Hallo miteinander
Wir haben mit einem GU ein EFH gebaut und sind im letzten Sommer eingezogen. Im Aussenbereich wurde viel mit Beton gearbeitet (Carport, Geräteschuppen, Treppe zur Eingangstür, Sitzplatz, Abgang Kellertreppe, etc.). Der Beton war teilweise sehr unschön und passte nicht zu der uns verkauften "eleganten Betonoptik". Der Baumeister konnte/wollte die Mängel nicht beheben, deshalb hat der GU eine auf Betonkosmetik spezialisierte Firma engagiert. Die ausgeführten Arbeiten haben eine Verbesserung gebracht, die behandelten Oberflächen (Carport, Sitzplatz) sehen nun besser aus. Teilweise wurden die Oberflächen auch hydrophobiert. An anderen Stellen weigert sich der GU, Arbeiten ausführen zu lassen (z.B. Kellerabgang). Da der Kellerabgang wetterseitig liegt und sich nach weniger als einem Jahr bereits Moos gebildet hat (siehe Foto) fordern wir dort aber zumindest eine Hydrophobierung (Kosmetik muss nicht sein). Der GU argumentiert, Moosbildung könne es immer geben und das Entfernen des Mooses gehöre zum normalen Unterhalt. Uns ist bewusst, dass wir zum Unterhalt beitragen müssen, sind aber aufgrund der ständigen Feuchtigkeit im Kellerabgang besorgt, dass der Beton viel Wasser aufsaugt und sich dadurch Probleme ergeben.
Wie beurteilt ihr das? Müssen Betonwände im Aussenbereich standardmässig hydrophobiert werden? Müsste zu einem "Betonkonzept" nicht auch ein guter Schutz des Betons gehören?
Besten Dank im Voraus für eure Einschätzung
Ando
Wir haben mit einem GU ein EFH gebaut und sind im letzten Sommer eingezogen. Im Aussenbereich wurde viel mit Beton gearbeitet (Carport, Geräteschuppen, Treppe zur Eingangstür, Sitzplatz, Abgang Kellertreppe, etc.). Der Beton war teilweise sehr unschön und passte nicht zu der uns verkauften "eleganten Betonoptik". Der Baumeister konnte/wollte die Mängel nicht beheben, deshalb hat der GU eine auf Betonkosmetik spezialisierte Firma engagiert. Die ausgeführten Arbeiten haben eine Verbesserung gebracht, die behandelten Oberflächen (Carport, Sitzplatz) sehen nun besser aus. Teilweise wurden die Oberflächen auch hydrophobiert. An anderen Stellen weigert sich der GU, Arbeiten ausführen zu lassen (z.B. Kellerabgang). Da der Kellerabgang wetterseitig liegt und sich nach weniger als einem Jahr bereits Moos gebildet hat (siehe Foto) fordern wir dort aber zumindest eine Hydrophobierung (Kosmetik muss nicht sein). Der GU argumentiert, Moosbildung könne es immer geben und das Entfernen des Mooses gehöre zum normalen Unterhalt. Uns ist bewusst, dass wir zum Unterhalt beitragen müssen, sind aber aufgrund der ständigen Feuchtigkeit im Kellerabgang besorgt, dass der Beton viel Wasser aufsaugt und sich dadurch Probleme ergeben.
Wie beurteilt ihr das? Müssen Betonwände im Aussenbereich standardmässig hydrophobiert werden? Müsste zu einem "Betonkonzept" nicht auch ein guter Schutz des Betons gehören?
Besten Dank im Voraus für eure Einschätzung
Ando