Betreibung und Rechtsweg gegen GU Swisshaus, Tagebuch

xyz80

Mitglied
28. Apr. 2010
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Hallo Miteinander

Normaler weise wird ein Tagebuch bei der Erstellung des Hauses geführt. Unser Haus steht bereits.

Ich möchte das Tagebuch über die Zeit nach dem Bau führen.

Dieser Thread ist für alle, die es Interessiert, selber gemacht haben oder immer schon wollten.

Wir haben im Jahr 2011 mit der Firma Swisshaus ein EFH gebaut. Dieses wurde im Jahr 2012 fertiggestellt. Bis Heute wurden noch nicht alle Mängel behoben. Die 2-Jahres-Garantie ist nun auch abgelaufen und hier läuft wieder das selbe Spiel wie bei den ersten Mängel.

Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, den Rechtsweg gegen die Firma Swisshaus zu bestreiten.

Ebenfalls haben wir noch eine offene Forderung gegen die Firma Swisshaus, bei welcher es sich um einen direkten Schaden eines Mangel handelt, welchen wir bezahlen mussten. Natürlich wird auch diese Rechnung nicht bezahlt.

Da die Firma Swisshaus mit uns nicht mehr spricht, blieb uns in der vergangenen Zeit nur noch der schriftliche Weg.

Wir haben nun bereits einen steinigen Weg von über 2 Jahren mit der Firma Swisshaus hinter uns. Diese Zeit haben wir jedoch auch gut ausgenutzt. Wir haben über 1‘000 Seiten Korrespondenz gesammelt, ca. 1‘000 Fotos geordnete, gefühlte 1‘000 Stunden Vorschriften der Handwerker studiert und natürlich sehr viel Geld liquid gemacht.

Heute (23.06.2014) beginnen wir mit unserem Leidensweg und haben das Betreibungsbegehren ausgefüllt und versendet.

Ich danke euch schon jetzt für einige interessante Antworten und Fragen.

Da es beim Rechtsweg nicht all zu schnell vorwärts geht, wird immer eine gewisse Zeit bis zum nächsten Eintrag vergehen, werde jedoch versuchen, euch die Angaben zu den einzelnen Vorfällen so gut wie möglich zu dokumentieren.

Ich hoffe, dass sich dieses Tagebuch nicht in alle Ewigkeit hinziehen wird, wünsche aber Trotzdem allen viel Spass beim lesen.

Liebe Grüsse

xyz80  

 
Lieber xyz

Da freuen wir uns...: Das Publikum auf den Rängen des Kollosseums. Oder so irgendwie. Ave Richter, die justizgeweihten grüssen dich. möge der bessere (mit den besseren Argumenten ausgestattete) gewinnen, und so weiter...

Nein, im Ernst, ich bin sehr gespannt was herauskommt. Und wie lange der Thread bestehen bleibt. Meist läuft es heutzutage auf einen Vergleich hinaus. Und da steht dann, dass stillschweigen vereinbart wird und so, und dann wirst Du Tosci eine Mail schreiben, diesen Thread zu löschen. Oder dann gelangt Swisshaus Anwalt direkt an ihn. Möchtest Du nicht gleich eine Kopie anfertigen ohne Namen?

Spannend wird der Schlagabtausch bei folgenden Punkten:

Welches sind die Mängel, warum ist es ein Mangel?

Wurde rechtzeitig gemahnt?

Die besten Wünsche an Dich und Dein Justizprojekt.

Haba

 
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Reaktionen: Urs Tischhauser
Hallo habaUgeot

Bis jetzt habe ich keine Aufforderung des Stillschweigens erhalten. Im Moment ist es nur Meinungsfreiheit.

Falls der Thread dann gelöscht werden sollte, soll es denn so sein. Dementsprechend hoffe ich bis dahin auf viele Leser.

Zum Thema Kopie ohne Namen.

Dann findet man ja den Thread nicht im Google /emoticons/default_additional/119.gif. Google speichert ja sowieso alles.

Natürlich werde ich die einzelnen Mängel und das zugehörige Vorgehen so gut wie möglich dokumentieren und bebildern.

Gruss xyz

 
Die Mämgel würden mir auch im Detail interessieren. Manchman ist es eine Gratwanderung, ob es sich bei einem Sachbestand um einen Mangel handelt oder nicht...

