mbaum
Mitglied
Hallo Zusammen,
Ich frage mich derzeit, bei wem die Beweislast für "Regiearbeiten" liegt.
Hintergrund der Frage: Ich habe vom Aushub-Unternehmen nebst dem Baugrubenaushub und der Planie auch eine Granitmauer erstellen lassen. Ersteres war mit dem GU vertraglich vereinbart. Für die Granitmauer hatte ich einen kostenvoranschlag (inkl. versetzen und hinterfüllen der Mauern), der auch eingehalten wurde. Beide Rechnungen sind bezahlt.
Nun habe ich die Schlussabrechnung für die Planie erhalten. Baggerstunden und Arbeitsstunden sind nach Tagen aufgelistet. Ich habe nun den starken Verdacht, dass ich hier teilweise 2x zur Kasse gebeten werde. Während den Tagen, die aufgelistet sind wurde teilweise mit Sicherheit beinahe ausschliesslich an der Mauer gearbeitet. Nicht zuletzt aufgrund der erwarteten Synergieeffekte mit dem Aushub / der Planie, hat dieser Unternehmer überhaupt erst den Auftrag für die Mauer erhalten. Nun scheint der Effekt aber eher in die andere Richtung zu gehen...
Wie ist hier das korrekte Vorgehen? Ich habe vom Bauunternehmer auch nie irgendwelche Regierapporte zur Unterschrift erhalten geschweige denn, eine Information darüber, wieviel die Planie kosten soll. So bin ich stillschweigend davon ausgegangen, dass der vom GU budgetierte Betrag in etwa reichen sollte. Ich habe eigentlich nicht einmal einen Vertrag für die Planie, geschweige denn irgend eine Art Kostenvoranschlag. Der Vertrag, den der GU mit dem Unternehmer abgeschlossen hat, bezieht sich nur auf den Aushub und das Hinterfüllen der Baugrube....
Eine letzte Frage: wieviel habt ihr jeweils für die Planie bezahlt (Angabe der Grundstücksgrösse und Lage - eben vs. hang wären hilfreich)? Gern auch per PN. Herzlichen Dank.
Ich frage mich derzeit, bei wem die Beweislast für "Regiearbeiten" liegt.
Hintergrund der Frage: Ich habe vom Aushub-Unternehmen nebst dem Baugrubenaushub und der Planie auch eine Granitmauer erstellen lassen. Ersteres war mit dem GU vertraglich vereinbart. Für die Granitmauer hatte ich einen kostenvoranschlag (inkl. versetzen und hinterfüllen der Mauern), der auch eingehalten wurde. Beide Rechnungen sind bezahlt.
Nun habe ich die Schlussabrechnung für die Planie erhalten. Baggerstunden und Arbeitsstunden sind nach Tagen aufgelistet. Ich habe nun den starken Verdacht, dass ich hier teilweise 2x zur Kasse gebeten werde. Während den Tagen, die aufgelistet sind wurde teilweise mit Sicherheit beinahe ausschliesslich an der Mauer gearbeitet. Nicht zuletzt aufgrund der erwarteten Synergieeffekte mit dem Aushub / der Planie, hat dieser Unternehmer überhaupt erst den Auftrag für die Mauer erhalten. Nun scheint der Effekt aber eher in die andere Richtung zu gehen...
Wie ist hier das korrekte Vorgehen? Ich habe vom Bauunternehmer auch nie irgendwelche Regierapporte zur Unterschrift erhalten geschweige denn, eine Information darüber, wieviel die Planie kosten soll. So bin ich stillschweigend davon ausgegangen, dass der vom GU budgetierte Betrag in etwa reichen sollte. Ich habe eigentlich nicht einmal einen Vertrag für die Planie, geschweige denn irgend eine Art Kostenvoranschlag. Der Vertrag, den der GU mit dem Unternehmer abgeschlossen hat, bezieht sich nur auf den Aushub und das Hinterfüllen der Baugrube....
Eine letzte Frage: wieviel habt ihr jeweils für die Planie bezahlt (Angabe der Grundstücksgrösse und Lage - eben vs. hang wären hilfreich)? Gern auch per PN. Herzlichen Dank.