauung fertig ist und gerade die Besitzer (fast alle) mit 2 Autos, dann vor einem Problem stehen, dh Besucher muss dann wohl beim Gebührenplichten Bahnhofplatz parkieren und die rund 1500 Meter zu Fuss gehen.

Ich weiss nur in der ETW , hatten auch einige 2 Plätze und draussen waren dann noch zusätzliche Besucherplätze.

bilddb.jpg


Bei Besucher II und ein Teil I, ist jetzt der Gehweg zu einem Haus.

 
Hallo nasche

An unserem letzten Wohnort hat die Gemeinde dem Bauherren/Architekten soweit ich weiss die Auflage gestellt, dass Besucherparkplätze vorhanden sein müssen, Anzahl weiss nicht mehr.

Gruess, 1965

 
Dann müsste ich mal bei der Gemeinde anfragen.

Ist ja eh immer seltsam bei der GU.

Unterstände auf die Frage wiso keine Holzcarpots hiess es, dass die Gemeinde dies nicht Akzeptiere. Komisch fragt man die Gemeinde wissen die von nichts und wir hätten ohne Probleme Holzcarpots die sogar etwas günstiger und einen besseren Schutz bieten würden hinstellen können.

Dach: Wollten Graue Ziegel wie Quartier Gegenüber.

Laut GU, bewillige die Gemeinde diese nicht.

Komisch fragt man die Gemeide, wäre das kein Problem gewesen.

Würde mich jetzt nicht Wundern, wenn die Gemeinde plötzlich betreffend Besucherparkplätze auch Auflagen hätte.

 
Hallo

ja die GU`s........... .

Auch bei uns sieht es mit den Besucherparkplätze nicht optimal aus, 4 Stk. Und das sind BESUCHERPARKPLÄTZE, sprich nicht für Dein Auto, okay, einen Garagenplatz haben wir, aber keinen Aussenstellplatz.

Also immer Auto versorgen....., gut sind wir tolerant bei unserem MFH. da sagt niemand was, wenn man sein Auto auf einem Platz draussen steht.

Und so am Rande, kann man Besucherparkplätze an ETW-Besitzer verkaufen, jaja, der GU kann halt gut rechnen..................

Grüssli aus dem Zigerschlitz

der Katzenbändiger

 
bei unserer Gemeinde hängt die Anzahl Pflichtparkplätze PRO Wohnungseinheit von der Grösse derselben ab. Wohnfläche / 50m2 -> Aufrunden + 1 ... (150m2 Wohnfläche verlangen 4 PP)

 
Bei unserer Gemeinde gibt es auch eine Auflage, wieviele Parkplätze pro Einheit vorhanden sein müssen.

Der GU versucht bloss einen Vorwand um nix machen zu müssen, ich würde bei der Gemeinde nachfragen.

 
Das werd ich.....Falls es da Auflagen gibt, hat er noch mehr Probleme.

Langsam Zweiflen alle an seiner Fähigkeit, da wirklich viele Fehlplanungen die wir jetzt Ausbaden müssen.....

Hab gerade ne Mail auch mit Plan an die Gemeinde gesendet.

 
hoi nasche

es gibt sehr wohl gesetzliche vorschriften. diese sind entweder im Baureglement der Gemeinde festgehalten, und/oder auf kantonaler ebene, sprich baugesetz und/oder bauverordnung geregelt.

falls du in busswil bei büren wohnst, schau doch mal im kantonalen baugesetz und bauverordnung nach,

vorzugsweise folgende artikel /emoticons/default_rolleyes.gif Art.49-56 (Bauverordnung), Art.16+17 (Baugesetz).

anbei der link um auf die entsprechenden seiten zu kommen:

BELEX - Bernische Systematische Gesetzessammlung BSG

gruss+viel spass beim lesen

 
Danke für den Link.

Ist sehr Intressant und auch Hilfreich! Super..

Ich hab ja mit der Gemeinde Kontakt, dh die Frau...klärt das mit der Bauverwaltung ab.

 
Hab Antwort inkl Link wie schon von Corre gepostet von der Gemeinde erhalten:

"Im Baureglement von Busswil gibt es keine Auflagen, wie viele Parkplätze bei einem Bauprojekt erstellt werden müssen. Im Baubewilligungsverfahren wurden auch keine speziellen Auflagen zu der Anzahl Parkplätzen festgehalten. Deshalb richtet sich die Anzahl zu erstellende Parkplätze nach dem kantonalen Baugesetz und der Bauverordnung.

Die Abstellplätze für Fahrzeuge sind in der Bauverordnung Artikel 49 und folgende geregelt. Nach Art. 51 muss für ein Gebäude bis 120 m2 1 bis 3 Abstellplätze und für ein Gebäude über 120 m2 1 bis 4 Abstellplätze erstellt werden. Dieser Artikel ist mit je zwei Parkplätzen pro Wohnhaus klar eingehalten (Bauverordnung im Anhang).

Es tut mir leid, Ihnen keine bessere Antwort geben zu können. Eventuell können Sie gemeinsam mit den anderen Bewohnern nochmals bei der GU eine Anfrage machen.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne wieder bei mir melden."

 

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