Liebe Grüsse

 
Hallo housy

Ein Beispiel sind zum Beispiel ungedämmte Warmwasserleitungen, welche ausserhalb der Isolation des Gebäude Installiert wurden.

Unser Speicher hat in der Nacht, ohne Wasserbedarf, einen Verlust von 10 - 15 K.

Die Warmwasserleitungen im Technikraum (>20mm) wurden mit einer Isolation von 3cm Versehen. Gemäss Swisshaus wurden alle Rohre richtig isoliert. Gemäss der Berechnung durch Swisshaus müssen die Rohre jedoch mit 4cm Isolation versehen werden.

Um die Ausstosszeit zu verringern (welche 55s betragen hat) wurde eine Zirkulationspumpe eingesetzt. Das nachgebaute Rohr steht auf dem Warmwassserverteiler, wurde der Wand entlang nach Oben zur Pumpe geführt. Das Rohr wurde mit null befestigungen montiert. Nach Vorschrift müsste auch die Zirkulationspumpe isoliert werden, was sie auch nicht ist.

Bei einer solchen Sachlage kann man wohl von einem Mangel sprechen, und diese sind nur einige.

Weite werde ich laufen ergänzen und dokumentieren.

Gruss xyz

 
Mangel Kontrollierte Lüftung

Mit unsere kontrollierten Lüftung haben wir das Problem, dass es zu grösseren Geruchsbelästigungen kommt. Das heisst, dass wir nach 48h den Geruch immer noch in der Wohnung haben.

Diesen Mangel haben wir schriftlich per Einschreiben innerhalb der 2-Jahres-Frist mitgeteilt.

Die Stellungnahme war nur, dass die Anlage bei der Inbetriebnahme gemessen wurde und keine Mängel festgestellt wurden.

Darauf hin haben wir weite informiert:

• Der Abluftkanal in der Küche, welcher auf den Ausführungsplänen war, wurde nicht installiert. Die Ablufthabe ist Umluft-/Abluft.

• Die Abluft der kontrollierten Lüftung beträgt in der Küche gemäss Protokoll nur 35m2, trotz Umlufthaube.

• Gemäss der Berechnung durch Swisshaus benötigen wir für die Lüftung einen Spez. Luftstrom von 1m3/m2h was bei den 215m2 215m3/h ergibt. Protokolliert wurden jedoch nur 183m3/h

• Gemäss der Berechnung durch Swisshaus benötigen wir eine Wärmedämmung von >= 3cm. Installiert wurden jedoch nur 1.5cm

Nach diesen Angaben ist für mich die Anlage nicht wirklich in Ordnung .

Liebe Grüsse

xyz80

 
Hallo Zusammen

Hier nun einige Angaben zu Fall der Betreibung.

Im Herbst 2013 haben wir wie immer die Stromrechnung erhalten. Diese war jedoch interessanter weise massiv höher als normal.

Diesem Problem sind wir nachgegangen und haben ein Problem bei solarthermischen Anlage gefunden.

Darauf hin haben wir den Servicetechniker der Anlage aufgeboten. Diese bestätigte uns, dass die Anlage ein Leck aufweist und somit gar keine Wärme mehr bringt. Das Leck wurde auch gleich vom Techniker behoben.

Dieses Leck war ein Mangel an der Installation und wurde von uns auch an Swisshaus gemeldet. Aus diesem Mangel resultieren ein direkter Folgeschaden, dass über eine längere Zeit keine Wärme produziert wurde. Diese Wärme musste elektrisch nachgeheizt werden.

Aus den Rechnungen und von der Art und weise des Problems ergibt sich ca. ein Ausfall von einem Jahr. Da wir jedoch im ersten Winter keinen direkten Vergleich haben (Austrocknung des Haus), haben wir uns entschieden, den Schaden auf ein Halbes Jahr zu reduzieren.

Somit kommt es zu unserem Beleg der Forderung.

Als Basis des geforderten Betrages beziehen wir uns auf die Rechnungen des Energielieferanten.

