Beweislast bei Regiearbeiten?

mbaum

Mitglied
Hallo Zusammen,

Ich frage mich derzeit, bei wem die Beweislast für "Regiearbeiten" liegt.

Hintergrund der Frage: Ich habe vom Aushub-Unternehmen nebst dem Baugrubenaushub und der Planie auch eine Granitmauer erstellen lassen. Ersteres war mit dem GU vertraglich vereinbart. Für die Granitmauer hatte ich einen kostenvoranschlag (inkl. versetzen und hinterfüllen der Mauern), der auch eingehalten wurde. Beide Rechnungen sind bezahlt.

Nun habe ich die Schlussabrechnung für die Planie erhalten. Baggerstunden und Arbeitsstunden sind nach Tagen aufgelistet. Ich habe nun den starken Verdacht, dass ich hier teilweise 2x zur Kasse gebeten werde. Während den Tagen, die aufgelistet sind wurde teilweise mit Sicherheit beinahe ausschliesslich an der Mauer gearbeitet. Nicht zuletzt aufgrund der erwarteten Synergieeffekte mit dem Aushub / der Planie, hat dieser Unternehmer überhaupt erst den Auftrag für die Mauer erhalten. Nun scheint der Effekt aber eher in die andere Richtung zu gehen...

Wie ist hier das korrekte Vorgehen? Ich habe vom Bauunternehmer auch nie irgendwelche Regierapporte zur Unterschrift erhalten geschweige denn, eine Information darüber, wieviel die Planie kosten soll. So bin ich stillschweigend davon ausgegangen, dass der vom GU budgetierte Betrag in etwa reichen sollte. Ich habe eigentlich nicht einmal einen Vertrag für die Planie, geschweige denn irgend eine Art Kostenvoranschlag. Der Vertrag, den der GU mit dem Unternehmer abgeschlossen hat, bezieht sich nur auf den Aushub und das Hinterfüllen der Baugrube....

Eine letzte Frage: wieviel habt ihr jeweils für die Planie bezahlt (Angabe der Grundstücksgrösse und Lage - eben vs. hang wären hilfreich)? Gern auch per PN. Herzlichen Dank.

 
Hallo mbaum,

wir haben z.Z. ein ähnliches Problem.../emoticons/default_mad.png

Grundsätzlich habe ich mit allen Handwerkern, welche nachträglich noch Sachen installieren mussten welche nicht im Werkvertrag enthalten waren, dass sie dafür Rapporte schreiben müssen. Diese müssen vom Auftraggeber unterschrieben sein und werden nur so akzeptiert.

Probieren tun sie es dann trotzdem - aber zum Glück kann ich mich jetzt auf diese Vereinbarung berufen und wenn die keine von mir unterschr. Rapporte vorlegen können werden ich diese Rechnung auch nicht zahlen. /emoticons/default_biggrin.png

Wie es grundsätzlich bei Regiearbeiten ausschaut (also wenn keine solche Vereinbarung getroffen wurde), weiss ich jedoch nicht - würde mich auch interessieren...

Grüssle

Arcuos

 
Die Ausführung von Regiearbeiten wird in der SIA Norm 118, Art. 44 und 45 geregelt. Diese bildet die AGB?s in den Bauverträgen muss aber vertraglich ausdrücklich vereinbart werden (was auf jeden Fall zu empfehlen ist), da ansonsten das Obligationenrecht gilt.

Regiearbeiten dürfen gemäss den beiden Artikeln nur auf Anweisung und Bestellung der Bauleitung oder zu Abwendung einer Gefahr auf der Baustelle ausgeführt werden.

Eine Ausführung nach Regietarif kann aber in einzelnen Fällen Sinn machen (was ich bei einem Aushub nicht annehme), das Vorgehen muss aber in diesem Fall genau geregelt werden.

Beste Grüsse

 
Ich habe nun den starken Verdacht, dass ich hier teilweise 2x zur Kasse gebeten werde. Während den Tagen, die aufgelistet sind wurde teilweise mit Sicherheit beinahe ausschliesslich an der Mauer gearbeitet. Nicht zuletzt aufgrund der erwarteten Synergieeffekte mit dem Aushub / der Planie, hat dieser Unternehmer überhaupt erst den Auftrag für die Mauer erhalten. Nun scheint der Effekt aber eher in die andere Richtung zu gehen...
Hallo mbaum,

mit diesen Worten/Argumenten solltest Du die Rechnungskorrektheit beim Unternehmer anzweifeln/rügen.

Die Abrechnung war ja von ihm und nicht vom GU? So habe ich dies verstanden.

Als Erstes hast Du nun wohl hinzugelernt, man sollte solche Aufträge (schriftlich oder mündlich, auch stillschweigend duldend) niemals ohne Angebot und daraufbezogenen Auftrag ausführen lassen! /emoticons/default_mad.png

Wenn eine Trennung der Stunden (Personal,Bagger, sonst. Geräte) nicht mehr exakt nachvollziehbar ist, Du aber noch das Angebot der Mauer mit Hinterfüllung hast, welches ja nach Deinen Angaben "eingehalten" wurde, dann überprüfe die ggf. dort angegebenen Stundenanzahl und ziehe diese, mit Ansatz seiner Einheitspreise ab.

Oder hat er auch nochmals den Granit berechnet? Doch wohl nicht?

Auf jeden Fall wirst Du um ein klärendes Gespräch nicht umhin kommen. Im Streitfall kann man ihn auch auffordern seine internen Stundenverrechnungen der Mitarbeiter offen zu legen. Hier wird man ablesen können, welche Person was an welchem Tag, gemacht hat. Entweder eine Mauer erstellt oder hinterfüllt oder Feinplanie hergestellt.

Die Trennung kann letztendlich auch durch einen Guachter (wenn es so weit käme), nach Arbeitswertvorgaben aufgeschlüsselt werden.

Gruß vom Pfälzer

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielen Dank für die nützlichen Antworten.

@Pfälzer: Leider ist die Abrechnung über die Granitmauer nicht sehr detailliert. Ausser dem Ausmass der Mauer (lfm) sind kaum Angaben enthalten. Allerdings sind Versetzen und Hinterfüllen der Mauer gemäss Offerte auch im lfm-Preis inbegriffen...

Ich habe den Unternehmer mit Bitte um Stellungnahme mit meinen Annahmen konfrontiert und warte derzeit auf die Stellungnahme.

 

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