Ich hab mal ne Frage und zwar geht es um die Besucherplätze Überbauung.
Auf den ersten Plänen der Überbauung wären zwischen den Unterständen auch 2 Besucherparkplätze eingezeichnet. Ich fand dies schon damals eher knapp.
Jetzt ist es so, dass die Einfamilienhäuser 2 Unterstände haben und die Doppelhäuser ein Unterstand plus ein Aussenplatz.
Viele von uns Besitzen 2 Autos, alles schön und recht.
Jetzt hat die GU wie schon oft in der Verwirklichung der Überbauung Fehler gemacht, dh mittlerweile ist kein Besucherparkplatz mehr machbar.
Als ich ihn mal darauf ansprach, dass das fehlen dieser Parkplätz zu Probleme führen wird, meinte er nur, es gäbe keine Vorlagen (Gesetze), dass auf einer Überbauung auch Besucherparkplätze vorhanden sein müsse.
Wir hätten ja alle 2 Plätze und das reiche aus.
Ist das wirklich so??
Problem ist, wenn mal die Überbauung fertig ist und gerade die Besitzer (fast alle) mit 2 Autos, dann vor einem Problem stehen, dh Besucher muss dann wohl beim Gebührenplichten Bahnhofplatz parkieren und die rund 1500 Meter zu Fuss gehen.
Ich weiss nur in der ETW , hatten auch einige 2 Plätze und draussen waren dann noch zusätzliche Besucherplätze.
Bei Besucher II und ein Teil I, ist jetzt der Gehweg zu einem Haus.
Auf den ersten Plänen der Überbauung wären zwischen den Unterständen auch 2 Besucherparkplätze eingezeichnet. Ich fand dies schon damals eher knapp.
Jetzt ist es so, dass die Einfamilienhäuser 2 Unterstände haben und die Doppelhäuser ein Unterstand plus ein Aussenplatz.
Viele von uns Besitzen 2 Autos, alles schön und recht.
Jetzt hat die GU wie schon oft in der Verwirklichung der Überbauung Fehler gemacht, dh mittlerweile ist kein Besucherparkplatz mehr machbar.
Als ich ihn mal darauf ansprach, dass das fehlen dieser Parkplätz zu Probleme führen wird, meinte er nur, es gäbe keine Vorlagen (Gesetze), dass auf einer Überbauung auch Besucherparkplätze vorhanden sein müsse.
Wir hätten ja alle 2 Plätze und das reiche aus.
Ist das wirklich so??
Problem ist, wenn mal die Überbauung fertig ist und gerade die Besitzer (fast alle) mit 2 Autos, dann vor einem Problem stehen, dh Besucher muss dann wohl beim Gebührenplichten Bahnhofplatz parkieren und die rund 1500 Meter zu Fuss gehen.
Ich weiss nur in der ETW , hatten auch einige 2 Plätze und draussen waren dann noch zusätzliche Besucherplätze.
Bei Besucher II und ein Teil I, ist jetzt der Gehweg zu einem Haus.