In der Periode des 2. und 3. Quartal 2012 haben wir dank der Einspeisung unsere PV-Anlage einen Überschuss von 3288 kWh erwirtschaftet. In der selben Periode im Jahr 2013 haben wir trotz der Einspeisung noch 754 kWh bezogen. Es wurden keine weiteren elektrischen Geräte verwendet und das Haus ist auch noch das selbe.

Dies ergibt eine Differenz von 4042 kWh für diese Periode.

Diese Differenz hat uns 591.35 gekosten.

Zur Belegung dieser Zahlen hier noch ein Rechnerischer Beleg der kWh.

Gemäss energetischen Nachweis der Firma Swisshaus hat unsere Solarthermische Anlage eine Leistung von 3 kW.

Gemäss MeteoSchweiz hatten wir in dieser Periode 1404 Sonnenstunden.

Dies ergibt 3 kW * 1404 h = 4212 kWh

Oder eine Berechnung mit der Globalstrahlung.

Die Globalstrahlung beträgt ca. 1200 kWh/m2 und Jahr.

Es wurden 8.4m2 installiert. Die Panel haben ein Wirkungsgrad von ca. 0.84.

Diese ergibt somit 1200 kWh/m2*a *8.4m2 *0.84 / 2 = 4233.6 kWh

Der Firma Swisshaus ist ein solcher Schaden egal und weigert sich diesen Schaden zu übernehmen.

Ich bin der Meinung, dass unser Angebot gegenüber Swisshaus gerechtfertigt war.

Leider wissen hier alle, dass es sich nicht lohnt, für 591.35 vor Gericht zu gehen.

Am 23.06.2014 haben wir das Betreibungsbegehren gegen Swisshaus eingereicht.

Die Firma Swisshaus lehnt es jedoch weiterhin ab, den Folgeschaden eines Mangels Ihrer Installation zu übernehmen und hat natürlich den Rechtsvorschlag erhoben.

Da ich keinen Schuldanerkennung, Auftrag oder Ähnliches habe, was die Firma Swisshaus auch weiss, bleibt mir somit nur der ordentliche Prozess übrig. Jeder hier im Forum wird es mir bestätigen, dass es sich für einen solchen Betrag in keinem Fall lohnt diesen Weg zu gehen.

Somit wird Swisshaus wohl in diesem Fall wieder einmal mehr gewinnen.

Und wieder einmal zeigt sich, dass ein einfacher Häuslebauer dem Spiel eines GU hoffnungslos ausgesetzt wird.

Liebe Grüsse

xyz

 
In Anbetracht deines Engagements ist das Missverhältnis noch grösser: Du verlierst wegen läppischen 600 Franken wertvolle Lebenszeit - es lohnt sich wegen eines solchen Betrages NIE, etwas in die Wege zu leiten.
Schreibe das einfach ab und geniesse einen schönen Sommer!

 
Hallo winner60

Es geht im Leben nicht immer nur ums Geld. Wenn es so wäre, würed ich alle meine Mängel einfach beheben lassen.

Es geht machmal auch ums Prinzip.

Ein weiterer Mangel ist z.B. die Bodenheizung, welcher auch nicht anerkannt wird. Hier habe ich bereits einen Kostenvoranschlag eingeholt. Dieser belauft sich auf 100'000. bis 150'000.-. Ich kann ja das auch einfach selber bezahlen oder rechtlich dagen vorgehen.

Gruss xyz80

 
100'000 bis 150'000 sind etwas anderes als knappe 600 Franken.

Wenn die das nicht anerkennen, bleibt ja nichts anderes als der Rechtsweg übrig. Mit klaren Fakten kannst du das ja gewinnen. Ob du dann Geld siehst, ist wieder ein anderes Thema.

Ohne fachlichen Anwalt und bereits erste Gutachten geht ja sowieso nichts. Die Frage ist ja meistens, wer den "längeren Atem" hat. Das sind in der Regel NICHT die Bauherren.... Leider.

Ich drücke dir die Daumen, dass deine Mängel irgendwann doch noch behoben werden.

 
Du hast das Richtig gesehen. Es kommt darauf an, wer den längeren Atem hat.

Den hätte ich ja aber es braucht nienamd daran zu zweifeln, dass die Kriegskasse eines solchen Konzern grösser als die eigene ist.

 
Aber zumindest werden durch solche Beiträge einige Bauherren davon absehen mit diesem GU zu bauen.

Ganz zu schweigen von dem Imageschaden usw.

Gruß moudi

Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 
Es besteht ja die Möglichkeit alle Mängel gemeinsam einzuklagen.

Da kannst du auch die CHF 600.-- ohne grossen Mehraufwand geltend machen.

Es stellt sich beim PV-Fall ohnehin die Frage, ob du den Mangel nicht früher hättest erkennen können? Z.B. im Rahmen der periodischen Anlagekontrolle, bzw. Prüfung der Leistungswertanzeige.

Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 
Das mit der Kontrolle ist nicht ganz so einfach.

Es handelt sich auch nicht um eine PV-Anlage sondern eine thermische.

Die Zirkulationspumpe hat ja auch funktioniert.

Im weiteren sind die Anzeigen für vor und Rücklauf so weit hinten installiert, dass man Sie fast nicht ablesen kann und zum Schluss dürfte eine solche Anlage in den ersten Jahren absolut Wartungsfrei sein.

 
Ein weiterer Mangel ist z.B. die Bodenheizung, welcher auch nicht anerkannt wird. Hier habe ich bereits einen Kostenvoranschlag eingeholt. Dieser belauft sich auf 100'000. bis 150'000.-. Ich kann ja das auch einfach selber bezahlen oder rechtlich dagen vorgehen.

Gruss xyz80
Was ist denn mit der Bodenheitzung nicht in Ordnung?

 
- Zuleitung ist in einem Nicht beheizten Raum verlegt und somit zu wenig Isoliert. Da diese Leitung jedoch unter dem Unterlagsboden liegt, wird das mit dem Isolieren ein kleines Problem.

- Der Abstand der Bodenheizung beim Verlegen wurde zu gross ausgewählt und muss dementsprechend verkleinert werden.

- Die berechnete Durchflussmenge wird nicht erreicht.

Somit müsste man, um den Mangel zu beheben, alle Unterlagsböden herausreissen und wieder von vorne beginnen.

 
Hallo Zusammen

Ich werde für die nächste Zeit arbeitshalber Abwesend sein. Aus diesem Grund wird es in den nächsten Tagen zu keinen neuen Einträgen von meiner Seite kommen.

Im Anschluss werde ich euch natürlich wieder auf dem Laufenden halten.

Gruss xyz

 
@xyz80

.........................

Dies ergibt eine Differenz von 4042 kWh für diese Periode.

Diese Differenz hat uns 591.35 gekosten.

Zur Belegung dieser Zahlen hier noch ein Rechnerischer Beleg der kWh.

Gemäss energetischen Nachweis der Firma Swisshaus hat unsere Solarthermische Anlage eine Leistung von 3 kW.

Gemäss MeteoSchweiz hatten wir in dieser Periode 1404 Sonnenstunden.

Dies ergibt 3 kW * 1404 h = 4212 kWh

Oder eine Berechnung mit der Globalstrahlung.

Die Globalstrahlung beträgt ca. 1200 kWh/m2 und Jahr.

Es wurden 8.4m2 installiert. Die Panel haben ein Wirkungsgrad von ca. 0.84.

Diese ergibt somit 1200 kWh/m2*a *8.4m2 *0.84 / 2 = 4233.6 kWh

Auf dieser "Berechnung" würde ich nicht beharren.

Gruss, Fred

 
- Zuleitung ist in einem Nicht beheizten Raum verlegt und somit zu wenig Isoliert. Da diese Leitung jedoch unter dem Unterlagsboden liegt, wird das mit dem Isolieren ein kleines Problem.

- Der Abstand der Bodenheizung beim Verlegen wurde zu gross ausgewählt und muss dementsprechend verkleinert werden.

- Die berechnete Durchflussmenge wird nicht erreicht.

Somit müsste man, um den Mangel zu beheben, alle Unterlagsböden herausreissen und wieder von vorne beginnen.
Wie warm wird es denn in diesen Räumen? Von einem Mangel nach SIA kann meines Wissens erst gesprochen werden, wenn in einem Wohnraum 18°C nicht erreicht werden kann...

Wann und wie hast du bemerkt, dass diese Leitungen nicht isoliert sind?

 
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